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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 35/2016

Volkelt-FB-01Jah­res­ab­schluss: Feh­ler kön­nen SIE den Job kos­ten + Geschäfts­füh­rer-Kün­di­gung: Nach­schie­ben von Grün­den + Ter­min­sa­che: Dead­line für den Jah­res­ab­schluss 2015 + Böse Über­ra­schung: Was tun, wenn das Finanz­amt die Kon­ten sperrt?  Steu­er: So weh­ren Sie sich gegen eine Gewin­n­er­hö­hung + GmbH-Recht: Regis­ter­ge­richt darf Geschäfts­füh­rer-Bestel­lung prü­fen + Insol­venzs­recht: „Zah­lungs­un­fä­hig“ – ver­klau­su­liert + BISS

 

 

 

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Volkelt-Briefe

Jahresabschluss verpasst: Geschäftsführer riskiert seinen Job

Was pas­siert, wenn ich den Jah­res­ab­schluss der GmbH nicht ter­min­ge­recht vor­le­ge?“ – so die Anfra­ge eines Kol­le­gen, der mit den Zah­len der GmbH nicht hin­ter­her­kommt. Danach müs­sen GmbHs jähr­lich einen Jah­res­ab­schluss auf­stel­len und die­sen durch die Gesell­schaf­ter fest­stel­len las­sen (Rechts­quel­le: § 42 Abs. 2 GmbH-Gesetz). Ein Ver­stoß gegen die­se Vor­schrif­ten bedeu­tet für Sie als Geschäftsführer: …