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Gesellschaftsrecht: Neues Urteil zum Auskunfts- und Einsichtsrecht

Äußert sich einer der Gesell­schaf­ter des Unter­neh­mens kri­tisch in der Öffent­lich­keit über die Geschäfts­po­li­tik des Unter­neh­mens, kann das Aus­wirk­lun­gen auf sein Aus­kunfts- und Ein­sichts­recht haben. Begründung: …

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Zukunftssicherung: Pensionszusage für den Junior-Geschäftsführer

Geschäfts­füh­rer, die erst seit kur­zem im Amt sind, soll­ten unbe­dingt noch vor dem Jah­res­en­de prü­fen, ob Sie bereits die Vor­aus­set­zun­gen für die Ertei­lung einer Pen­si­ons­zu­sa­ge erfül­len. Die Pen­si­ons­zu­sa­ge der GmbH an ihren Geschäfts­füh­rer ist für klei­ne­re und mit­tel­gro­ße GmbH immer noch eine der bes­ten Mög­lich­kei­ten, die Steu­er­be­mes­sungs­grund­la­ge der GmbH dau­er­haft zu min­dern. Der Vor­teil: Die Pen­si­ons­rück­stel­lung wirkt sich in der Bilanz der GmbH Gewinn min­dernd aus. Voraussetzung: …

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Geschützt: Verweigerung des Auskunfts- und Einsichtsrechts

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Falschberatung: Geschäftsführer kann den Berater in die Haftung nehmen – hier: für Umsatzsteuer

Ob inner­be­trieb­li­che Ver­rech­nun­gen, Schach­tel­be­tei­li­gun­gen zwi­schen ver­bun­de­nen Unter­neh­men oder Aus-lands­be­zie­hun­gen in Kon­zern­ge­sell­schaf­ten: Die meis­ten Geschäfts­füh­rer sind bei sol­chen „steu­er­li­chen Kon­struk­ten“ auf die Bera­tung von Steu­er-Exper­ten ange­wie­sen. Eine tat­säch­li­che eige­ne Beur­tei­lung sol­cher steu­er­li­chen Sach­ver­hal­te durch den Geschäfts­füh­rer ist nicht oder nur schwie­rig mög­lich. Geht dem Finanz-amt bei Steu­er­ge­stal­tun­gen Geld ver­lo­ren und zeigt sich im Nach­hin­ein, dass die gewähl­te Steu­er-Gestal­tung unzu­läs­sig war, hal­ten sich die Finanz­be­hör­den im Zwei­fel an den Geschäfts­füh­rer – bis hin ins  Pri­vat­ver­mö­gen, wenn die Fir­ma die Steu­er­nach­zah­lung nicht mehr auf­brin­gen kann. Jeden­falls war das bis­her so und der Geschäfts­füh­rer muss­te eine even­tu­el­le Falsch­be­ra­tung in einem geson­der­ten Ver­fah­ren nach­wei­sen und durch­set­zen. Das aber ist auf­wän­dig und in der Pra­xis kaum durch­zu­set­zen. In die­sem Zusam­men­hang hat der Bun­des­ge­richts­hof jetzt ein wich­ti­ges Urteil gefällt, das Ihre Rech­te als Geschäfts­füh­rers deut­lich stärkt. …

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Wieder Betrüger in Sachen Unternehmensregister unterwegs – hier gibt es die Liste der Betrüger-Firmen

Der Bun­des­an­zei­ger-Ver­lag – zustän­dig für die Pflicht­ver­öf­fent­li­chun­gen aller GmbHs im elek­tro­ni­schen Unter­neh­mens­re­gis­ter – warnt der­zeit wie­der vor betrü­ge­ri­schen Anbie­tern, die Unter­neh­men zu Pflicht­ein­trä­gen mit fik­ti­ven Ver­öf­fent­li­chungs­re­gis­tern abzo­cken. Laut Bun­des­an­zei­ger-Ver­lag gibt es mitt­ler­wei­le bereits über 100 in- und aus­län­di­sche Abzo­cker-Fir­men, die immer wie­der mit der glei­chen Masche Mas­sen-Brie­fe an Unter­neh­men ver­schi­cken, um so Ein­trä­ge in Wer­be­re­gis­ter und ent­spre­chen­de Gebüh­ren zu erschleichen.

