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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 13/2020

Kri­sen-Stra­te­gie: Bes­ser mit leich­tem Gepäck + Geschäfts­füh­rer-Risi­ko: Geschäf­te ohne Geneh­mi­gung + Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Ein Kre­dit ist kein Zuschuss + Prak­tisch: Gut ver­si­chert? + Digi­ta­les: Die Macht der Gro­ßen  + Pflicht­ver­si­cher­te Geschäfts­füh­rer: Sie haben Anspruch auf Insol­venz- und Kurz­ar­bei­ter­geld + GmbH/Recht: Aus­set­zung der Insol­venz­an­trags­pflicht des Geschäfts­füh­rers + Ach­tung: Zusätz­li­ches Bera­ter­ho­no­rar für die Tan­te + Steu­er: Kei­ne Pau­schal­be­steue­rung bei Sach­zu­wen­dun­gen nur für die Füh­rungs­kräf­te +Geld: Ansprü­che des Geschäfts­füh­rers ohne Vergütungsregelung

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Geschäftsführungs-Strategie: Was tun, wenn der Mit-Gesellschafter das neue Geschäftsmodell blockiert?

Wenn die Zie­le in der GmbH – z. B. auf­grund wirt­schaft­li­cher Pro­ble­me mit dem bis­he­ri­gen Geschäfts­mo­dell – neu gesteckt wer­den müs­sen, so ist das in aller Regel nur mit Zustim­mung Ihrer Mit-Gesell­schaf­ter mög­lich. Ent­spre­chen­de Maß­nah­men gehö­ren dann zu den Gesell­schafts­ver­trag ändern­den Bestim­mun­gen (z. B. Ände­rung des Gegen­stan­des der GmbH), min­des­tens aber zum Kata­log zustim­mungs­be­dürf­ti­ger Geschäf­te (sofern nicht aus­drück­lich anders ver­ein­bart). Mit-Gesell­schaf­ter reagie­ren in der Regel emp­find­lich, wenn Sie sol­che Maß­nah­men schlecht vor­be­rei­ten. Beispiele: …

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Volkelt-Brief 31/2018

NEU Ach­tung: D&O zahlt nicht für Fehl­ent­schei­de in der GmbH-Kri­se + Geschäfts­füh­rer-Risi­ko: Ent­schei­den unter Plau­si­bi­li­tä­ten – nur „mbH” + Digi­ta­les: Die neu­en Clus­ter – stimmt der Gegen­stand Ihrer GmbH noch? + DRV-Betriebs­prü­fung aktu­ell: GmbHs ohne Mit­ar­bei­ter im Visier + Mit­ar­bei­ter gesucht: Fischen in frem­den Gewäs­sern + Arbeits­recht: Lei­ter der Betriebs­stät­te darf Betriebs­rat wer­den + Wirt­schafts­po­li­tik: Zukunft des Soli­da­ri­täts­zu­schlags im Finanz­aus­schuss BGH: Untreue-Urteil gegen den Geschäfts­füh­rer der EBE GmbH bestä­tigt + Büro­kra­tie: Neu­es Gesetz wird Whist­le­b­lower schützen

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

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Digitales: die neuen Cluster – passt der „Gegenstand der GmbH“ noch?

  • Die klas­si­schen Sek­to­ren-Clus­ter funk­tio­nie­ren nicht mehr. Händ­ler sind zugleich Finan­zie­rer. Hand­wer­ker sind Ener­gie- und För­der­mit­tel­be­ra­ter. Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men sind Bera­ter für die Alters­vor­sor­ge. Lebens­mit­tel-Lie­fe­ran­ten sind Gesund­heits­be­ra­ter. Der Steu­er­be­ra­ter wird zum Finanz‑, Unter­neh­mens- und Ver­brau­cher­be­ra­ter. Für die Unter­neh­mens­lei­ter mit tra­di­tio­nel­lem Bran­chen­ver­ständ­nis bedeu­tet das: Es gilt, sich über den Bran­chen­rand hin­aus zu infor­mie­ren und die­sen stän­dig zu erwei­tern und zu prü­fen, wel­che neu­en Geschäfts­fel­der pas­sen, wie die Per­so­nal­ent­wick­lung dazu aus­se­hen muss und wel­che digi­ta­len Inno­va­tio­nen rea­li­siert sind. Das Clus­ter der neu­en Geschäfts­fel­der ver­deut­licht die­se Über­sicht: …
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Middelhoff/Winterkorn: Welche Fehler Sie nicht machen sollten

nach Arcan­dor-Chef Tho­mas Mid­del­hoff (vgl. Nr. 48/2014) steht jetzt der nächs­te Mana­ger am Pran­ger – VW-Chef Mar­tin Win­ter­korn. Es geht um Betrug. Mög­li­ches Straf­maß: bis zu 5 Jah­ren (§ 263 StGB). Bis­lang hält sich die deut­sche Jus­tiz zwar noch zurück. Zumal eine Beweis­füh­rung nach deut­schem Recht deut­lich schwie­ri­ger zu erbrin­gen ist als das z. B. den ame­ri­ka­ni­schen Jus­tiz­be­hör­den mög­lich ist. …