Kategorien
Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 40/2018

GmbH-Ver­mö­gen: Vor­sichts­maß­nah­men 10 Jah­re nach der Leh­mann-Plei­te + Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trag: Neue Chan­cen im Ver­trags­po­ker (beim Aus­schei­den) + Digi­ta­les: Die neu­en Geschäfts­mo­del­le im Gesund­heits­markt (Health & Well­ness) + Geschäfts­füh­rer pri­vat Vor­sor­ge-Zuschuss als (steu­er­be­güns­tig­ter) Sach­lohn + GmbH-Recht: Regis­ter­ge­richt muss Beur­kun­dung im Aus­land für GmbH-Ein­trä­ge aner­ken­nen + GmbH/Steuern(I): Fra­gen zur (Teil-) Abschaf­fung der Abgel­tungs­steu­er + GmbH/Steuer (II): vGA mit Spät­fol­gen + Geld/Finanzen: Wider­spruch gegen den IHK-Bei­trags­be­scheid lohnt

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

Kategorien
Volkelt-Briefe

GF-Vertrag: Koppelung von Abberufung und Kündigung

Nach einem Urteil des OLG Karls­ru­he, führt die Abbe­ru­fung des (Fremd-) Geschäfts­füh­rers nur dann zur Been­di­gung des Anstel­lungs­ver­tra­ges, wenn … 

Kategorien
Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-Vertrag: Krankheitsfall unbedingt vertraglich regeln

Wis­sen Sie, wie in Ihrem Anstel­lungs­ver­trag der Krank­heits­fall gere­gelt ist? Fakt ist, dass in vie­len Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­tra­gen eine Lohn­fort­zah­lung bis zu 6 Mona­ten ver­ein­bart ist. Wenn Sie als Geschäfts­füh­rer kei­ne Rege­lung im Anstel­lungs­ver­trag dazu haben, 

Kategorien
Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-Anstellungsvertrag: „Es gilt der BAT“ – Vorteil für Sie

In mei­nem Anstel­lungs­ver­trag wird auf den BAT ver­wie­sen – was bedeu­tet das für mich als Geschäfts­füh­rer?“. So die Anfra­ge eine Kol­le­gen, der einen For­mu­lar-Anstel­lungs­­­ver­trag unter­schrie­ben hat, ohne die ein­zel­nen Ver­trags­be­stand­tei­le exakt juris­tisch zu prü­fen. Kon­kret geht es um die Kün­di­gungs­mo­da­li­tä­ten, wenn im Ver­trag auf den Bun­des­an­ge­stell­ten-Tarif­ver­trag (BAT) ver­wie­sen wird.

Kategorien
Volkelt-Briefe

Geschäftsführer im Konzern: Der alte Arbeitsvertrag ist Ihr Pfrund

Immer wie­der gehen in der Redak­ti­on Anfra­gen von lei­ten­den Ange­stell­ten ein, denen im Kon­zern­ver­band die Aufgabe … 

Kategorien
Aktuell

Das Gleichbehandlungsgesetz gilt auch für Geschäftsführer – so nutzen GFs die neue Rechtslage – so schützen sich die GmbH-Gesellschafter vor Trittbrettfahrern

Für eini­gen Wir­bel sogar in der Tages­pres­se sorgt jetzt das Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) zur Gel­tung des All­ge­mei­nen Gleich­be­hand­lungs­ge­set­zes (AGG) auch für Geschäfts­füh­rer. Im ent­schie­de­nen Fall ging es um die Wei­ter­be­schäf­ti­gung des medi­zi­ni­schen Geschäfts­füh­rers einer Kli­nik-GmbH, der mit einem zeit­lich befris­te­ten Dienst­ver­trag ange­stellt war (BGH mit Urteil vom 23.4.2012, II ZR 163/10). Weil nicht er son­dern ein jün­ge­rer Kol­le­ge ein­ge­stellt wur­de, klag­te er auf Ver­stoß gegen dass AGG und Zah­lung einer Ent­schä­di­gung und bekam Recht.

Die­se BGH-Ent­schei­dung hat zwar grund­sätz­li­che Bedeu­tung. Den­noch han­delt es sich um eine sog. Ein­zel­fall­ent­schei­dung. Die Rechts­grund­sät­ze (Anspruch auf Ent­schä­di­gung) gel­ten nur unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen. Jeder Ein­zel­fall kann vor Gericht anders aus­ge­hen. Als Geschäfts­füh­rer sind Sie nicht gut bera­ten, wenn Sie sich ein­fach auf die Anwend­bar­keit des AGG ver­las­sen und ggf. auf eine Ent­schä­di­gung pokern wol­len. Was müs­sen Sie dazu in der Geschäfts­füh­rungs-Pra­xis beachten: …