2005 mussten die deutschen börsennotierten Unternehmen erstmals detaillierte Vergütungsberichte für ihre Vorstände offen legen. Mit den jetzt veröffentlichten Zahlen liegen damit fundierte Vergleichswerte über einen 10-Jahres-Zeitraum vor. Ergebnisse: 6 Unternehmen legten in dieser Zeit eine Steigerung von über 100 % hin. Das entspricht einer jährlichen Steigerung von 10 % und mehr über 10 Jahre. Spitzenreiter ist das Chemie-Unternehmen Merck. Hier lag die Steigerung mit + 190 % absolut an der Spitze. Der Durchschnittsverdienst jedes einzelnen Vorstands-Mitglieds betrug im Jahr 2015 6,26 Mio. EUR. …
Kategorie: Volkelt-Briefe
Größtes Hindernis bei der Einstellung von Flüchtlingen und Migranten ist die Sprach-Barriere. In der Praxis müssen Sie davon ausgehen, dass es selbst bei der Erledigung einfach(st)er Aufgaben ohne Sprachkenntnisse zu Problemen kommen kann, im schlechtesten Fall sogar zu Haftungsfällen. Dazu die Anfrage eines Kollegen: „Gibt es bei der Einstellung von Mitarbeitern so etwas wie eine Sorgfaltspflicht?“.
JA: Gibt es! …
Spätestens nach der 3‑SAT Expertenrunde Bye-bye-Bargeld ist klar: In Deutschland wird es nach Experten-Einschätzungen auch nach der Obergrenze für Barzahlungen (5.000 EUR) und nach Abschaffung des 500-EURO-Scheins mindestens bis 2030 Bargeld geben (vgl. Nr. 10/2016). Unterdessen hat nämlich auch die Bankenbranche erkannt, dass mit der Abschaffung des Bargeldes u. U. auch das Geschäftsmodell Bank auf dem Prüfstand steht. Hintergrund: Ist es möglich, ein „neutrales“ Überweisungssystem – vgl. dem Internet-Betrieb – zu installieren, entfällt die Überweisungs-Hoheit der Banken. In Schweden gibt es bereits eine solche neutrale Clearing-Stelle für Echtzeit-Überweisungen. …
Kehrseite des Enthüllungs-Journalismus über Briefkastenfirmen, Steuerbetrug und Schwarzgeld in Panama: Auch so mancher Journalist hierzulande dürfte sich in seiner unternehmenskritischen Haltung bestärkt fühlen. Was tun gegen eine schlechte Presse? Selbstverständlich darf die Presse auch über Ihre GmbH berichten. Zum Beispiel über alle Fakten aus dem (öffentlichen) Unternehmensregister oder aus Geschäftsberichten zitieren, die Sie der Öffentlichkeit vorgestellt haben. Solange die Grundsätze des Presserechts bzw. der ordentlichen Presseberichterstattung eingehalten sind, können Sie darauf auch keinen wirklichen Einfluss nehmen. …
Wird der Jahresabschluss einer GmbH nach einer ersten Ordnungsgeldandrohung (2.500 EUR) durch einen Fehler des Steuerberaters auch nicht innerhalb der Nachfrist veröffentlicht, ist das Bundesamt für Justiz (BfJ) berechtigt ein weiteres Ordnungsgeld (hier: 5.000 EUR) festzusetzen und beizutreiben. Und zwar auch dann, wenn die GmbH das Registergericht auf den Fehler des Steuerberaters verweist und deswegen nachträglich eine Aussetzung des Ordnungsgeldes beantragt (OLG Köln, Beschluss vom 2.2.2016, 28 Wx 20/15). …
Dass AG-Vorstände mehr verdienen als GmbH-Geschäftsführer ist öffentlich. Das liegt auch daran, dass die Finanzbehörden bei GmbH-Geschäftsführern genau hinschauen. Wird zu viel gezahlt, kostet das Strafsteuer in Form einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Der Fiskus bemisst das nach Vergleichszahlen deutscher GmbHs. Konzerne zahlen Vorstände im internationalen Vergleich – da geht es um andere Dimensionen. …
Eigentlich wollte der Geschäftsführer einer Familien-GmbH – routinemäßig alle 2 Jahre nach der Beschlussfassung zum Jahresabschuss – sein Gehalt prüfen und per Gesellschafterbeschluss anpassen lassen. Die stimmten dem mehrheitlich zu. Allerdings übersahen sie, dass es laut Gesellschaftsvertrag ein Zustimmungserfordernis für den Abschluss, die Änderung und die Kündigung von Anstellungsverträgen mit einem Volumen von 30.000 EUR gab. Diese Zustimmung konnte nach einer Klausel im Gesellschaftsvertrag nur einstimmig erteilt werden. Einer der Gesellschafter hatte aber gegen die Gehaltserhöhung votiert (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21.12.2015, I‑8 U 67/15). Was gilt? Gibt im Gesellschaftsvertrag der GmbH einen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte, sollten Sie prüfen: …
Der Gesetzgeber verlangt vom Vorstand der Aktiengesellschaft, dass er auch mit seinem privaten Vermögen im Haftungsfall zur Verantwortung gezogen werden kann. Er muss eine Selbstbeteiligung – den sog. Selbstbehalt – aus eigener Tasche bei von ihm verursachten Vermögensschäden an seinen Arbeitgeber zahlen. Laut Aktiengesetz (§ 93 Abs. 2 Satz 3) beträgt der Selbstbehalt für Vorstandsmitglieder mindestens 10 % der verursachten Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen seiner festen jährlichen Vergütung. Beispiel: Bezieht er 250.000 € jährliches Festgehalt, muss er im schlechtesten Fall maximal 375.000 € aus eigener Tasche zahlen.
Unbestritten ist, dass ein freundlicher und direkter Stil im Umgang mit den Mitarbeitern gut ankommt und wirkt. Je nach Ausbildung, Branche und Unternehmensgegenstand gibt es Unterschiede in der Ansprache. In Berater-GmbHs herrscht ein anderer Ton als im Handwerksbetrieb. In Vertriebs-Gesellschaften geht es anders zu als in der Produktion. Das ist Alles kein Problem solange sich der Chef darüber bewusst ist, dass die Kommunikation mit den Mitarbeitern wichtiger Bestandteil seines Führungs-Potenzials ist. Aber es gibt typische „No-goes“ und die sind nach wie vor verbreitet. Das betrifft Ansprache-Formen, die von den Mitarbeitern nicht verstanden werden und die nicht geeignet sind, das Verhaltensziel zu erreichen. Unbedingt vermeiden sollten Sie im täglichen Umgang mit den Mitarbeitern: …
Hat der Rechtsvorgänger den GmbH-Anteil mit einer Gewinnerzielungsabsicht erworben und gehalten, dann kann auch der Rechtsnachfolger nach einem unentgeltlichen Erwerb (Schenkung) einen Veräußerungsverlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 17 Abs. 2 EStG) geltend machen (FG Hamburg, Urteil vom 25.11.2015, 2 K 258/14). …