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Volkelt-Briefe

GmbH/Personal: Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel

Nach dem Gesetz­ent­wurf für ein neu­es Fach­kräf­te­ein­wan­de­rungs­ge­setz soll der deut­sche Arbeits­markt für Nicht-EU-Bür­ger geöff­net wer­den, nicht mehr aus­schließ­lich sog. Eng­pass­be­ru­fe betref­fen und die Vor­rang­prü­fung ent­fal­len. Außer­dem wird eine befris­te­te Ein­rei­se zur Arbeits­platz­su­che ermög­licht. Vor­teil: Wenn  ein  Arbeits­ver­trag  und  eine  aner­kann­te  Qua­li­fi­ka­ti­on  vor­lie­gen,  kön­nen Fach­kräf­te in allen Beru­fen, zu denen sie ihre Qua­li­fi­ka­ti­on befä­higt, arbei­ten. Nach­teil: Für die Wirt­schaft wer­den neue Infor­ma­ti­ons­pflich­ten ein­ge­führt. Die­se ver­ur­sa­chen jähr­li­che Büro­kra­tie­kos­ten in Höhe von cir­ca 5,6 Mio. EUR (BT-Druck­sa­che 19/8285).

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 02/2014

The­men heu­te: Recht – vie­le Gesell­schaf­ter stei­gern Rechts-Risi­ken – was tun? + Koali­ti­ons-Ver­trag: Die neu­en Eck­da­ten für die Unter­neh­mens-Pla­nung + Sam­mel­kla­ge: Arbeit­neh­mer ent­de­cken ein gefähr­li­ches neu­es Instru­ment + Geschäfts­füh­rer-Haf­tung: UG muss Haf­tungs­be­schrän­kung nicht zwin­gend aus­wei­sen + Recht: Schieds­ord­nung muss nicht vor den Notar + Fir­men­wa­gen: BFH schmet­tert Geschäfts­füh­rer-Anlie­gen ab+ BISS