Das Bundesfinanzministerium hat im neuesten Erlass zur Behandlung von Entlassungsentschädigungen festgeschrieben, dass 5 % der Gesamtsumme gesplittet und
Schlagwort: IV C 4 – S 2290/13/10003
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Volkelt-Brief 48/2013
Themen heute: Scheidung – was passiert mit der GmbH + Besuch vom Steuerfahnder: BMF regelt Rechte und Pflichten neu + Rundfunk-Gebührenbescheid: Auf jeden Fall Widerspruch einlegen+ Ressort-Geschäftsführer: Neues Urteil lässt Ihnen mehr Rechte + Steuern: 5%-Splitting bei Abfindung geht auch für den Geschäftsführer + BISS …