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Gehalts-Spirale: GmbH-Geschäftsführer profitieren nicht

2005 muss­ten die deut­schen bör­sen­no­tier­ten Unter­neh­men erst­mals detail­lier­te Ver­gü­tungs­be­rich­te für ihre Vor­stän­de offen legen. Mit den jetzt ver­öf­fent­lich­ten Zah­len lie­gen damit fun­dier­te Ver­gleichs­wer­te über einen 10-Jah­res-Zeit­raum vor. Ergeb­nis­se: 6 Unter­neh­men leg­ten in die­ser Zeit eine Stei­ge­rung von über 100 % hin. Das ent­spricht einer jähr­li­chen Stei­ge­rung von 10 % und mehr über 10 Jah­re. Spit­zen­rei­ter ist das Che­mie-Unter­neh­men Merck. Hier lag die Stei­ge­rung mit + 190 % abso­lut an der Spit­ze. Der Durch­schnitts­ver­dienst jedes ein­zel­nen Vor­stands-Mit­glieds betrug im Jahr 2015 6,26 Mio. EUR. … 

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Mitarbeiter: Dürfen Sie einstellen, wen Sie wollen?

Größ­tes Hin­der­nis bei der Ein­stel­lung von Flücht­lin­gen und Migran­ten ist die Sprach-Bar­rie­re. In der Pra­xis müs­sen Sie davon aus­ge­hen, dass es selbst bei der Erle­di­gung einfach(st)er Auf­ga­ben ohne Sprach­kennt­nis­se zu Pro­ble­men kom­men kann, im schlech­tes­ten Fall sogar zu Haf­tungs­fäl­len. Dazu die Anfra­ge eines Kol­le­gen: „Gibt es bei der Ein­stel­lung von Mit­ar­bei­tern so etwas wie eine Sorg­falts­pflicht?“.

JA: Gibt es!

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GmbH-Finanzen: Geld 4.0 geht auch ohne Banken

Spä­tes­tens nach der 3‑SAT Exper­ten­run­de Bye-bye-Bar­geld ist klar: In Deutsch­land wird es nach Exper­ten-Ein­schä­t­­zun­gen auch nach der Ober­gren­ze für Bar­zah­lun­gen (5.000 EUR) und nach Abschaf­fung des 500-EURO-Scheins min­des­tens bis 2030 Bar­geld geben (vgl. Nr. 10/2016). Unter­des­sen hat näm­lich auch die Ban­ken­bran­che erkannt, dass mit der Abschaf­fung des Bar­gel­des u. U. auch das Geschäfts­mo­dell Bank auf dem Prüf­stand steht. Hin­ter­grund: Ist es mög­lich, ein „neu­tra­les“ Überweisungs­system – vgl. dem Inter­net-Betrieb – zu instal­lie­ren, ent­fällt die Über­wei­sungs-Hoheit der Ban­ken. In Schwe­den gibt es bereits eine sol­che neu­tra­le Clea­ring-Stel­le für Echtzeit-Überweisungen. … 

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Panama-Papers: Was tun gegen eine schlechte Presse

Kehr­sei­te des Ent­hül­lungs-Jour­na­lis­mus über Brief­kas­ten­fir­men, Steu­er­be­trug und Schwarz­­geld in Pana­ma: Auch so man­cher Jour­na­list hier­zu­lan­de dürf­te sich in sei­ner unter­neh­mens­kri­ti­schen Hal­tung bestärkt füh­len. Was tun gegen eine schlech­te Pres­se? Selbst­ver­ständ­lich darf die Pres­se auch über Ihre GmbH berich­ten. Zum Bei­spiel über alle Fak­ten aus dem (öffent­li­chen) Unter­neh­mens­re­gis­ter oder aus Geschäfts­be­rich­ten zitie­ren, die Sie der Öffent­lich­keit vor­ge­stellt haben. Solan­ge die Grund­sät­ze des Pres­se­rechts bzw. der ordent­li­chen Pres­se­be­richt­erstat­tung ein­ge­hal­ten sind, kön­nen Sie dar­auf auch kei­nen wirk­li­chen Ein­fluss nehmen. … 

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GmbH-Recht: Kein Zurück beim Ordnungsgeld

Wird der Jah­res­ab­schluss einer GmbH nach einer ers­ten Ord­nungs­geld­an­dro­hung (2.500 EUR) durch einen Feh­ler des Steu­er­be­ra­ters auch nicht inner­halb der Nach­frist ver­öf­fent­licht, ist das Bun­des­amt für Jus­tiz (BfJ) berech­tigt ein wei­te­res Ord­nungs­geld (hier: 5.000 EUR) fest­zu­set­zen und bei­zu­trei­ben. Und zwar auch dann, wenn die GmbH das Regis­ter­ge­richt auf den Feh­ler des Steu­er­be­ra­ters ver­weist und des­we­gen nach­träg­lich eine Aus­set­zung des Ord­nungs­gel­des bean­tragt (OLG Köln, Beschluss vom 2.2.2016, 28 Wx 20/15). …

