Die Rahmenbedingungen für die neuen Vorschriften zur Leiharbeit stehen. Aus Unternehmersicht erfreulich: Im Grundsatz bleibt das Instrument zur dynamischen Kapazitätsanpassung und flexiblen Arbeitsorganisation für Unternehmer erhalten. Es bleibt möglich, mit Leiharbeit Arbeitskosten einzusparen (Equal Pay nach 9 Monaten, Einstellungsverpflichtung nach 18 Monaten). Es gelten lange Übergangsfristen bis zu einer vollständigen Umsetzung der neuen Rahmenbedingungen. Anders bei den Werkverträgen: Hier wird es – ähnlich den Regelungen zur Scheinselbständigkeit – deutlich strengere Abgrenzungs-Kriterien geben und – was in der Praxis stärker ins Gewicht fällt – noch intensivere Kontrollen geben (Zoll). Der Betriebsrat muss über bestehende und neue Werkverträge informiert werden. …
Schlagwort: Nahles
Volkelt-Brief 29/2015
Nachfolge: Wie Sie Ihre GmbH „klein” rechnen + Mindestlohn: Haftung für Drittfirmen gestrichen – Entsende-Haftung bleibt + TÜV/Silikon: Was ist eine Zertifizierung noch wert? + Erbschaftsteuer: Keine Rückwirkung – schnelles Handeln kann noch lohnen + GmbH-Finanzen: Im 4. Quartal wird das Geld wieder teurer + Verfahrensrecht: Gewinn-Hinzuschätzungen können Sie gerichtlich prüfen + GmbH-Steuern: Finanzamt darf nicht Manipulieren + BISS …
1. Erhält der Arbeitnehmer in den letzten 12 Monaten monatlich mehr als 2.000 € brutto (gefordert: 1.900 €), entfällt die Dokumentationspflicht für die Arbeitszeiten.
2. Arbeitgeberhaftung bei Beauftragung eines Unternehmens: Der Auftraggeber haftet nicht – bzw. nur in ganz wenigen Ausnahmen.
Für Saisonbeschäftigte im gewerblichen Bereich gilt weiterhin die Aufzeichnungspflicht bis zur Einkommensschwelle von 2958 €. Für Mini- und Midi-Jobber bleibt die Aufzeichnungspflicht in vollem Umfang bestehen.
Das BMAS wird das per Verordnung so regeln.
Die Neuausrichtung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) kommt in Fahrt. Nach Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) kommen jetzt auch Vorschläge von den Gewerkschaften und der Versicherungswirtschaft (vgl. Nr. 13/2015). Im Kern geht es darum, die bAV auch für die Mitarbeiter in kleineren Unternehmen attraktiver zu machen. …
Bereits im Oktober hatte das Bundeskabinett die Überarbeitung der Arbeitsstättenverordnung nach den Vorgaben der Koalitionsvereinbarung gebilligt. Allerdings waren die konkreten Ausführungsbestimmungen der Verordnung auf Kritik der Arbeitgeber gestoßen. Z. B. Punkte wie: Ausstattung der Pausenräume, Vorgaben für Arbeitsplätze, Vorgaben für Telearbeitsplätze, abschließbare Spinde für die Mitarbeiter usw. Unterdessen ist man bereit, bürokratische Auswüchse zu korrigieren.
Risiko: …
Nach den Gastronomie-Betrieben, Logistik- und Bus-Unternehmen, Taxifahrern und den Minijob-Branchen, wachen jetzt auch die ersten Kommunen, Partei-Geschäftsstellen Übersetzungs-Büros, auch Werbe- und Event-Agenturen – um nur einige der betroffenen Arbeitgeber konkret zu benennen – auf: Der Mindestlohn und (fast noch mehr) die Dokumentationspflichten machen den Unternehmen flächendeckend zu schaffen. Dabei sind das lediglich die Vorboten „eines sozialpolitischen Experiments mit ungewissem Ausgang“ – wie die Einführung des Mindestlohns vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Situation betitelt wurde. Das Experiment wird die Deutsche Wirtschaft mindestens 900 Mio. EUR kosten (vgl. Nr. 2/2015).
Unterdessen mehren sich die Stimmen, die …