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Volkelt-Brief 42/2017

Jamai­ka-Aus­sich­ten: Und wo bleibt jetzt die Wirt­schafts­po­li­tik? + Geschäfts­füh­rer-Stress: Dau­er-Erreich­bar­keit ist für vie­le ein ech­tes Pro­blem + Digi­ta­li­sie­rung: Mit Bench­mar­king zum eige­nen Erfolgs-Clus­ter + Risi­ko-Gestal­tung: Ver­pflich­tung zur Mit­ar­beit in der GmbH  + GmbH/Recht: Ver­zicht gegen einen aus­ge­schie­de­nen Gesellschafter

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

 

 

Der Vol­kelt-Brief 42/2017 > Down­load als PDF - lesen im „Print”

Frei­burg, 20. Okto­ber 2017

Sehr geehr­te Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gin, sehr geehr­ter Kollege,

alle an Jamai­ka betei­lig­ten Par­tei­en signa­li­sie­ren und prak­ti­zie­ren unter­des­sen mehr als Gesprächs­be­reit­schaft. In den Talk-Run­den, in poli­ti­schen State­ments in den Par­tei-Gre­mi­en und selbst in ver­trau­li­chen Inter­views geben sich die ver­ant­wort­li­chen Poli­ti­ker weich­ge­spült. Man hält sich mit Kri­tik zurück. Das ist ver­ständ­lich und der poli­ti­schen Kul­tur geschul­det. Aus Unter­neh­mer­sicht stellt sich aber die Fra­ge, wie sich die­se Alli­anz auf die Wirt­schafts­po­li­tik der nächs­ten Jah­re aus­wir­ken wird. Müs­sen wir uns auf wei­te­re 4 Jah­re Still­stand einstellen?

zum Klap­pen­text

Bei­spiel: Steu­er­po­li­tik. In wei­ten Unter­neh­mer­krei­sen hat sich in den letz­ten Jahr­zehn­ten der Ein­druck breit gemacht, dass Steu­er­po­li­tik für Unter­neh­men immer weni­ger von den poli­tisch Ver­ant­wort­li­chen gema­nagt wird, son­dern von den Finanz­be­hör­den und den Gerich­ten bestimmt wird. Stich­wor­te: Erb­schafts­steu­er, Gewinn­ab­gren­zungs­ver­ord­nung, inner­be­trieb­li­che Ver­rech­nungs­prei­se, ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tun­gen, die steu­er­li­che Behand­lung von Zuschüs­sen an Arbeit­neh­mer oder die pri­va­te Kfz-Nut­zung. Die Lis­te lässt sich (fast) belie­big erwei­tern – bis hin zu vie­len wirk­lich schwie­ri­gen Betriebs­prü­fungs-Situa­tio­nen, die Unter­neh­mer ohne öffent­li­che Kon­trol­le hin­neh­men müs­sen. Ob Schwarz, Gelb und Grün dage­gen etwas ausrichten?

BISS die Wirt­schafts-Sati­re > Lind­ner (ver­öf­fent­licht am 2.Mai 2012)

 

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GmbH/Recht: Verzicht gegen einen ausgeschiedenen Gesellschafter

Unter­lässt es die GmbH, Ansprü­che gegen einen ehe­ma­li­gen Gesell­schaf­ter durch­zu­set­zen, ist das Finanz­amt berech­tigt, eine ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung in Höhe des Vor­teils anzu­set­zen und ent­spre­chend nach­zu­ver­steu­ern (FG Mün­chen, Urteil v. 13.3.2017, 7 K 1767/15). …

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Volkelt-Brief 38/2017

Geschäfts­füh­rer und die lie­ben Behör­den: 11 Jah­re „AGG” – auch für vie­le Kol­le­gen ein Spiel mit eini­gen Unbe­kann­ten und mit hohem finan­zi­el­len Risi­ko + Gewusst wie: Anwalt­li­che Bera­tung schützt Geschäfts­füh­rer vor Pflicht­ver­let­zung + GmbH-GmbH-Steu­ern: „Schach­tel­stra­fe“ nicht zu bean­stan­den + Mit­ar­bei­ter: Wie Sie Kon­kur­renz-Tätig­kei­ten rich­tig unterbinden

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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GmbH-Steuern: „Schachtelstrafe“ nicht zu beanstanden

Ist eine deut­sche GmbH zu mehr als 10 % an einer fran­zö­si­schen Toch­ter­ge­sell­schaft betei­ligt und sind die von die­ser aus­ge­schüt­te­ten Divi­den­den steu­er­frei, so wird die Hin­zu­rech­nung von 5 % der Divi­den­den („Schach­tel­stra­fe“) auch nicht durch die Steu­er­frei­stel­lung der Divi­den­den nach Art. 20 DBA-Frank­reich aus­ge­schlos­sen (FG Mün­chen, Urteil v. 13.3.2017, 7 K 59/14).

