Laut BGH ist der mit der Erstellung eines Jahresabschlusses für eine GmbH beauftragte Steuerberater verpflichtet, den Geschäftsführer auf einen möglichen Insolvenzgrund und die daran anknüpfende Prüfungspflicht des Geschäftsführers hinzuweisen, wenn Anhaltspunkte offenkundig sind und der Steuerberater annehmen muss, dass …
Schlagwort: Insolvenzgefahr
Volkelt-Brief 32/2013
Themen heute : Warum sind viele Geschäftsführer beratungsresistent? + Gesellschafter-Geschäftsführer: Lohn-Umwandlung kostet Vorsorgeaufwand + NEU: Steuerberater haftet bei Verstoß gegen Pflichtveröffentlichung + Steuer: Kippt der „Soli” doch noch? + GmbH-Recht: Gesellschafter muss bei Kapitalerhöhung einzahlen + Arbeitsrecht: Leiharbeiter haben Anspruch auf Sonderzahlungen + Umgang mit Beratern: Steuerberater muss auf Insolvenzgefahr hinweisen + BISS …
Erklärt der von Ihnen mit der Aufstellung der Steuerbilanz beauftragte Steuerberater, dass eine insolvenzrechtliche …
Wenn der Steuerberater aufgrund einer von ihm erstellten betriebswirtschaftlichen Auswertung erkennen kann, dass Überschuldungsgefahr besteht, …