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Volkelt-Briefe

Finanzamt darf Durchgangserwerb nicht besteuern

Die Über­tra­gung von GmbH-Antei­len im Pri­vat­ver­mö­gen ist steu­er­pflich­tig, wenn es sich um eine sog. wesent­li­che Betei­li­gung han­delt. Im Klar­text: Ver­äu­ßert ein Gesell­schaf­ter mehr als 25 % der Antei­le sei­ner GmbH, muss er den Gewinn aus der Ver­äu­ße­rung des GmbH-Anteils ver­steu­ern (§ 17 EStG). In der Pra­xis führt die­se Rege­lung zu Pro­ble­men mit den Finanz­be­hör­den, wenn …