Für die Pra­xis: Der Bun­des­an­zei­ger-Ver­lag hat jetzt …

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Volkelt-Briefe

Stimmt Ihr „Abfindungsklausel” noch? – neues Urteil

In vie­len GmbH-Gesell­schafts­ver­trä­gen ist ver­ein­bart, dass alle Gesell­schaf­ter aktiv in der GmbH mit­ar­bei­ten müs­sen, ent­we­der als Geschäfts­füh­rer oder als Ange­stell­ter. Ziel der Ver­ein­ba­rung: Damit wol­len die Gesell­schaf­ter sicher­stel­len, dass sich alle zum Wohl der GmbH ein­set­zen und das gemein­sa­me Pro­jekt zum best­mög­li­chen Erfolg füh­ren. Ist der Gesell­schaf­ter nicht mehr für die GmbH tätig (Alters­grün­de, Abwan­de­rungs­wün­sche), haben die ver­blei­ben­den Gesell­schaf­ter das Recht, den GmbH-Anteil ein­zu­zie­hen. Das ist recht­lich aber nur zuläs­sig, wenn der Gesell­schaf­ter dafür abge­fun­den wird – ihm also eine ent­spre­chen­der Preis für sei­nen GmbH-Anteil gezahlt wird. Pro­blem: Die Abfin­dung darf nicht „sit­ten­wid­rig“ sein. Dem aus­schei­den­den Gesell­schaf­ter muss ein fai­rer Preis gezahlt wer­den. Dazu gibt es jetzt ein wich­ti­ges neu­es Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH). …

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Beiträge zur Finanzkrise

Welt­wirt­schafts­fo­rum: Glo­bal Risk Report 2013

ZEIT online: IWF-Exper­ten for­dern Vollgeld-Geldschöpfung 

Ber­tels­mann-Stif­tung: Fol­gen des Aus­tritts Grie­chen­lands aus der EURO-Zone und die Fol­gen für die Weltwirtschaft

IFO-Öko­no­men: Offe­ner Brief zur Stel­lung und Lage der Banken

Spie­gel-online: Das Kon­zept der Sara Wagenknecht

Spie­gel-online: Es ist Zeit für einen neu­en Kapi­ta­lis­mus die EZB kann nur Zeit kau­fen – an der Kri­se selbst kann sie nichts aus­rich­ten. Plä­doy­er für eine neue Wirtschaftsordnung.

Ursa­chen­for­schung: Die sin­ken­de Kon­sum­quo­te führt zum Rück­gang der Real­wirt­schaft – oder umge­kehrt: Der ten­den­zi­el­le Rück­gang der Kon­sum­quo­te führt zu dem heu­ti­gen Ungleich­ge­wicht zwi­schen Real- und Finanz­wirt­schaft (Autor: Dipl. Vw. Lothar Vol­kelt: Unan­ge­neh­me Ein­sich­ten, Novem­ber 2011) > Hier ankli­cken

Spie­gel-online: EZB leiht euro­päi­schen Ban­ken 500 Mrd. € zu 1 % Zin­sen. Damit sol­len die Ban­ken „Staats­an­lei­hen” stüt­zen. Im Spie­gel-Online-Forum macht sich bereits das reins­te Ent­set­zen breit > hier ankli­cken

IdW-Dos­sier: Ursa­chen der Finanz­kri­se: Die Finanz­kri­se hat zwar auch wegen der glo­ba­len Ver­flech­tun­gen welt­weit zu gra­vie­ren­den Aus­wir­kun­gen geführt. Die eigent­li­chen Ursa­chen haben aber mit der Glo­ba­li­sie­rung nur wenig zu tun. Viel­mehr haben die Akteu­re am Finanz­markt vor allem des­halb so risi­ko­reich agiert, weil sie glaub­ten, die Fol­gen ihres Han­delns auf die Steu­er­zah­ler abwäl­zen zu kön­nen (inkl. inter­es­san­tes Zah­len­ma­te­ri­al zu Bank-Abschrei­bun­gen seit 2007) > hier ankli­cken

Wiki­pe­dia: Die grie­chi­sche Finanz­kri­se – die ein­zel­nen Pha­sen. Aus­führ­li­che Dar­stel­lung der finan­zi­el­len und poli­ti­schen Situa­ti­on in Grie­chen­land > Hier ankli­cken

Badi­sche Zei­tung vom 14.11.2011: Der gro­ße Irr­tum – Der Ham­bur­ger Wirt­schafts­wis­sen­schaft­ler Tho­mas Straub­haar zählt hier­zu­lan­de zu den Bekann­tes­ten sei­ner Zunft. Nun macht er sei­nen Kol­le­gen, aber auch sich selbst, einen schwe­ren Vor­wurf > hier ankli­cken

Und ver­gib uns unse­re Schul­den: FAZ Rezen­si­on Jeder Umsturz, jede Revo­lu­ti­on beginnt mit Schul­den, wel­che die Gesell­schaft nicht mehr bezah­len kann. David Grae­bers gro­ßes Buch „Debt“ zeigt uns, wo wir heu­te ste­hen > hier ankli­cken

Axel Weber: Wir müs­sen den Markt zurück­brin­gen zur Markt­wirt­schaft (Autor: Oli­ver Stock, Han­dels­blatt vom 7.11.2011)

Öko­no­men: Die Mär von der Zau­ber­ku­gel (Spie­gel vom 13.10.2011)