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Geld + Finanzen: Was GmbH-Geschäftsführer vom AG-Vorstand lernen

Dass AG-Vor­stän­de mehr ver­die­nen als GmbH-Geschäfts­füh­rer ist öffent­lich. Das liegt auch dar­an, dass die Finanz­be­hör­den bei GmbH-Geschäfts­füh­rern genau hin­schau­en. Wird zu viel gezahlt, kos­tet das Straf­steu­er in Form einer ver­deck­ten Gewinn­aus­schüt­tung (vGA). Der Fis­kus bemisst das nach Ver­gleichs­zah­len deut­scher GmbHs. Kon­zer­ne zah­len Vor­stän­de im inter­na­tio­na­len Ver­gleich – da geht es um ande­re Dimensionen. … 

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Achtung: Zustimmungserfordernis kostet Gehaltserhöhung

Eigent­lich woll­te der Geschäfts­füh­rer einer Fami­li­en-GmbH – rou­ti­ne­mä­ßig alle 2 Jah­re nach der Beschluss­fas­sung zum Jah­res­ab­schuss – sein Gehalt prü­fen und per Gesell­schaf­ter­be­schluss anpas­sen las­sen. Die stimm­ten dem mehr­heit­lich zu. Aller­dings über­sa­hen sie, dass es laut Gesell­schafts­vertrag ein Zustim­mungs­er­for­der­nis für den Abschluss, die Ände­rung und die Kün­di­gung von Anstel­lungs­ver­trä­gen mit einem Volu­men von 30.000 EUR gab. Die­se Zustim­mung konn­te nach einer Klau­sel im Gesell­schafts­ver­trag nur ein­stim­mig erteilt wer­den. Einer der Gesell­schaf­ter hat­te aber gegen die Gehalts­er­hö­hung votiert (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21.12.2015, I‑8 U 67/15). Was gilt? Gibt im Gesell­schafts­ver­trag der GmbH einen Kata­log zustim­mungs­pflich­ti­ger Geschäf­te, soll­ten Sie prüfen: … 

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GmbH zahlt D & O – Selbstbehalt für Geschäftsführer

Der Gesetz­ge­ber ver­langt vom Vor­stand der Akti­en­ge­sell­schaft, dass er auch mit sei­nem pri­va­ten Ver­mö­gen im Haf­tungs­fall zur Ver­ant­wor­tung gezo­gen wer­den kann. Er muss eine Selbst­be­tei­li­gung – den sog. Selbst­be­halt – aus eige­ner Tasche bei von ihm ver­ur­sach­ten Ver­mö­gens­schä­den an sei­nen Arbeit­ge­ber zah­len. Laut Akti­en­ge­setz (§ 93 Abs. 2 Satz 3) beträgt der Selbst­be­halt für Vor­stands­mit­glie­der min­des­tens 10 % der ver­ur­sach­ten Scha­dens bis min­des­tens zur Höhe des Ein­ein­halb­fa­chen sei­ner fes­ten jähr­li­chen Ver­gü­tung. Bei­spiel: Bezieht er 250.000 € jähr­li­ches Fest­ge­halt, muss er im schlech­tes­ten Fall maxi­mal 375.000 € aus eige­ner Tasche zahlen. 

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Mitarbeiter-Gespräche: Immer schön sachlich bleiben

Unbe­strit­ten ist, dass ein freund­li­cher und direk­ter Stil im Umgang mit den Mit­ar­bei­tern gut ankommt und wirkt. Je nach Aus­bil­dung, Bran­che und Unter­neh­mens­ge­gen­stand gibt es Unter­schie­de in der Anspra­che. In Bera­ter-GmbHs herrscht ein ande­rer Ton als im Hand­werks­be­trieb. In Ver­triebs-Gesell­schaf­ten geht es anders zu als in der Pro­duk­ti­on. Das ist Alles kein Pro­blem solan­ge sich der Chef dar­über bewusst ist, dass die Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den Mit­ar­bei­tern wich­ti­ger Bestand­teil sei­nes Füh­rungs-Poten­zi­als ist. Aber es gibt typi­sche „No-goes“ und die sind nach wie vor ver­brei­tet. Das betrifft Anspra­che-For­men, die von den Mit­ar­bei­tern nicht ver­stan­den wer­den und die nicht geeig­net sind, das Ver­hal­tens­ziel zu errei­chen. Unbe­dingt ver­mei­den soll­ten Sie im täg­li­chen Umgang mit den Mitarbeitern: … 

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Steuer: Verlust bei unentgeltlich erworbenem GmbH-Anteil

Hat der Rechts­vor­gän­ger den GmbH-Anteil mit einer Gewinn­erzie­lungs­ab­sicht erwor­ben und gehal­ten, dann kann auch der Rechts­nach­fol­ger nach einem unent­gelt­li­chen Erwerb (Schen­kung) einen Ver­äu­ße­rungs­ver­lust bei den Ein­künf­ten aus Kapi­tal­ver­mö­gen (§ 17 Abs. 2 EStG) gel­tend machen (FG Ham­burg, Urteil vom 25.11.2015, 2 K 258/14). …