Will ein Arbeitnehmer Ansprüche wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz monieren, muss er das …
Will ein Arbeitnehmer Ansprüche wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz monieren, muss er das …
Die Übertragung von GmbH-Anteilen im Privatvermögen ist steuerpflichtig, wenn es sich um eine sog. wesentliche Beteiligung handelt. Im Klartext: Veräußert ein Gesellschafter mehr als 25 % der Anteile seiner GmbH, muss er den Gewinn aus der Veräußerung des GmbH-Anteils versteuern (§ 17 EStG). In der Praxis führt diese Regelung zu Problemen mit den Finanzbehörden, wenn …
GmbHs, deren Geschäftsmodell nur mit Niedriglöhnen funktioniert, müssen in den nächsten Monaten umplanen. Hintergrund: …
Die Gallup-Management-Consulting Berlin ermittelt jährlich den sog. Engagement-Index. Damit soll aufgezeigt werden, wie sich Arbeitnehmer im Unternehmen engagieren, welche Erwartungen sie an ihren Arbeitgeber haben und wo sie sich Verbesserungen wünschen. Befragt wurden dazu 1.323 Arbeitnehmer über 18 Jahren aus den unterschiedlichsten Branchen und Unternehmen. Insofern sind die Ergebnisse zwar repräsentativ, treffen aber nicht auf alle Branchen zu.
Dennoch ergeben sich daraus wertvolle Hinweise für Sie als „Chef“. Zeigen die Ergebnisse doch „ungeschminkt“ auf, …
Mittelgroße und große GmbHs müssen den Jahresabschluss 2011 bis zum 31.3.2012 auf den Weg bringen (§ 264 HGB). Anschließend muss der Jahresabschluss festgestellt …
Böse Überraschung für einen Geschäftsführer-Kollegen: Die Gesellschafter seiner ehemaligen GmbH hatten die Amtsniederlegung des Geschäftsführers nicht dem Handelsregister zur Eintragung angemeldet. Rechtliche Folge: Er gilt bis auf weiteres als Geschäftsführer und haftet u. U. gegenüber Dritten. Das ist kein Einzelfall. Wie ein aktuelles Urteil des Kammergerichts Berlin zeigt, …
Um sich die Branchenkenntnisse des ehemaligen (Gesellschafter-) Geschäftsführers der GmbH auf Dauer und exklusiv zu sichern, können Sie als Geschäftsführer für die GmbH einen entsprechenden Beratervertrag abschießen. Achtung: …
Die Gesellschafter entscheiden durch Beschlussfassung über alle Angelegenheiten der GmbH, von einer Einzelweisung an den Geschäftsführer bis hin zu Änderungen des Gesellschaftsvertrages. Das ist für folgende Vorgänge zwingend vorgeschrieben:
Auch die folgenden Entscheidungen trifft in der Praxis meist die Gesellschafterversammlung (§ 46 GmbHG). Jedoch kann die Verantwortung hierfür durch Regelung im Gesellschaftsvertrag auch auf andere Organe übertragen werden, etwa einen Gesellschafter-Ausschuss oder den Beirat (§ 45 Abs. 2 GmbHG).
Kann ein von den Gesellschaftern bestimmtes Organ nicht handeln, fällt die Handlungsvollmacht wieder auf die Gesellschafter zurück.
1. Wann ist ein Gesellschafterbeschluss erforderlich
2. Wann Sie keinen Beschluss der Gesellschafter brauchen
3. Wie kommt Beschluss „richtig“ zustande
4. Wann ist die Gesellschafter beschlussfähig
5. Wann können Beschlüsse ohne Gesellschafterversammlung gefasst werden
6. Wie werden die Stimmen richtig ausgezählt
7. Welche Beschlussmehrheiten sind für welche Beschlüsse vorgeschrieben
8. Wie wird abgestimmt
8.1 Offene oder geschlossenen Abstimmung
8.2 Wer entscheidet über das Abstimmungsverfahren
9. Wann darf ein Gesellschafter nicht abstimmen (Stimmrechtsausschluss)
10. Wann sind Beschlüsse nichtig oder anfechtbar
11. Wie werden Beschlüsse angefochten
12. Wie Geschäftsführer mit Gesellschafterbeschlüssen richtig umgehen
12.1 Weisungen verstoßen gegen den Gesellschaftsvertrag
12.2 Diese Beschlüsse sollten Sie nicht ausführen
12.3 Grenzen des Weisungsrechts
12.4 Was tun bei abweichender Meinung
13. Geschäftsführer-Strategie: So vermeiden Sie ungenehme Gesellschafterbeschlüsse
14. Die häufigsten Beschlüsse der Gesellschafter
14.1 Abschluss und Änderung des Geschäftsführer-Anstellungsvertrages
14.2 Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers
14.3 Erteilung Von Prokura
14.4 Befreiung vom Wettbewerbsverbot
14.5 Einforderung der ausstehenden Einlage
14.6 Einziehung eines Geschäftsanteils
14.7 Entlastung des Geschäftsführers
14.8 Geltendmachen von Ersatzansprüchen gegen Gesellschafter/Geschäftsführer
14.9 Feststellung des Jahresabschlusses und Gewinnverwendung
14.10 Änderung des Gesellschaftsvertrages
14.11 Einforderung eines Nachschusses
14.12 Teilung eines Geschäftsanteils
14.13 Verweigerung von Auskunft und Einsicht
14.14 Erteilung einer Weisung an den Geschäftsführer
Werden die Geschäfte einer stillgelegten GmbH nach Beschluss der Gesellschafter mit einem neuen Unternehmensgegenstand und einem neu bestellten Geschäftsführer fortgesetzt, handelt es sich um eine wirtschaftliche Neugründung. Das muss der Geschäftsführer dem Handelsregister auch so melden (Neugründung). Unterlässt er das, …