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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 23/2016

Volkelt-FB-01Füh­rungs-Auf­ga­be: Reden bringt Segen … und Erfolg + Ter­min­sa­che „Erb­schaft­steu­er“: Rechts­schutz läuft aus + Außer­ge­wöhn­li­che Geschäf­te: Im Zwei­fel haf­tet der Geschäfts­füh­rer + Cle­ver: Nut­zen Sie Ihr Som­mer­fest für die Per­so­nal-Akqui­se + Vor­sicht: Klein­ge­druck­tes im GmbH/UG-Kauf­ver­trag + TIPP: Sie dür­fen Sozi­al­ab­ga­ben und Lohn­steu­er opti­mie­ren + Neue BMF-Vor­schrift: Steu­er­be­rich­ti­gung wird ein­fa­cher + BISS

 

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Außergewöhnliche Geschäfte: Im Zweifel haften SIE!

In vie­len Anstel­lungs­ver­trä­gen wer­den die Kom­pe­ten­zen des Geschäfts­füh­rers bestimmt und ein­ge­grenzt. Z. B. wird auf einen sog. Kata­log zustim­mungs­pflich­ti­ger Geschäf­te ver­wie­sen, die der Geschäfts­füh­rer nur mit Gesell­schaf­ter­be­schluss aus­füh­ren darf. Oft wird aber auch eine all­ge­mein gehal­te­ne For­mu­lie­rung ver­wen­det: „Der Geschäfts­füh­rer hat die Zustim­mung der Gesell­schaf­ter ein­zu­ho­len für alle Hand­lun­gen und Geschäf­te, die über den gewöhn­li­chen Geschäfts­betrieb hin­aus­ge­hen“.

Ach­tung: ..