Ist der zum Geschäftsführer bestellte – aber nicht ins Handelsregister als solcher eingetragener – nicht weisungsgebunden tätig (Monatsverdienst: 91.000 EUR) und wird der vormalige Anstellungsvertrag mit der Bestellung ausdrücklich beendet, ist der Geschäftsführer nicht als Arbeitnehmer einzustufen. Für ihn gelten die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes nicht (LAG Köln, Urteil v. 18.1.2018, 7 Sa 292/17).
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Volkelt-Brief 05/2014
Themen heute: IT - was passiert, wenn Sie sich vom Partner oder dem Geschäftspartner trennen? + GmbH-Kauf: Wirtschaftsprüfer haftet für Fehlinformationen + Gewinnausschüttung: Gesellschafter können mehr gestalten + Geschäftsführer-Haftung: Prüfen Sie Ihren Mietvertrag + Bonität: Eigene Recherchen kosten nicht viel + Kartellverfahren: Schadensersatz müssen alle zahlen + Mitarbeiter: Arbeitsgericht stärkt Sie gegen AGG-Hopper+ Terminsache 15.2 – Jahresmeldung zur Sozialversicherung + BISS …
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