Wenn Sie Ihre eigene Firma an die Wand fahren, beschränkt sich Ihre persönliche Haftung aus Ihrer Geschäftsführungs-Tätigkeit auf Gesetzesverstöße – also z. B. das Vorenthalten von Steuern oder Sozialbeiträgen. Für den Geschäftsführer ohne Beteiligung an der GmbH (Fremd-Geschäfteführer) ist die Sache komplizierter. Sie verwalten fremdes Vermögen und sollten sich darauf einrichten, dass daneben auch die Gesellschafter selbst bei einem Vermögensverlust gezielt nach Fehler suchen – nach Ihren Fehlern. …
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Volkelt-Brief 43/2013
Themen heute: Buchungs-Luftnummern fallen auf Sie zurück + Kostenfalle „Berater“: So setzen Sie den Rotstift an + Schnäppchen: Fahren Sie den Firmenwagen privat zu Ende + Fuhrpark-Kosten: Sprit-Markttransparenz funktioniert + Lohnsteuer: 44-€-Freigrenze gilt nicht für Zukunftssicherungsleistungen + Steuern: Fiktiver Veräußerungsverlust zählt nicht + Internet: Websites – Vorsicht mit der Kommentar-Funktion + BISS …