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Volkelt-Briefe

Compliance: Was SIE als Geschäftsführer veranlassen müssen …

Betrifft … Dar­um geht es … to do …
Gesund­heit Laut Büro­kra­tie­ent­las­tungs­ge­setz III wird der Frei­be­trag  für die betrieb­li­che Gesund­heits­för­de­rung von 500 EUR auf 600 EUR je Arbeit­neh­mer im Kalen­der­jahr ange­ho­ben (§ 3 Nr. 34 EStG). Das wird gel­ten ab 1.1.2021. Ach­tung: Kei­ne vor­schnel­le Umset­zung schon im nächs­ten Jahr!
Forderungen/Inkasso Die Bran­che wird sich bis zum Jah­res­en­de auf einen Code of Con­duct ver­pflich­ten. Geplant sind auch neue gesetz­li­che Vor­ga­ben, die die Gebüh­ren für Inkas­sol­eis­tun­gen gegen­über Ver­brau­chern deut­lich absenken. Aus Image­grün­den soll­ten Sie ab 2020 nur mit zer­ti­fi­zier­ten Inkas­so-Unter­neh­men zusammenarbeiten.

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