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Volkelt-Briefe

GmbH-Geschäftsmodelle mit Niedriglohn vorm „Aus”

GmbHs, deren Geschäfts­mo­dell nur mit Nied­rig­löh­nen funk­tio­niert, müs­sen in den nächs­ten Mona­ten umpla­nen. Hintergrund: …

Auch die CDU wird in den nächs­ten Mona­ten die Vor­aus­set­zun­gen dafür schaf­fen, dass flä­chen­de­ckend Min­dest­löh­ne ein­ge­führt wer­den kön­nen. Danach wird eine Arbeits­grup­pe aus Gewerk­schafts- und Arbeit­ge­ber­ver­tre­tern die Lohn­un­ter­gren­zen fest­set­zen und ent­schei­den, ob regio­na­le Aus­nah­men gewährt wer­den.

Bis­her gilt: Gehört Ihre GmbH nicht zu den Min­dest­lohn-Bran­chen bzw. Ihre GmbH gehört kei­nem Arbeit­ge­ber­ver­band an und es gibt für Ihre Bran­che in Ihrem Bundesland/Ihrer Regi­on kei­nen für all­ge­mein ver­bind­lich erklär­ten Tarif­ver­trag, dann ist es zuläs­sig nied­ri­ge Löh­ne zu ver­ein­ba­ren. Nied­rig­löh­ne sind in Deutsch­land Löh­ne unter dem Durch­schnitts­lohn von 9,15. In der Pra­xis wer­den im Durch­schnitt im Nied­rig­lohn­be­reich gezahlt: 6,68 EUR im Wes­ten und 6,52 EUR im Osten. Das sind Durch­schnitts­wer­te. In der Pra­xis wer­den in ein­zel­nen Berei­chen noch deut­lich gerin­ge­re Stun­den­löh­ne gezahlt.

Für die Pra­xis: U. E. müs­sen Sie damit rech­nen, dass eine flä­chen­de­cken­de Min­dest­lohn­re­ge­lung sehr schnell umge­setzt wird. Das The­ma wird mit Sicher­heit eines der ent­schei­den­den für den Bun­des­tags­wahl­kampf 2013 sein, so dass mit einer Umset­zung noch vor den Wah­len gerech­net wer­den muss. Wir gehen davon aus, dass Nied­rig­löh­ne bereits zum Jah­res­an­fang 2013 nicht mehr gezahlt wer­den dür­fen. Als Geschäfts­füh­rer eines Unter­neh­mens mit einem Nied­rig­lohn-Geschäfts­mo­dell soll­ten Sie hier recht­zei­tig die Wei­chen stel­len. Prü­fen Sie z. B., ob mehr­stu­fi­ge Preis­er­hö­hun­gen für Ihre Produkte/Leistungen bis dahin durch­ge­setzt wer­den können.

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