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Gesellschafter-Geschäftsführer: Umsatzsteuer für den Firmen-Pkw

Nutzt der Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer den Fir­men­wa­gen in sei­ner Eigen­schaft als „Gesell­schaf­ter“, muss er für die Fahr­ten zwi­schen Woh­nung und Betriebs­stät­te zusätz­lich zur Lohn­steu­er auch noch Umsatz­steu­er zah­len (BFH, Urteil vom 5.6.2014, XI R 36/12). …

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Lese-Tipp: „Endlich Montag …”

Das hat uns neu­gie­rig gemacht: Wie arbei­ten jun­ge Men­schen, wenn man sie selbst gestal­ten lässt? Wie klappt das mit dem Erfolg? Einen inter­es­san­ten Ein­blick in die Gene­ra­ti­on Y lie­fert der Titel „Thank God it´s Mon­day” – geschrie­ben von den Initia­to­ren der Fir­ma „Dark Hor­se” in Ber­lin. Durch­aus auch mit Anre­gun­gen für die Umsat­zung in der eige­nen Fir­ma. Bei­spiel: Abwick­lung von Pro­jek­ten …Rund­um­Mails sind abge­schafft, weil sie Zeit­fres­ser sind. Direkt zu Ama­zon: Auf das Buch-Bild klicken.

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GF-Engagement: So helfen Sie der Politik auf die Sprünge

Ob Reform der Unter­neh­mens­be­steue­rung, GmbH-Reform oder Reform des Umwand­lungs­rechts- und Steu­er­rechts: In den letz­ten Jah­ren ist Eini­ges pas­siert. Ein Blick in die The­men der letz­ten Mona­te zeigt dage­gen, dass sich die Reform­freu­de mit Antritt der schwarz-gel­ben Koali­ti­on ver­lang­samt hat und Reform­vor­ha­ben seit der Gro­ßen Koali­ti­on nicht mehr vor­kom­men (vgl. Nr. 42/2014). Wie kön­nen Sie als Unter­neh­mer jetzt Ein­fluss nehmen? … 

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Steuer: Schätz-Gewinn ist keine verdeckte Gewinnausschüttung

Steu­er­li­cher Alb­traum der GmbH-Eig­ner ist die sog. ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung, die immer dann zum Tra­gen kommt, wenn es unkla­re Ver­hält­nis­se in den gelt­wer­ten Bezie­hun­gen zwi­schen dem GmbH-Gesell­schaf­ter und sei­ner GmbH kommt. Vor­teil für die Finanzverwaltung: … 

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Verrechnet: Grundstücksüberlassung erhöht den GmbH-Kaufpreis

Ver­kauft der Gesell­schaf­ter einen GmbH-Anteil und erwirbt er im Zusam­men­hang mit dem Ver­kauf sei­nes GmbH-Anteils ein Grund­stück der GmbH unter dem Ver­kehrs­wert,  dann ruft das die Finanz­be­hör­den auf den Plan. Fra­ge:

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Prüfer suchen gezielt nach Fehlern in Familien-Verträgen

Ob Arbeits- oder Dar­le­hens­ver­trag: Ver­trag­li­che Gestal­tun­gen mit Fami­li­en-Ange­hö­ri­gen sind üblich und zuläs­sig. Auch das Finanz­amt muss das akzep­tie­ren. Die Pra­xis sieht aller­dings anders aus. Immer wie­der wer­den Ver­trä­ge bean­stan­det und die Zah­lun­gen steu­er­lich nicht anerkannt.

Wich­tig für alle, … 

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Weihnachtsgeld: Nutzen Sie „Vorbehalt“ und „Rückzahlungsklausel“

Vie­le Geschäfts­füh­rer unter­hal­ten sich in den nächs­ten Wochen mit ihren Mit­ar­bei­tern über die erreich­ten Zie­le in 2014 und über neue Ziel­ver­ein­ba­run­gen für 2015. Wur­den außer­ge­wöhn­li­che Leis­tun­gen erbracht, kann der Mit­ar­bei­ter auch eine außer­ge­wöhn­li­che Aner­ken­nung erwar­ten. So gibt es sicher­lich auch die­ses Jahr wie­der Mit­ar­bei­ter, die ein zusätz­li­ches Weih­nachts­geld anspre­chen. Beach­ten Sie fol­gen­de Rah­men­be­din­gun­gen bevor Sie Zusa­gen machen: … 

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Neue Vorgaben für Impressum auf der GmbH-Homepage

Laut Tele­me­di­en­ge­setz (TMG) müs­sen Sie im Impres­sum neben einer E‑Mail-Adres­se zusätz­lich eine Tele­fon-Num­mer zur Kon­takt­auf­nah­me anbie­ten. Dazu gibt es ein neu­es Urteil des Ober­lan­des­ge­richts Frank­furt. Danach gilt: … 

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GmbH-Anteils-Erben können mit Mehrheit beschließen

Die Erben eines GmbH-Anteils kön­nen in der Regel mit ein­fa­cher Mehrheit … 

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Fremd-Geschäftsführer: So profitieren Sie von den Gehaltserhöhungen der Gesellschafter-Geschäftsführer

Jeder 5. GmbH-Geschäfts­füh­rer ist nicht an der GmbH, für die er tätig ist, betei­ligt. Ent­we­der als Geschäfts­füh­rer einer Toch­ter­ge­sell­schaft im Unter­neh­mens­ver­bund, als Fremd-Geschäfts­füh­rer in einer Fami­li­en-GmbH oder als Res­sort-Geschäfts­füh­rer im Gre­mi­um. Im Ver­hält­nis zum Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer wer­den sie – so z. B. auch die Ergeb­nis­se der BBE-Ver­gü­tungs-Stu­di­en für Geschäfts­füh­rer – durch­schnitt­lich schlech­ter bezahl­te. In der Pra­xis sieht man einen Abschlag von bis zu 20 % bei den GmbHs mit mehr als 20 Mitarbeitern.

Begrün­dung: …