Pflichtveröffentlichung

Seit 2008 müs­sen GmbHs ihren Jah­res­ab­schluss im elek­tro­ni­schen Unter­neh­mens­re­gis­ter ver­öf­fent­li­chen. Bereits damals hagel­te es Kri­tik an der Über­re­gu­lie­rung und den damit ver­bun­de­nen Zusatz­kos­ten für die Unter­neh­men. Damals haben wir den zusätz­li­chen Büro­kra­tie­auf­wand mit ins­ge­samt rund 300 Mio. EUR pro Jahr hoch­ge­rech­net. Die Zah­len, die das Bun­des­amt für Jus­tiz (BfJ) jetzt dazu ver­öf­fent­licht hat, zei­gen aber, dass der tat­säch­li­che Auf­wand um Eini­ges höher lie­gen dürfte.

Fak­ten: Nach den Zah­len des BfJ wur­den allei­ne seit 2008 knapp nur an 400 Mio. Buß­gel­dern für Ver­säum­nis­se bei der Pflicht­ver­öf­fent­li­chung ver­hängt. Im ers­ten Jahr der Ver­öf­fent­li­chungs­pflicht wur­den 462.000 Unter­neh­men (das ist fast jede zwei­te GmbH) abge­mahnt. 2009 waren es immer noch rund 125.000 Unter­neh­men, die ihren Veröffent­lich­ungs­pflichten nicht oder nicht recht­zei­tig nach­ge­kom­men sind. Unter­des­sen sind es jähr­lich fast 100.000 Unter­neh­men, die ihren Jah­res­ab­schluss erst nach einem Abmahn­ver­fah­ren offen legen. Die aktu­el­le Zah­len bele­gen wei­ter: In 2012 zahl­ten säu­mi­ge Unter­neh­men Buß­gel­der in Höhe von 92 Mio. EUR. In der ers­ten Jah­res­hälf­te 2013 wur­den bereits 59 Mio. EUR an Buß­gel­dern ver­hängt. Das sind Gel­der, die in die Büro­kra­tie flie­ßen und die den Unter­neh­men an ande­rer Stel­le fehlen.

Fakt ist aller­dings, dass die Behör­den die Ver­öf­fent­li­chungs­pflich­ten ohne Aus­nah­me durch­set­zen. Not­falls wird mehr­fach Zwangs­geld ver­hängt. Solan­ge, bis das Unter­neh­men klein bei­geben muss. Fakt ist auch, dass täg­lich ca. 6.000 Besu­cher die Sei­ten des elek­tro­ni­schen Unter­neh­mens­re­gis­ters nut­zen. Ent­we­der zum Daten­ein­trag oder – und das dürf­te rund die Hälf­te der „visits“ aus­ma­chen – zum Bench­mar­king, also dass gezielt Infor­ma­tio­nen über die ein­ge­tra­ge­nen Unter­neh­men ein­ge­holt werden.

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