Vereinbaren Sie als Arbeitgeber, dass der Mitarbeiter zu Hause an einem sog. Telearbeitsplatz tätig wird, bringt das eine enorme steuerliche Erleichterung. Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz hat nämlich soeben entschieden, dass Ihr Arbeitnehmer …
Schlagwort: 4 K 1270/09
Volkelt-Brief 29/2012
Themen der Woche: Kommt die Zwangsanleihe als Retter der nächsten großen Koalition? + Neuer Geschäftsführer gesucht: So machen Sie den Härte-Test + GmbH-Finanzen: Wie jetzt mi den niedrigen Zinsen richtig kalkulieren + GmbH-Dauerkrise: So legen Sie einen konmtrollierten Neustart hin + Steuergestaltungen: Neues Urteil bringt neue win-win Situation für alle: GmbH-Mitarbeiter dürfen zu Hause arbeiten – und alle Kosten von der Steuer absetzen + BISS …
Vereinbaren Arbeitgeber und Mitarbeiter, dass der zu Hause an einem sog. Telearbeitsplatz tätig wird, bringt das enorme steuerliche Erleichterungen. Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz hat nämlich soeben entschieden, dass Arbeitnehmer alle Aufwendungen im Zusammenhang mit diesem Arbeitsplatz steuerlich absetzen können. Das sind z. B. Miete, Mietnebenkosten, anteilige Reinigungskosten, aber auch sämtliche Arbeitsmittel (Papier) und die Betriebskosten (Strom). (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.1.2012, 4 K 1270/09). Für Unternehmen ist das eine Steilvorlage, beim Vorhalten von Arbeitsplätzen zu sparen und das Büro auf ein Minimum zu beschränken. Dazu sollte der Mitarbeiter im Arbeitsvertrag explizit zur häuslichen Arbeit verpflichtet werden (Umfang und Dauer) und zusätzlich im Vertrag dazu verpflichtet werden, einen Raum in der Wohnung dafür freizuhalten. Für die Finanzämter ist dieses Urteil ein Affront. Sie werden wahrscheinlich mit allen Mitteln versuchen, das Urteil vor dem BFH noch zu kippen. Aber: Berufsbezogene Aufwendungen dürfen nach der derzeitigen Gesetzeslage steuerlich verrechnet werden – auch der BFH sollte das nicht anders sehen (Az vor dem BFH: VI R 40/12).
Volkelt-Brief 27/2012
Themen heute: Da staunen Ihre Besucher – Kundenorientierung fängt beim Parkplatz an + Firmen Hotline und Kunden-Telefon: Die neuen Vorschriften für Warteschleifen + Bonitätsprüfung: Doppelte Kontrolle schützt vor Überraschungen – eine simple Idee aus der Praxis + Urlaubs-Aushilfen: Was geht und was nicht geht + Vorsicht: Damit die Vorstreuer nicht verloren geht + Finanzen: Alte Konto-Nummern bleiben bis 2016 – auch das Lastschriftverfahren brauchen Sie nicht umzukrempeln + BISS (heute: Schäuble: Feinschmecker und Big-Brother-Award-Preisträger) …