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Rechtsstreitigkeiten: Geordnetes Vorgehen ist Chefsache

In den letz­ten Jah­ren sind die Pro­zess­ri­si­ken im Geschäfts­all­tag enorm gestie­gen. Das liegt an den immer enger wer­den­den Rechts­rah­men, aber auch an der rund­um Abde­ckung mit Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen. Die Hemm­schwel­le, unkla­re Rechts­fra­gen gericht­lich klä­ren zu las­sen, hat enorm abge­nom­men. Für Sie als Geschäfts­füh­rer bedeu­tet das: Sie müs­sen die orga­ni­sa­to­ri­schen Vor­keh­run­gen dafür schaf­fen, dass rechts­er­heb­li­che Sach­ver­hal­te (Män­gel­rü­gen, Garan­tie­leis­tun­gen, Scha­den aus­lö­sen­de Ver­ur­sa­chun­gen, Abmah­nun­gen usw.) sys­te­ma­tisch bear­bei­tet wer­den. Gleich­zei­tig müs­sen Sie dafür sor­gen, dass die Kos­ten für Rechts­be­ra­tung nicht aus dem Ufer lau­fen. Fol­gen­de Vor­keh­run­gen redu­zie­ren das Geschäftsführer-Risiko: … 

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CMS: Wichtige Compliance-Vorgaben für die Personalabteilung

Neben den all­ge­mei­nen Vor­ga­ben (vgl. Nr. 28/2016 ff.) für alle Mit­ar­bei­ter des Unter­neh­mens, ist es emp­feh­lens­wert, beson­de­re Leit­li­ni­en für die ein­zel­nen betrieb­li­chen Berei­che vor­zu­ge­ben. Ver­wei­sen Sie auf die spe­zi­el­len gesetz­li­chen Vor­schrif­ten, die dort im Arbeits­pro­zess beach­tet wer­den müs­sen. Das betrifft auch die Berei­che Personal/Per­sonal­­ent­wicklung/HR. Da es hier um die Ver­trags­ge­stal­tung und um die sen­si­ble Schnitt­stel­le „Mensch“ geht, ist es wich­tig, kei­ne Angriffs­flä­chen zu bie­ten. In der Pra­xis des klei­ne­ren Unter­neh­mens genü­gen 4 Regelungspunkte: … 

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Volkelt-Brief 29/2016

Volkelt-FB-01Chef­sa­che: Die Start­Ups aus den eige­nen Rei­hen + Neu­es Urteil: Gehalts­er­hö­hung des Geschäfts­füh­rers + CMS: Die wich­tigs­ten Com­pli­ance-Vor­ga­ben für Mar­ke­ting und Ver­trieb (IV) + Geschäfts­füh­rer-Haf­tung: D&O‑Versicherer müs­sen schnel­ler zah­len + Per­so­nal: So schüt­zen Sie Ihre Fir­ma gegen AGG-Miss­brau­cher  + Stra­te­gie: Indi­en-Invest wird ein­fa­cher + BISS

 

 

 

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CMS: Die wichtigsten Compliance-Vorgaben für Marketing und Vertrieb

Neben den all­ge­mei­nen Vor­ga­ben (vgl. Nr. 28/2016) für alle Mit­ar­bei­ter des Unter­neh­mens, ist es wich­tig, beson­de­re Leit­li­ni­en für die ein­zel­nen Berei­che vor­zu­ge­ben. Ver­wei­sen Sie dabei auf die spe­zi­el­len zusätz­li­chen gesetz­li­chen Vor­schrif­ten, die dort im Arbeits­pro­zess beach­tet wer­den müs­sen. Das betrifft auch die Berei­che Mar­ke­ting und Ver­trieb. Da hier in der Regel vie­le Außen­kon­tak­te ent­ste­hen und das Unter­neh­men „im öffent­li­chen Raum“ statt­fin­det, ist es wich­tig kei­ne Angriffs­flä­chen zu bie­ten. In der Pra­xis des klei­ne­ren Unter­neh­mens sind das 5 Regelungspunkte: … 

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Volkelt-Brief 28/2016

Volkelt-FB-01FKS: Behör­den schal­ten auf Schon­gang – was ver­birgt sich dahin­ter? + SPD macht ernst: Lin­ke Initia­ti­ve für eine neue Ver­mö­gen­steu­er + CMS: Die wich­tigs­ten Com­pli­ance-Vor­ga­ben für Ihre Arbeit­neh­mer (III)+ Tel­Da­Fax-Urteil: Eine groß­zü­gi­ge Ein­la­dung für Schnee­ball-Sys­te­me + Frei­wil­lig ver­si­chert: Aus­kunfts­ver­wei­ge­rung kos­tet den Höchst­be­trag  + Vor­sätz­li­che Pflicht­ver­let­zung: GmbH-Geschäfts­füh­rer haf­tet für Sozi­al­ab­ga­ben + GmbH-Recht: Ände­rung des GF-Anstel­lungs­ver­tra­ges in der GmbH & Co. KG + BISS

 

 

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CMS: Die wichtigsten Compliance-Vorgaben für kleinere Firmen (III)

