Geschäftsführer, die ihren Firmenwagen nach der 1%-Methode versteuern, können sich ab sofort auf ein Urteil des FG Düsseldorf berufen, wenn Sie für Zeiten erzwungener Nicht-Nutzung des Firmenwagens keine Lohnsteuer zahlen wollen. Das betrifft Zeiten, in denen Sie wegen einer gesundheitlicher Probleme (Krankenhausaufenthalt) oder z. B. längerer Abwesenheit wegen einer Auslandtätigkeit den Firmenwagen nachweislich nicht nutzen können (FG Düsseldorf, Urteil vom 24.1.2017, 10 K 1932/16 E). …
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Volkelt-Brief 28/2013
Themen heute : Firmen-IT: So führen Sie auch ohne Kenntnisse in die richtige Richtung + GmbH-Finanzen: SEPA – Kein Lastschrift ohne Gläubiger-Identifikationsnummer + Umsatzplus für die GmbH: So setzen Sie höhere Preise einfacher durch + Körperschaftsteuer: Deutsche Finanzämter müssen finale Verluste auf die KSt anrechnen + Mitarbeiter/Arbeitsrecht: Kündigung auch ohne exaktes Kündigungsdatum wirksam + Steuern: + Firmenwagen: GmbH muss Privatnutzungs-Verbot überwachen+ BISS …