Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Erfassung und Aufzeichnung der Arbeitszeiten der Arbeitnehmer hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erste Schritte zur Umsetzung in deutsches Arbeitsrecht eingeleitet. Ein Sachverständigengutachten des Passauer Rechtswissenschaftlers Frank Bayreuther stellt dazu fest: „Das deutsche Recht kennt derzeit keine generelle Verpflichtung aller Arbeitgeber, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten aufzuzeichnen”. Bislang müssen in Deutschland nur Überstunden und Sonn- und Feiertagsarbeit dokumentiert werden. Nach dem EuGH-Urteil sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, die gesamte Arbeitszeit der Beschäftigten systematisch zu erfassen (vgl. Nr. 21/2019 zum EuGH, Urteil v. 14.5.2019, C‑55/18).
Schlagwort: BMAS
Volkelt-Brief 14/2017
Prognosen: Was halten die Kollegen davon? + Betriebliche Altersversorgung (bAV): Schlechte Aussichten für kleinere Unternehmen + Ihr Geschäftsführer-Gehalt: … jetzt nachzulesen in der Tagespresse + GmbH-Personal: Mitarbeiter werben Mitarbeiter + Neues Urteil: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot + Hilfreich: Handbuch Digitalisierung + GmbH-Steuern: Werden Eigenkapital-Zinsen Betriebsausgaben? + BISS …
Im Wettbewerb um (gute) Mitarbeiter wird die betriebliche Altersversorgung (bAV) immer wichtiger. Viele kleinere Unternehmen haben aber bisher immer noch keine Möglichkeit, entsprechende Angebote zu machen. In der Praxis ist das ein immer mehr ins Gewicht fallender Wettbewerbsnachteil. Fakt ist allerdings, dass …
Das BMAS hat jetzt die angekündigten Erleichterungen bei der Dokumentationspflicht nach den Mindestlohnvorschriften verkündet (vgl. Nr. 29/2015). Danach wird die Einkommensschwelle von 2.958 € modifiziert. Danach entfällt die Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz bereits dann, wenn das regelmäßige Monatsentgelt mehr als 2.000 € brutto beträgt und dieses Monatsentgelt jeweils für die letzten tatsächlich abgerechneten 12 Monate nachweislich gezahlt wurde. Außerdem sind bei der Beschäftigung von engen Familienangehörigen (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers) die Aufzeichnungspflichten nicht mehr anzuwenden (Quelle: Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung vom 1.8.2015).
1. Erhält der Arbeitnehmer in den letzten 12 Monaten monatlich mehr als 2.000 € brutto (gefordert: 1.900 €), entfällt die Dokumentationspflicht für die Arbeitszeiten.
2. Arbeitgeberhaftung bei Beauftragung eines Unternehmens: Der Auftraggeber haftet nicht – bzw. nur in ganz wenigen Ausnahmen.
Für Saisonbeschäftigte im gewerblichen Bereich gilt weiterhin die Aufzeichnungspflicht bis zur Einkommensschwelle von 2958 €. Für Mini- und Midi-Jobber bleibt die Aufzeichnungspflicht in vollem Umfang bestehen.
Das BMAS wird das per Verordnung so regeln.
Bereits im Oktober hatte das Bundeskabinett die Überarbeitung der Arbeitsstättenverordnung nach den Vorgaben der Koalitionsvereinbarung gebilligt. Allerdings waren die konkreten Ausführungsbestimmungen der Verordnung auf Kritik der Arbeitgeber gestoßen. Z. B. Punkte wie: Ausstattung der Pausenräume, Vorgaben für Arbeitsplätze, Vorgaben für Telearbeitsplätze, abschließbare Spinde für die Mitarbeiter usw. Unterdessen ist man bereit, bürokratische Auswüchse zu korrigieren.
Risiko: …
Volkelt-Brief 21/2012
Themen heute: Frontal-Angriff auf die Geschäftsfüher-Altersversorgung + FG München: Es besteht (doch) keine Anpassugnspflicht für Alt-Pensionszusagen an den Gesellschafter-Geschäftsführe + Neue von der Leyen – Pläne: Betrifft nur selbständige (Neben-) Tätigkeiten des Geschäftsführers + Auf was müssen wir uns auf die Zeit nach den Wahlen vorbereiten? + Presse hat kein Anrecht auf Auskunft über Geschäftsführer-Gehalt + eBay-Verkäufe: Wenn er Ehegatte laufend „verkauft” wird es gewerblich – so müssen Sie aufpassen + BISS …
Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) werden derzeit unter der Federführung von Ministerin von der Leyen Pläne erarbeitet, nach der in Zukunft alle Selbständigen Mitglied einer Pflichtversicherung werden müssen bzw. einen adäquaten Versicherungsschutz nachweisen müssen (Rentenreformpaket). Dazu unser ausdrücklicher Hinweis: Diese Regelung wird nicht gelten für .…