Nach § 8b Abs. 5 KStG sind 5 % der Divi­den­de­aus­schüt­tung vom Betriebs­aus­ga­ben­ab­zug ausgeschlossen.

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Volkelt-Brief 26/2017

Kom­mu­na­le GmbHs: Gehalts-Trans­pa­renz lässt auf sich war­ten + GF/Finanzen: Null­zins-Poli­tik erschwert den Ver­kauf der GmbH + Zeit­fres­ser: Was macht der Chef eigent­lich den gan­zen Tag? + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Ver­fü­gun­gen und Voll­mach­ten + GF/Steuer: Neue Gestal­tung für Über­tra­gung von GmbH-Anteilen

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

 

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GF/Steuern: Neue Gestaltung für Übertrag von GmbH-Anteilen

Wird nach dem Tod eines GmbH-Gesell­schaf­ters des­sen GmbH-Anteil auf­grund einer Bestim­mung im Gesell­schafts­ver­trag oder auf­grund einer Ver­ein­ba­rung zwi­schen den Gesell­schaf­tern (Anteils­ab­tre­tungs­ver­ein­ba­rung) an einen Drit­ten (ent­gelt­lich) über­tra­gen, dann ist das Finanz­amt nicht berech­tigt, dafür zusätz­lich Erb­schaft­steu­er zu erhe­ben (§ 7 Abs. 7 ErbStG). Eine Dop­pel­be­steue­rung ist aus­ge­schlos­sen (FG Mün­chen, Urteil vom 5.4.2017, 4 K 711/16).

Wegen der grund­sätz­li­chen Bedeu­tung der Rechts­sa­che hat das Finanz­ge­richt Mün­chen Revi­si­on zuge­las­sen. Wie in ver­gleich­ba­ren Fäl­len wer­den die Finanz­be­hör­den die Sache zur end­gül­ti­gen Klä­rung durch den Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) durch­fech­ten. Es geht um Fäl­le, in denen die Gesell­schaf­ter ver­ein­ba­ren, dass der GmbH-Geschäfts­an­teil im Todes­fall auf einen (bestimm­ten) Drit­ten über­tra­gen wer­den muss – und zwar nicht als Schen­kung oder Erbe, son­dern als ent­gelt­li­cher Erwerb. Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten bestehen hier inso­fern, indem die Gesell­schaf­ter einen vom (ohne­hin schwer zu bestim­men­den) Markt­wert des GmbH-Anteils niedrigeren/höheren Preis anset­zen und so – je nach Inter­es­sen­la­ge – eine (erb­schaft-) steu­erneu­tra­le Lösung ermög­li­chen – z. B. wenn kei­ne eige­nen Kin­der da sind und ansons­ten über­pro­por­tio­nal Erb­schaft­steu­er anfal­len würde.

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Volkelt-Brief 20/2016

Volkelt-FB-01Geschäfts­ge­heim­nis­se: Schüt­zen Sie Ihr Know-how noch bes­ser + Geschäfts­füh­rer-Ver­ant­wor­tung: 5 Maß­nah­men gegen Geset­zes­ver­stö­ße + Neue Mit­ar­bei­ter: Die­se Zuschüs­se gibt es für Asyl­be­wer­ber  Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Zusa­ge des Betriebs­prü­fers ist kein Frei­brief + Geld: Unge­klär­te Ein­zah­lun­gen erhö­hen den steu­er­pflich­ti­gen Gewinn +  Neue Geset­ze: Mani­pu­la­ti­ons­si­che­re Kas­sen gehen in die letz­te Run­de + BISS

 

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Geld: Ungeklärte Einzahlungen erhöhen den Gewinn

Ist eine Gut­schrift auf einem GmbH-Kon­to aus einer Aus­lands­über­wei­sung nicht objek­tiv nach­voll­zieh­bar (Rech­nungs­stel­lung), kann das Finanz­amt die­sen Betrag als steu­er­pflich­ti­gen Umsatz behan­deln. Dar­aus wird Umsatz­steu­er fäl­lig. Dar­über hin­aus darf das Finanz­amt den vol­len Betrag dem Gewinn zurech­nen (FG Mün­chen, Urteil vom 9.12.2015, 7 V 2743/15). …