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Volkelt-Brief 45/2015

Volkelt-FB-01GF-Grat­wan­de­rung: Wie ris­kant darf ein Geschäfts­mo­dell sein? + Gestal­tung: Geschäfts­füh­rer als Mini-Job­ber + Ende der Netz­neu­tra­li­tät: 30 – 35% Mehr­kos­ten für alle­Fir­men + Dyna­mic Pri­cing: Wie fle­xi­bel pla­nen Sie Prei­se und Umsatz ? + Wer­be­brie­fe: Dür­fen nicht wie eine amt­li­che Mit­tei­lung wir­ken +  Geschäfts­füh­rer pri­vat: Fah­ren mit Aus­lands-Füh­rer­schein + Con­trol­ling: Umsatz­be­tei­li­gung für schnel­les Inter­net + Arbeits­recht: Ver­gü­tungs­an­spruch für Arbeits­vor­be­rei­tung + Gut infor­miert: Wirt­schafts-Infor­ma­tio­nen haben einen Preis + BISS

 

 

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Gestaltung: Geschäftsführer als Mini-Jobber

Um es vor­weg zu neh­men: JA – aber ! Nicht alle Unter­neh­men beschäf­ti­gen einen Geschäfts­führer, der im Full­time-Job für die GmbH tätig ist oder sein muss. So fal­len z. B. in der Ver­mö­gen ver­wal­ten­den GmbH, in der GmbH & Co. KG oder in der Frei­be­ruf­ler-GmbH oft nur weni­ge Geschäfts­füh­rungs-Auf­ga­ben an. Aus einem aktu­el­len Urteil des Finanz­ge­richts (FG) Baden-Würt­tem­berg ergibt sich hier eine inter­es­san­te Gestal­tungs­mög­lich­keit. Und zwar immer dann, wenn der Geschäfts­füh­rer nicht beherr­schend an der GmbH betei­ligt ist. Im Urteil heißt es näm­lich: „Der Geschäfts­füh­rer mit beherr­schen­der Betei­li­gung hat kei­nen Anspruch auf Lohn­steu­er-Pau­scha­lie­rung“ (§ 40a Abs. 2a EStG). …