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GF-ESt: Anschaffungskosten bei Verkauf der GmbH-Beteiligung

Wird nach dem Ver­kauf eines GmbH-Anteils eine freie Gewinn­rück­la­ge in eine zweck­ge­bun­de­ne Rück­la­ge umge­wan­delt, kann der Ver­äu­ße­rer den damit ver­bun­de­nen Buch­wert­ver­lust nicht als nach­träg­li­chen Anschaf­fungs­kos­ten ver­rech­nen (BFH, Urteil v. 6.12.2017, IX R 7/17).

Den (nach­träg­li­chen) Anschaf­fungs­kos­ten einer Betei­li­gung kön­nen grund­sätz­lich nur sol­che Auf­wen­dun­gen des Gesell­schaf­ters zuge­ord­net wer­den, die nach han­dels- und bilanz­steu­er­recht­li­chen Grund­sät­zen zu einer offe­nen oder ver­deck­ten Ein­la­ge in das Kapi­tal der Gesell­schaft füh­ren. Dage­gen gehö­ren antei­li­ger Gewinn­vor­trag, Jah­res­über­schuss oder the­sau­ri­er­te Gewinn nicht zu den nach­träg­li­chen Anschaf­fungs­kos­ten des Ver­äu­ße­rers und min­dern daher den Ver­äu­ße­rungs­ge­winn nicht.

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BGH aktuell: Stiller Gesellschafter ersetzt Eigenkapital

Hat der Stil­le Gesell­schaf­ter einer GmbH (hier: 95% des GmbH-Kapi­tals) fak­tisch so viel Ein­fluss wie ein GmbH-Gesell­schaf­ter, kann sei­ne Ein­la­ge bzw. sei­ne zusätz­li­chen Dar­le­hen als eigen­ka­pi­talerset­zen­des Dar­le­hen bewer­tet wer­den. In der wirt­schaft­li­chen Kri­se ist der Insol­venz­ver­wal­ter berech­tigt, aus­ge­zahl­te Zin­sen zurück zu ver­lan­gen (BGH, Urteil v. 23.1.2018, II ZR 246/15).

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GF-Gehalt: „Feste” Tantieme ist keine Tantieme

Wird dem (Fremd-) Geschäfts­füh­rer regel­mä­ßig eine monat­lich „fes­te” Tan­tie­me über einen bestimm­ten EU-Betrag gezahlt, muss die­se bei der Berech­nung des Pen­si­ons­an­spruchs des Geschäfts­füh­rers berück­sich­tigt wer­den (LAG Nie­der­sach­sen, Urteil v. 1.2.2018, 4 Sa 48/17 B).

Es kommt also nicht dar­auf an, wie das „Kind” genannt wird. Ent­schei­dend ist der Cha­rak­ter – danach ist ein regel­mä­ßig gezahl­ter Ver­gü­tungs­be­stand­teil in gleich blei­ben­der Höhe, der ohne leis­tungs- oder ergeb­nis­ori­en­tier­te Bemes­sungs­grund­la­ge gewährt wird, kei­ne ech­te Tan­tie­me, son­dern fixer Gehaltsbestandteil

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Digitales: Im Takt bleiben – die Schritt-für-Schritt-Handlungsanweisung

Fakt ist, dass die Digi­ta­li­sie­rung – die Erhe­bung, Ver­knüp­fung und Ver­net­zung ent­schei­dungs­re­le­van­ter Daten – in allen Bran­chen auf den ver­schie­dens­ten Ebe­nen pas­siert. Wer es nicht schafft, die Aus­wir­kun­gen auf die eige­ne Bran­che und das eige­ne Geschäfts­mo­dell zu sehen und recht­zei­tig zu anti­zi­pie­ren, wird schnel­ler schei­tern als das über lan­ge Zeit für altern­de Geschäfts­mo­del­le galt.

Weit­ge­hend durch­ge­setzt haben sich bereits die digi­ta­len Geschäfts­mo­del­le im Han­del (Inter­net-shops), in den Medi­en (Social Media) und für Dienst­leis­tun­gen (Rei­sen, Ver­gleichs­por­ta­le, HR). Gut auf dem Weg sind das digi­ta­le Auto­mo­bil, auto­no­mes Fah­ren und Platt­for­men (Pro­duk­ti­on und Groß­han­del). Im Kom­men sind intel­li­gen­te Cus­to­mer-Ser­vices (auch: smart home) und Bera­tung mit Sprach­as­sis­tenz auf der Grund­la­ge künst­li­cher Intel­li­genz (KI) (Health, Fin­tech). Dabei gilt es, für jedes Geschäfts­mo­dell den pas­sen­den digi­ta­len Mix zu entwickeln.

