In vielen Familien-GmbHs ist es üblich, die Geschäftsführung einem oder mehreren Fremd-Geschäftsführern zu übertragen, wenn aus den eigenen Reihen keine geeigneten Nachfolger bereit stehen. Werden mehrere Fremd-Geschäftsführer engagiert, wird im Gesellschaftsvertrag in der Regel eine Gesamtvertretungsbefugnis vereinbart. Die Geschäftsführer können die GmbH dann nur gemeinsam vertreten. Damit ist sichergestellt, dass kein Geschäftsführer Alleingänge macht. Das bedeutet aber auch, dass Entscheidungen umständlicher sind und länger dauern.
Beispiele: …