Arbeitgeber-Bewertung: Checken, Nachbessern, Animieren + Geschäftsführer-Kündigung: Nachschieben von Kündigungsgründen + Geschäftsführer-Perspektive: Familien-geführte Unternehmen machen den Unterschied + GmbH/Recht: Was Geschäftsführer veranlassen müssen + Digitales: So schreiben sich die neuen Erfolgsgeschichten + Geschäftsführung im Team: Kein Grund zur Pflichtversicherung + GmbH-Steuern/vGA: Geschäftsführer darf neben den Pensionsbezügen dazuverdienen
Schlagwort: 2 O 329/13
Als Geschäftsführer, der gelegentlich eine Kündigung aussprechen muss, wissen Sie, dass es (fast) nichts Schlimmer gibt als eine verpatzte Kündigung. In der Regel ist es für beide Seiten ein enormer Gesichtsverlust und bringt unnötige Spannungen an die Arbeitsplätze. Unter bestimmten Umständen ist es zwar möglich, zusätzliche Kündigungsgründe nachzuschieben und damit die Unzumutbarkeit einer weiteren Beschäftigung festzustellen zu lassen. Allerdings: Die Arbeitsgerichte lassen nachgeschobene Gründe nur im Ausnahmefall zu. In der Praxis läuft es dann auf eine höhere Abfindung für den Arbeitnehmer hinaus.
Was für Arbeitnehmer gilt, gilt …
Volkelt-Brief 35/2016
Jahresabschluss: Fehler können SIE den Job kosten + Geschäftsführer-Kündigung: Nachschieben von Gründen + Terminsache: Deadline für den Jahresabschluss 2015 + Böse Überraschung: Was tun, wenn das Finanzamt die Konten sperrt? Steuer: So wehren Sie sich gegen eine Gewinnerhöhung + GmbH-Recht: Registergericht darf Geschäftsführer-Bestellung prüfen + Insolvenzsrecht: „Zahlungsunfähig“ – verklausuliert + BISS …
Als Geschäftsführer, der gelegentlich eine Kündigung aussprechen muss, wissen Sie, dass es (fast) nichts Schlimmer gibt als eine verpatzte Kündigung. In der Regel ist es für beide Seiten ein enormer Gesichtsverlust und bringt unnötige Spannungen. Unter bestimmten Umständen ist es zwar möglich, zusätzliche Kündigungsgründe nachzuschieben. Die Arbeitsgerichte lassen nachgeschobene Gründe nur im Ausnahmefall zu. In der Praxis läuft es dann auf eine höhere Abfindung für den Arbeitnehmer hinaus. Was für Arbeitnehmer gilt, gilt auch für einen Geschäftsführer. Dazu heißt es in einem aktuellen Urteil des LG Mainz: …