In den letzten Jahren sind die Prozessrisiken im Geschäftsalltag enorm gestiegen. Das liegt an den immer enger werdenden Rechtsrahmen, aber auch an der rundum Abdeckung mit Rechtsschutzversicherungen. Die Hemmschwelle, unklare Rechtsfragen gerichtlich klären zu lassen, hat enorm abgenommen. Für Sie als Geschäftsführer bedeutet das: Sie müssen die organisatorischen Vorkehrungen dafür schaffen, dass rechtserhebliche Sachverhalte (Mängelrügen, Garantieleistungen, Schaden auslösende Verursachungen, Abmahnungen usw.) systematisch bearbeitet werden. Gleichzeitig müssen Sie dafür sorgen, dass die Kosten für Rechtsberatung nicht aus dem Ufer laufen. Folgende Vorkehrungen reduzieren das Geschäftsführer-Risiko: …
Schlagwort: CMS
Neben den allgemeinen Vorgaben (vgl. Nr. 28/2016 ff.) für alle Mitarbeiter des Unternehmens, ist es empfehlenswert, besondere Leitlinien für die einzelnen betrieblichen Bereiche vorzugeben. Verweisen Sie auf die speziellen gesetzlichen Vorschriften, die dort im Arbeitsprozess beachtet werden müssen. Das betrifft auch die Bereiche Personal/Personalentwicklung/HR. Da es hier um die Vertragsgestaltung und um die sensible Schnittstelle „Mensch“ geht, ist es wichtig, keine Angriffsflächen zu bieten. In der Praxis des kleineren Unternehmens genügen 4 Regelungspunkte: …
Volkelt-Brief 29/2016
Chefsache: Die StartUps aus den eigenen Reihen + Neues Urteil: Gehaltserhöhung des Geschäftsführers + CMS: Die wichtigsten Compliance-Vorgaben für Marketing und Vertrieb (IV) + Geschäftsführer-Haftung: D&O‑Versicherer müssen schneller zahlen + Personal: So schützen Sie Ihre Firma gegen AGG-Missbraucher + Strategie: Indien-Invest wird einfacher + BISS …
Neben den allgemeinen Vorgaben (vgl. Nr. 28/2016) für alle Mitarbeiter des Unternehmens, ist es wichtig, besondere Leitlinien für die einzelnen Bereiche vorzugeben. Verweisen Sie dabei auf die speziellen zusätzlichen gesetzlichen Vorschriften, die dort im Arbeitsprozess beachtet werden müssen. Das betrifft auch die Bereiche Marketing und Vertrieb. Da hier in der Regel viele Außenkontakte entstehen und das Unternehmen „im öffentlichen Raum“ stattfindet, ist es wichtig keine Angriffsflächen zu bieten. In der Praxis des kleineren Unternehmens sind das 5 Regelungspunkte: …
Volkelt-Brief 28/2016
FKS: Behörden schalten auf Schongang – was verbirgt sich dahinter? + SPD macht ernst: Linke Initiative für eine neue Vermögensteuer + CMS: Die wichtigsten Compliance-Vorgaben für Ihre Arbeitnehmer (III)+ TelDaFax-Urteil: Eine großzügige Einladung für Schneeball-Systeme + Freiwillig versichert: Auskunftsverweigerung kostet den Höchstbetrag + Vorsätzliche Pflichtverletzung: GmbH-Geschäftsführer haftet für Sozialabgaben + GmbH-Recht: Änderung des GF-Anstellungsvertrages in der GmbH & Co. KG + BISS …
Auch und gerade als Geschäftsführer einer kleineren GmbH/UG sollten Sie sich nicht darauf verlassen, dass bei Verstößen der Mitarbeiter gegen bestehende Gesetze mildere Maßstäbe angelegt werden. Verstöße werden in der Regel konsequent und unabhängig von der Größe des Unternehmens geahndet. Als Geschäftsführer sollten Sie die arbeitsrechtlichen Auswirkungen beachten. Dazu müssen Sie aber nicht gleich einen – an Großunternehmen orientierten – ausführlichen Leitlinien-Katalog aufstellen. Für kleinere Unternehmens genügen 3 Regelungspunkte. Das sind: …
Volkelt-Brief 27/2016
Mitarbeiter: Nutzen Sie Feste und Jubiläen – aber professionell + Neues Gesetz: Behörden bekommen noch mehr Kontrollbefugnisse + CMS: Die wichtigsten Unternehmens-Leitlinien für Ihre IT (II) + Geschäftsführer im US-Konzern: Gericht stärkt Kündigungsschutz + Kommunale GmbH: BMF erleichtert Zusammenveranlagung + Versäumnisse: Bundesarbeitsgericht verschont Geschäftsführer + BISS …
Als Geschäftsführer sind Sie auch für die technische Sicherheit und die rechtlich korrekte Nutzung der IT in Ihrem Unternehmen verantwortlich. Die technischen Standards sind bestimmt nach der DIN ISO 27001. Dazu zählen z. B. Themen wie der Freigabe von Gastzugängen, die Ausgestaltung der Firewall oder entsprechender Content-Filter, auch Benutzerrichtlinien, Verpflichtungserklärungen zum Datenschutz und Vorgaben zur Dokumentation. Die meisten Geschäftsführer sind dazu auf den Report der Fachabteilung angewiesen.
Andere Maßstäbe …
Volkelt-Brief 26/2016
Familien-GmbHs: „mixed strategy” gewinnt + Personal: Immer mehr Arbeit bleibt am Chef hängen + CMS: Bringen Sie Ihre Unternehmens-Richtlinen auf Vordermann (I) + Gekündigt: Geschäftsführer können Lücke nutzen + Wirtschaftsrecht: Neue Vorgaben für AGBs bei B2C-Geschäften + Personal: Das Entgeltgleichheitsgesetz kommt, gewaltig + Finanzamt: Straf-Zinssatz kommt auf den Prüfstand + BISS …
Große Unternehmen müssen es haben und immer mehr mittelständische Unternehmen richten es freiwillig ein: Ein Compliance Management System (CMS). Aber auch immer mehr kleinere Unternehmen erkennen den Handlungsbedarf: Die Geschäftsführung muss sicherstellen, dass im Unternehmen Recht und Gesetze eingehalten werden. Und zwar nicht nur als Lippenbekenntnis, sondern in Form von klaren und eindeutigen Handlungsanweisungen für die Mitarbeiter. Ihre Aufgabe: „Als Leitungsorgan haben Sie die Pflicht, geeignete Maßnahmen und organisatorische Vorkehrungen dafür zu treffen“ (§ 91 Abs. 2 AktG). Ist Ihr CMS mangelhaft oder unzureichend, ist das eine Pflichtverletzung – mit entsprechenden rechtlichen Folgen (so z. B. LG München, Urteil vom 10.12.2013, 5 HKO 1387/110). In diesem Urteil ging es um die Verantwortlichkeit des Geschäftsführers für Schmiergeldzahlungen (bzw. jede Form von Bakschisch) der Mitarbeiter. Aber auch in vielen anderen Unternehmensbereichen gibt es Risiken. …