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Volkelt-Briefe

GF-Aufgabe: Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung für die GmbH

Wird eine GmbH zur Abga­be einer eides­statt­li­chen Ver­si­che­rung ver­pflich­tet, genügt es nicht, dass einer der Geschäfts­füh­rer die­se zeich­net. Die eides­statt­li­che Ver­si­che­rung muss von der ver­tre­tungs­be­rech­tig­ten Anzahl der Geschäfts­füh­rer abge­ge­ben wer­den. Ist Ein­zel­ver­tre­tungs­be­fug­nis ver­ein­bart, genügt die Abga­be der Ver­si­che­rung durch einen Geschäfts­füh­rer (OLG Ham­burg, Urteil v. 16.8.2018, 3 U 132/17).

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