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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 30/2018

GmbH-Steu­ern: Wenig Neu­es für GmbHs im JStG 2018 + Trump-Stra­te­gie: Müs­sen Sie jetzt Ihre Ver­hand­lungs-Stra­te­gien über­ar­bei­ten? + Geschäfts­füh­rer-Haf­tung: Reicht Inter­net-Rechts­be­ra­tung für eine Haf­tungs­frei­stel­lung? + Neue Rechts­la­ge: Mehr Spiel­raum für das Abfin­dungs-Sze­na­rio + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Finanz­amt bestraft Gesund­heits-Vor­sor­ge + Mit­ar­bei­ter: Betriebs­rat (BR) leich­ter durch­zu­set­zen + GmbH/Steuer: Pau­schal­ver­steue­rung nur für zusätz­li­che Leis­tun­gen + GmbH/Geld: BMF zu EC-Kar­ten-Umsät­zen im Kas­sen­buch + Fir­men­wa­gen: Die­sel­ga­te ist eine vor­sätz­lich sit­ten­wid­ri­ge Schädigung

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

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Neue Rechtslage: Mehr Spielraum für das Abfindungs-Szenario

In vie­len Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trä­gen ist für den Fall des Schei­terns eine sog. Abfin­dungs­ver­ein­ba­rung ver­ein­bart. Auch wir emp­feh­len an die­ser Stel­le eine sol­che Ver­ein­ba­rung. Aus der Erfah­rung her­aus, dass es im Kon­flikt­fall zwi­schen den betei­lig­ten Par­tei­en oft kaum noch mög­lich ist, ein­ver­nehm­li­che Lösun­gen zu fin­den und man sich dann leich­ter auf das zuvor Ver­ein­bar­te ver­stän­di­gen kann.

Pro­blem:

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Altersvorsorge: Genau rechnen bei Auszahlung der Pensionszusage

Auf­pas­sen müs­sen Sie, wenn Sie Ihren Pen­si­ons­an­spruch aus der Geschäfts­füh­rungs-Tätig­keit als Ein­mal­zah­lung bezie­hen wol­len. Der BFH unter­schei­det: Erhal­ten Sie die Ein­mal­zah­lung aus einer Pen­si­ons­kas­se, müs­sen Sie den Betrag im Jahr der Aus­zah­lung voll ver­steu­ern (BFH, Urteil v. 20.9.2016, X R 23/15). Anders beur­tei­len die Rich­ter des VI. Senats den Vor­gang, wenn Sie die Ein­mal­zah­lung direkt von der GmbH erhal­ten. Dann han­delt es sich um einen „Ein­mal­zu­fluss” von Arbeits­lohn (BFH, Urteil v. 23.8.2017, VI R 4/16). Damit lie­gen die Vor­aus­set­zung dafür vor, dass Sie die Ein­nah­men auf 5 Jah­re ver­teilt ver­steu­ern kön­nen (Anwen­dung der sog. Fünf­tel­re­ge­lung). Hier müs­sen Sie also auf­pas­sen und der Steu­er­be­ra­ter muss die Vor­aus­set­zun­gen bei eine Ein­mal­zah­lung des Pen­si­ons­an­spruchs prüfen.

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BMF: Steuergestaltung für Abfindung ist zulässig

Das Bundes­finanz­ministerium (BMF) hat jetzt schwarz auf weis bestä­tigt, was die Finanz­ge­rich­te bereits vor­ge­ge­ben hat­ten. Danach kann die steu­er­lich güns­ti­ge Fünf­tel­re­ge­lung (§ 34 EStG) auch dann bean­sprucht wer­den, wenn ein Teil­be­trag der Abfin­dung – max. 10 % – erst im Fol­ge­jahr gezahlt wird (BMF-Schrei­ben vom 4.3.2016, IV C 4 – S – 2290/07/10007). …

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Volkelt-Brief 46/2015

Volkelt-FB-01Geschäfts­füh­rung 2015: „Das Hams­ter­rad dreht schnel­ler und die Tritt­stu­fen sind wei­ter aus­ein­an­der” + Cum-Ex-Geschäf­te: Zu hoch gepo­kert – jetzt wird nach­ge­zahlt + Hand­wer­ker-GmbHs: Kaum Pro­ble­me mit dem Gehalt + VW: Steil­vor­la­ge für ein neu­es Unter­neh­mens­straf­recht + Behör­den: Kaum noch Chan­cen gegen Fuhr­park-Rund­funk­ge­büh­ren +  Steu­er: Fünf­tel­re­ge­lung hat Vor­rang + Leih­ar­beit: Nach der Mit­be­stim­mung ist vor dem Kün­di­gungs­schutz + BISS

 

Der Vol­kelt-Brief 46/2015 > Down­load als PDF – lesen im „Print”

 

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Steuer: Fünftelregelung hat Vorrang

Der ermä­ßig­te Steu­er­satz für Betriebs­auf­ga­be­ge­win­ne muss von den Finanz­be­hör­den auch dann zugrun­de gelegt wer­den, wenn ein Teil des Ver­äu­ße­rungs­er­lö­ses aus der Kapi­tal­ge­sell­schaft in eine (steu­er­be­frei­te) Rück­la­ge in einem Per­so­nen­un­ter­neh­men ein­ge­stellt wird. Die Anwen­dung der sog. Fünf­tel­re­ge­lung wird damit nicht aus­ge­schlos­sen. Eine Dop­pel­be­güns­ti­gung liegt nach Auf­fas­sung des Gerich­tes nicht vor (Finanz­ge­richt Müns­ter, Urteil vom 23.9.2015, 10 K 4079/14 F). …

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Neuer Steuer-TIPP: Einmalzahlung (hier: Abfindung)

Ist in Ihrem Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trag ver­ein­bart, dass …