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Steueranmeldungen: Berichtigung wird einfacher

Die Ver­schär­fung der Vor­schrif­ten für die Straf­be­frei­en­de Selbst­an­zei­ge hat auch Aus­wir­kun­gen auf Unter­neh­men, die feh­ler­haf­te Buchungs- bzw. Besteue­rungs­un­ter­la­gen berich­ti­gen. Hier wird im Ein­zel­fall geprüft, ob es sich um einen straf­recht­lich rele­van­ten Vor­gang han­delt. Jetzt hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um (BMF) reagiert. § 153 AO wird für Unter­neh­men abgemildert. … 

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 37/2015

Volkelt-NLBüro­kra­tie-Kos­ten: Wann lohnt der Weg zum aus­län­di­schen Notar? + Fremd-Geschäfts­füh­rer: Nut­zen Sie den Herbst zur Mit­ar­bei­ter-Bin­dung + GmbH-Kri­se: So weh­ren Sie sich gegen Ban­ken-Will­kür + Neben­tä­tig­keit: Feh­ler haben Aus­wir­kun­gen auf den Geschäfts­füh­rer-Job + Recht: Steu­er­prü­fer muss Steu­er­da­ten vom Prü­fer-Note­book löschen + Recht: Ver­stoß gegen die Frau­en­quo­te kos­tet bis zu 50.000 € Buß­geld + BMF prüft Fol­gen der Selbst­an­zei­ge für Unter­neh­men + BISS

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BMF prüft Folgen der Selbstanzeige für Unternehmen

Mit der Ver­schär­fung der straf­be­frei­en­den Selbst­an­zei­ge gibt es auch Pro­ble­me für Unter­neh­men, die ihre Steu­er­erklä­run­gen nach­bes­sern müs­sen – z. B., weil die Zah­len nicht recht­zei­tig vor­la­gen oder feh­ler­haft erfasst wur­den. Nach der momen­ta­nen Rechts­la­ge sind sol­che Vor­gän­ge auch straf­recht­lich rele­vant. Nach dem Ent­wurf sol­len Selbst­an­zei­ge und Berich­ti­gung kla­rer abge­grenzt wer­den. Außer­dem sol­len die Unter­neh­men mehr Zeit bekom­men, um nach einer Selbst­an­zei­ge die Steu­er­erklä­run­gen nach­zu­bes­sern (vor­läu­fi­ger Dis­kus­si­ons­ent­wurf eines Anwen­dungs­er­las­ses zu § 153 AO vom 14.7.2015). …