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Lexikon

GmbH

Die GmbH (Gesell­schaft mit beschränk­ter Haftung) ist eine Kapi­tal­ge­sell­schaft, deren haf­ten­des Kapi­tal auf die Stamm­ein­la­gen der Gesell­schaf­ter beschränkt sind. Das Min­dest­stamm­ka­pi­tal der GmbH beträgt 25.000 €. Die Ver­fas­sung der GmbH rich­tet sich nach den Vor­schrif­ten des GmbH-Geset­zes. Zu eini­gen Regelngs­vor­schrif­ten sind abwei­chen­de Ver­ein­ba­run­gen mög­lich. Die Ver­fas­sung der GmbH wird durch den Gesell­schafts­ver­trag vor­ge­ge­ben. Die GmbH ensteht mit Abschluss des nota­ri­ell beur­kun­de­te Gesell­schafts­ver­tra­ges und Ein­tra­gung der GmbH in das Han­dels­re­gis­ter Abt. B. Die GmbH wird im Geschäfts­ver­kehr vom/von Geschäfts­füh­rer/n ver­tre­ten. Die­se wer­den in ihr Amt bestellt und auf der Grund­la­ge eines Dienst­ver­tra­ges (Mus­ter: Geschäfts­fü­her-Anstel­lungs­ver­trag) tätig.

Seit 2007 ist es mög­lich eine sog. Mini-GmbH (offi­zi­ell: Unter­neh­mer­ge­sell­schaft haf­tungs­be­schränkt) zu grün­den. Deren Min­dest­stamm­ka­pi­tal beträgt 1 €. Ansons­ten gel­ten für die Unter­neh­mer­ge­sell­schaft auch die Vor­schrif­ten des GmbH-Geset­zes. Beson­der­heit: Die Unter­neh­mer­ge­sell­schaft muss eine gesetz­li­che Rück­la­ge in Höhe von 1/4 des aus­ge­wie­se­nen Gewin­nes bil­den bis die Rück­la­ge zusam­men mit dem aus­ge­wie­se­nen Min­dest­ka­pi­tal einen Betrag von 25.000 € erreicht ist.

Weiterführende Informationen:

Lite­ra­tur-Hin­weis: Die Unter­neh­mer­ge­sell­schaft, Vol­kelt, Gab­ler 2011

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Lexikon

GmbH-Geschäftsführer

Der Geschäfts­füh­rer ( > Schnell­kurs für Geschäfts­füh­rer) der GmbH wird von den Gesell­schaf­tern in das Amt bestellt. Er ver­tritt die GmbH nach außen gegen­über Kun­den, Lie­fe­ran­ten, Gläu­bi­gern, Ban­ken usw. (§ 35 Abs. 1 GmbHG). Mit der Bestel­lung wird der Geschäfts­füh­rer zum hand­lungs­be­voll­mäch­tig­ten Organ der GmbH. Unab­hän­gig davon ent­steht zwi­schen der GmbH und dem Geschäfts­füh­rer ein Rechts­ver­hält­nis – ein Anstel­lungs­ver­hält­nis – , des­sen Inhalt im Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trag bestimmt wird.

Der Geschäfts­füh­rer wird für die GmbH im Rah­men die­ses Anstel­lungs­ver­hält­nis­ses (Mus­ter: Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trag) im Innen­ver­hält­nis tätig. Dar­in wer­den alle Rech­te und Pflich­ten fest­ge­legt. Bei ent­gelt­li­cher Tätig­keit des Geschäfts­füh­rers han­delt es sich um einen Geschäfts­be­sor­gungs­ver­trag, auf den die Regeln eines Dienst­ver­tra­ges Anwen­dung fin­den. Wird der Geschäfts­füh­rer (die Geschäfts­füh­rung) unent­gelt­lich tätig, han­delt es sich um ein Auf­trags­ver­hält­nis (§§ 662 ff. BGB).

GmbH-Geschäfts­füh­rer sind nach all­ge­mei­ner Auf­fas­sung kei­ne Arbeit­neh­mer. Für den GmbH-Geschäfts­füh­rer gilt nicht:

Das Bun­des­ar­beits­ge­richt behan­delt den GmbH-Geschäfts­füh­rer aus­nahms­wei­se als Arbeit­neh­mer, wenn die kon­kre­te Ver­trags­ge­stal­tung sei­ne Befug­nis­se außer­ge­wöhn­lich stark ein­schränkt bzw. er stark per­sön­lich abhän­gig ist. Das ist der Fall, wenn der GmbH-Geschäfts­füh­rer regel­mä­ßig einem bezüg­lich Zeit, Dau­er, Art und Ort der Aus­füh­rung sei­ner Tätig­keit umfas­sen­den Direk­ti­ons­recht unterliegen.

Weiterführende Informationen:

Der Schnell­kurs für Geschäfts­füh­rer – Inhaltsübersicht