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Volkelt-Briefe

Anzahl der Beschäftigten: Finanzamt muss richtig zählen

Die Fest­stel­lung der Aus­gangs­lohn­sum­me und die Fest­stel­lung der Anzahl der Beschäf­tig­ten sind zwei getrenn­te Fest­stel­lun­gen. Allein aus der Fest­stel­lung der Aus­gangs­lohn­sum­me lässt sich nicht fest­stel­len, ob das Unter­neh­men mehr oder weni­ger als 20 Beschäf­tig­te hat und dem­nach die Ver­scho­nungs­reg­lung anzu­wen­den ist (§ 13a Abs. 1 ErbStG). Der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) ver­langt zwei getrenn­te Fest­stel­lun­gen – eine Schät­zung der Beschäf­tig­ten­zahl ist nicht aus­rei­chend und hat kei­ne Bin­dungs­wir­kung (BFH, Urteil v. 5.9.2018, II R 57/15).

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Volkelt-Brief 03/2019

EXPRESS: Büro­kra­tie­kos­ten: Ent­gelt­trans­pa­renz­ge­setz geht in die nächs­te Run­de + GmbH kom­pakt: Wich­ti­ge Recht­spre­chung zur GmbH/Geschäftsführung 2018  + Digi­ta­les: Neue Märk­te erschlie­ßen mit Land­sca­ping  + Finanzen/Umsatzprobleme: Was tun, wenn einer der Haupt­kun­den schwä­chelt?  + GmbH/Steuer: Lam­bor­ghi­ni Aven­ta­tor nicht als Fir­men­wa­gen aner­kannt + Refor­men: Kom­mis­si­on für ein Unter­neh­men­steu­er­ge­setz­buch + Neu­es Urteil: Unkennt­nis schützt den GmbH-Geschäfts­füh­rer nicht + Anzahl der Beschäf­tig­ten: Finanz­amt muss rich­tig zählen

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Volkelt-Brief 32/2015

Volkelt-NLFüh­rungs-Qua­li­tä­ten: So hat der DFB die alte Struk­tur auf Vor­der­mann gebracht + Arbeit­ge­ber-Ran­king: Schlech­te Noten für Ihre Fir­ma – was tun? + Ter­min­sa­che (I): Dead­line für den Jah­res­ab­schluss 2014 + Ter­min­sa­che (II): EU-Vor­steu­er bis spä­tes­tens 30.9.2015 bean­tra­gen + Kri­sen-Manage­ment: Vor­sicht mit Bank-Anspra­chen + Steu­er­prü­fung: Finanz­amt darf Umsät­ze nicht ein­fach schät­zen + Arbeits­recht: Geschäfts­füh­rer muss sich selbst mit­zäh­len +  BISS

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Arbeitsrecht: Geschäftsführer muss sich selbst mitzählen

Bei der Beschäf­tig­ten­zahl – z. B. zur Anzei­ge­pflicht bei einer Mas­sen­ent­las­sung – müs­sen Geschäfts­führer und Prak­ti­kan­ten mit­ge­zählt wer­den. Hat der Betrieb 19 Ange­stell­te und 1 (Fremd-) Geschäfts­füh­rer und 1 Prak­ti­kan­ten, ergibt das 21 Beschäf­tig­te. Fol­ge: Wer­den die Mit­ar­bei­ter ent­las­sen, besteht Anzei­ge­pflicht. Unter­lässt der Geschäfts­füh­rer das, sind die Kün­di­gun­gen unwirk­sam (EuGH, Urteil vom 9.7.2015, C‑229/14). …