Auch und gera­de als Geschäfts­füh­rer einer klei­ne­ren GmbH/UG soll­ten Sie sich nicht dar­auf ver­las­sen, dass bei Ver­stö­ßen der Mit­ar­bei­ter gegen bestehen­de Geset­ze mil­de­re Maß­stä­be ange­legt wer­den. Ver­stö­ße wer­den in der Regel kon­se­quent und unab­hän­gig von der Grö­ße des Unter­neh­mens geahn­det. Als Geschäfts­füh­rer soll­ten Sie die arbeits­recht­li­chen Aus­wir­kun­gen beach­ten. Dazu müs­sen Sie aber nicht gleich einen – an Groß­un­ter­neh­men ori­en­tier­ten – aus­führ­li­chen Leit­li­ni­en-Kata­log auf­stel­len. Für klei­ne­re Unter­neh­mens genü­gen 3 Rege­lungs­punk­te. Das sind: …

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Volkelt-Brief 27/2016

Volkelt-FB-01Mit­ar­bei­ter: Nut­zen Sie Fes­te und Jubi­lä­en – aber pro­fes­sio­nell + Neu­es Gesetz: Behör­den bekom­men noch mehr Kon­troll­be­fug­nis­se + CMS: Die wich­tigs­ten Unter­neh­mens-Leit­li­ni­en für Ihre IT (II) + Geschäfts­füh­rer im US-Kon­zern: Gericht stärkt Kün­di­gungs­schutz + Kom­mu­na­le GmbH: BMF erleich­tert Zusam­men­ver­an­la­gung  + Ver­säum­nis­se: Bun­des­ar­beits­ge­richt ver­schont Geschäfts­füh­rer + BISS

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CMS: Die wichtigsten Unternehmens-Leitlinien für Ihre IT (II)

Als Geschäfts­füh­rer sind Sie auch für die tech­ni­sche Sicher­heit und die recht­lich kor­rek­te Nut­zung der IT in Ihrem Unter­neh­men ver­ant­wort­lich. Die tech­ni­schen Stan­dards sind bestimmt nach der DIN ISO 27001. Dazu zäh­len z. B. The­men wie der Frei­ga­be von Gast­zu­gän­gen, die Aus­ge­stal­tung der Fire­wall oder ent­spre­chen­der Con­tent-Fil­ter, auch Benut­zer­richt­li­ni­en, Ver­pflich­tungs­er­klä­run­gen zum Daten­schutz und Vor­ga­ben zur Doku­men­ta­ti­on. Die meis­ten Geschäfts­füh­rer sind dazu auf den Report der Fach­abteilung angewiesen.

Ande­re Maßstäbe …

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Volkelt-Brief 26/2016

Volkelt-FB-01Fami­li­en-GmbHs: „mixed stra­tegy” gewinnt + Per­so­nal: Immer mehr Arbeit bleibt am Chef hän­gen + CMS: Brin­gen Sie Ihre Unter­neh­mens-Richt­li­nen auf Vor­der­mann (I) + Gekün­digt: Geschäfts­füh­rer kön­nen Lücke nut­zen + Wirt­schafts­recht: Neue Vor­ga­ben für AGBs bei B2C-Geschäf­ten + Per­so­nal: Das Ent­gelt­gleich­heits­ge­setz kommt, gewal­tig + Finanz­amt: Straf-Zins­satz kommt auf den Prüf­stand + BISS

 

 

 

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CMS: Bringen Sie Ihre Unternehmens-Richtlinen auf Vordermann (I)

Gro­ße Unter­neh­men müs­sen es haben und immer mehr mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men rich­ten es frei­wil­lig ein: Ein Com­pli­ance Manage­ment Sys­tem (CMS). Aber auch immer mehr klei­ne­re Unter­neh­men erken­nen den Hand­lungs­be­darf: Die Geschäfts­füh­rung muss sicher­stel­len, dass im Unter­neh­men Recht und Geset­ze ein­ge­hal­ten wer­den. Und zwar nicht nur als Lip­pen­be­kennt­nis, son­dern in Form von kla­ren und ein­deu­ti­gen Hand­lungs­an­wei­sun­gen für die Mit­ar­bei­ter. Ihre Auf­ga­be: „Als Lei­tungs­or­gan haben Sie die Pflicht, geeig­ne­te Maß­nah­men und orga­ni­sa­to­ri­sche Vor­keh­run­gen dafür zu tref­fen“ (§ 91 Abs. 2 AktG). Ist Ihr CMS man­gel­haft oder unzu­rei­chend, ist das eine Pflicht­ver­let­zung – mit ent­spre­chen­den recht­li­chen Fol­gen (so z. B. LG Mün­chen, Urteil vom 10.12.2013, 5 HKO 1387/110). In die­sem Urteil ging es um die Ver­ant­wort­lich­keit des Geschäfts­füh­rers für Schmier­geld­zah­lun­gen (bzw. jede Form von Bak­schisch) der Mit­ar­bei­ter. Aber auch in vie­len ande­ren Unter­neh­mens­be­rei­chen gibt es Risiken. …