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Volkelt-Briefe

Pflichtoffenlegung: Tochter-GmbHs sind nicht automatisch befreit

GmbHs, die Toch­ter­un­ter­neh­men von (EU) Kon­zer­nen sind, brau­chen sich um eine Pflicht­ver­öf­fent­li­chung des Jah­res­ab­schlus­ses nicht zu küm­mern. Die Offen­le­gung erfolgt im Rah­men des Konzernabschlusses.

Vor­sicht: Als Geschäfts­füh­rer soll­ten Sie sich nicht dar­auf verlassen, …

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 26/2012

The­men heu­te: EnBW-Kauf – Geschäfts­füh­rer dür­fen sich sol­che Feh­ler nicht leis­ten + Unter­neh­mens­kauf: So machen Sie es als Geschäfts­fü­her rich­tig + Geschäfts­füh­rer-Urlaub: Gute Vor­be­rei­tung schützt vor Pan­nen + Pflicht-Offen­le­gung: Toch­ter-GmbHs sind nicht auto­ma­tisch befreit + Recht: Gesell­schaft­er­lis­te bestimmt pber Stimm­recht + BISS