Mittelgroße und große GmbHs müssen den Jahresabschluss 2011 bis zum 31.3.2012 auf den Weg bringen (§ 264 HGB). Anschließend muss der Jahresabschluss festgestellt …
Schlagwort: Jahresabschluss
Volkelt-Brief 01/2012
Themen heute: Achtung – FA schaut bei Geschäftsreisen noch genauer hint – was tun? + Vermögensplanung: Geld von der GmbH für die private Immobilie + EuGH: Kartellverfahren ist rechtmäßig – wir bezweifeln das + 5 Jahre Unternehmensregister: Teure Transparenz – für wen? + Änderung der Rechtsprechung: GmbH-Anteil kann ohnen Gegenleistung eingezogen werden + Nachträgliche Änderung des Kaufpreises für GmbH-Anteil kostet Steuern +
Kleine GmbHs müssen den Jahresabschluss 2011 bis spätestens 30.11.2012 von den Gesellschaftern feststellen lassen. Dabei sollte in der Regel auch der Beschluss über die Entlastung der Gesellschafter gefasst werden. Zu Ihrer Rechts-Sicherheit > Hier anklicken
Volkelt-Brief 35/2011
Themen heute: Fehlender Jahresabschluss rechtfertigt Abberufung des Geschäftsführers + Engültige Umstellung auf E‑Bilanz kommt erst 2015 + Finanzamt muss Anschaffungskosten für GmbH-Beteiligung in voller Höhe anerkennen + Abschluss-Urteil zum Rauchverbot + Keine Chance für Auslandsführerschein + Vorsicht bei Einbringung eines Gewerbebetriebes in die GmbH (hier: Erbschaft) + BISS …
Volkelt-Brief 25/2011
Die Themen heute: 156 neue Prüfer checken Einhaltung von Mindestlohn + Ihr Mit-Geschäftsführer ist dauerhaft arbeitsunfähig – was tun? + Finanzbehörden prüfen unübersichtliche Firmenkonstrukte + FA muss eingezahlte Einlage bei den Anschaffungskosten anrechnen + Veräußerungsgewinn: Vorsicht bei Gewinnvortrag/Jahresüberschuss + BISS …
Volkelt-Brief 24/2011
Themen heute: verwirrendes BGH-Urteil zur Haftung von Geschäftsleitern – was tun? + Terminsache: Erstellung des Jahresabschlusses in der kleinen GmbH/UG + OLG Koblenz: Gesellschafter muss Stammeinlage nochmals einzahlen + TIPP: Verhandeln um die Gebühren für eine verbindliche Auskunft bei unklarer Rechtslage + BISS …
Alle GmbHs und Unternehmergesellschaften – klein, mitelgroß oder groß – müssen den Jahresabschluss 2009 spätestens bis zum 32.12.2010 ins elektronische Unternehmensregister eingestellt haben – sonst müssen Sie Verwaltungsgebühr bzw- Bußgeld zahlen. So gehen Sie richtig vor >
Die Geschäftsführer müssen die Unterlagen zur Rechnungslegung unverzüglich vorlegen. Das ist der Fall, wenn die Unterlagen mit einer Frist von einer, höchstens zwei Wochen nach Erhalt den Gesellschaftern ausgehändigt werden. Kommen die Geschäftsführer ihrer Pflicht zur Vorlage der Unterlagen der Rechnungslegung nicht rechtzeitig nach, können die Gesellschafter dies mit einer Leistungsklage, eventuell per Einstweiliger Verfügung, durchsetzen. Diese Möglichkeit steht jedem einzelnen Gesellschafter offen, sofern die übrigen Gesellschafter kein Interesse an der Offenlegung der Unterlagen haben (Minderheitenschutz).
