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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 33/2018

Chef­sa­che: Wert­schät­zung kos­tet .… ZEIT  + GmbH-Ver­mö­gen: Was Geschäfts­füh­rer bei der Ver­mö­gens­an­la­ge beach­ten müs­sen + Bit­co­in-GmbH: Ein siche­rer Hafen für Kryp­to-Wäh­run­gen + Neue Rechts­la­ge: Gericht erschwert Ein­zie­hung eines GmbH-Geschäfts­an­teils + Stil­le Reser­ven: Vor­aus­set­zun­gen für eine posi­ti­ve Fort­set­zungs­pro­gno­se + Steu­er­last: Ende der Abgel­tungs­steu­er für Zins­er­trä­ge kommt näher + GmbH-Recht: Jeder Geschäfts­füh­rer muss ver­si­chern, dass kein Berufs­ver­bot besteht + Steu­er­prü­fung: Aus­wer­tun­gen des auto­ma­ti­schen Infor­ma­ti­ons­aus­tauschs ab 2020

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

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GmbH-Recht: Jeder Geschäftsführer muss versichern, dass kein Berufsverbot besteht

In § 6 GmbH-Gesetz sind die Hin­de­rungs­grün­de auf­ge­lis­tet, die einer Bestel­lung zum Geschäfts­füh­rer ent­ge­gen­ste­hen. Bei der Anmel­dung der Geschäfts­füh­rer müs­sen die Geschäfts­füh­rer schrift­lich ver­si­chern, dass kei­ne sol­chen Hin­de­rungs­grün­de vor­lie­gen. Dazu das OLG Mün­chen: Die­se Ver­si­che­rung muss von jedem Geschäfts­füh­rer ein­zeln abge­ge­ben und unter­schrie­ben wer­den. Eine zusam­men­fas­sen­de Mel­dung ist nicht mög­lich (OLG Mün­chen, Beschluss v. 17.5.2018, 31 Wx 166/18).

Der Beschluss bestä­tigt die bis­he­ri­ge Rechts­la­ge (vgl. zuletzt OLG Frank­furt, Urteil v. 4.2.2016, 20 W 28/16). Im vor­lie­gen­den Ver­fah­ren war die Geschäfts­füh­rung schlecht bera­ten – wohl gegen ein gutes Notar-Hono­rar. Wegen sol­cher Form­feh­ler lohnt eine Aus­ein­an­der­set­zung mit dem Regis­ter­ge­richt nicht.

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Geschäftsführer-Führungszeugnis: Jugendsünden wirken nach

Bei der Ein­tra­gung eines neu­en Geschäfts­füh­rers muss der gegen­über dem Regis­ter­ge­richt eine Ver­si­che­rung abge­ben, dass kei­ne Hin­de­rungs­grün­de vor­lie­gen. Z. B., dass er nicht wegen Insol­venz­ver­ge­hen bestraft ist. Er darf nicht gegen eine der in § 6 GmbH-Gesetz auf­ge­führ­ten Vor­schrif­ten ver­sto­ßen. Das Regis­ter­ge­richt prüft …

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Volkelt-Brief 44/2013

Volkelt-BriefThe­men heu­te: Pflicht­ver­öf­fent­li­chung kos­tet GmbHs Mil­lio­nen +  OFD Frank­furt: Kei­ne Ret­tung für „ste­hen gelas­se­nes“ Kri­sen­dar­le­hen + Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trag: „Es gilt der BAT – Vor­teil für Sie + Bun­des­amt für Jus­tiz: Säum­nis­ge­bühr steigt auf 103,50 EUR + Geschäfts­füh­rer-Füh­rungs­zeug­nis: Jugend­sün­den wir­ken nach  + Wer­bungs­kos­ten: Finanz­amt för­dert Umzug nur bei kur­zem Weg zur Arbeit + Arbeit­neh­mer darf über Fir­men-Mail-Account nicht zum Streik auf­ru­fen + BISS