Anzei­ge
„Die vier apo­ka­lyp­ti­schen Rei­ter“ – so bezeich­net Mar­ke­ting-Guru Gal­lo­way Ama­zon, Apple, Face­book und Goog­le. Die­se Tech-Gigan­ten haben nicht nur neue Geschäfts­mo­del­le ent­wi­ckelt. Sie haben die Regeln des Wirt­schafts­le­bens und die Vor­aus­set­zun­gen für Erfolg neu definiert. 
In dem respekt­lo­sen Stil, der Gal­lo­way zu einem der gefei­ertsten Wirt­schafts­pro­fes­so­ren der Welt gemacht hat, zer­legt er die Stra­te­gien der Vier. Er führt vor, wie sie unse­re grund­le­gen­den emo­tio­na­len Bedürf­nis­se mit einer Schnel­lig­keit und in einem Aus­maß mani­pu­lie­ren, an die ande­re nicht her­an­kom­men. Und er zeigt, wie man die Leh­ren aus ihrem Auf­stieg auf sein eige­nes Unter­neh­men oder sei­nen eige­nen Job anwen­den kann.

 

Bei­spiel: Der Hand­wer­ker ist gut bera­ten mit einem Mix aus digi­ta­ler Kun­den­da­ten­bank und Doku­men­ta­ti­on, regio­na­lem Social-Media-Con­tent, her­kömm­li­chem und smart-home-Leis­tungs- und Bera­tungs­an­ge­bot, Prä­senz auf den Beschaf­fungs-Platt­for­men für Vor­pro­duk­te sowie Finan­zie­rungs-Ser­vices. Als Geschäfts­füh­rer bestim­men Sie, wel­che Schrit­te Sie in wel­cher Rei­hen­fol­ge und Prio­ri­tät umsetzen.

Nicht leicht tun sich die tra­di­tio­nel­len Ban­ken mit Finan­zie­run­gen für das digi­ta­le Invest. Für klei­ne­re Unter­neh­men ist der Zugang zur Pri­vat Equi­ty nicht ganz ein­fach. Hier sind die Volu­men zu klein und der damit ver­bun­de­ne büro­kra­ti­sche Auf­wand für die Inves­to­ren zu groß. Gute Mög­lich­kei­ten bie­tet eine Crowd­fun­ding-Finan­zie­rung – der Markt ist „im Kom­men”. In 2017 wur­den bereits 200 Mio. EUR auf die­se Wei­se in klei­ne­re Unter­neh­men inves­tiert. Zugang gibt es über Crowdfunding-Portale.

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Geschützt: 10 Fehler im Geschäftsführer-Anstellungsvertrag, die Ihnen nicht passieren sollten …

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Aktuell Volkelt-Briefe

NEU: Merkblatt zur Kassenbuchführung

Inter­es­sant für alle, die ein Kas­sen­buch füh­ren müs­sen: Die Ober­fi­nanz­di­rek­ti­on Karls­ru­he hat ein aktua­li­sier­tes Merk­blatt dazu her­aus­ge­ge­ben. Es ent­hält alle Vor­ga­ben, die zu berück­sich­ti­gen sind, wenn neben der elek­tro­ni­schen Kas­se ein Kas­sen­buch geführt wird > Hier geht es zum Merkblatt

 

 

 

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Die „GmbH” in der GroKo: Stillstand, nur der Firmenwagen steht nicht still

auf den 174 Sei­ten Koali­ti­ons­pa­pier taucht nicht ein­mal die „GmbH” auf. Was nicht heißt, es bestün­de kein Hand­lungs­be­darf. Ver­wie­sen sei auf offe­ne Rechts­fra­gen zur Gesell­schaft­er­lis­te, die Mög­lich­keit einer beur­kun­dungs­frei­en Über­tra­gung von GmbH-Antei­len oder Pro­ble­me bei der Beschluss­fest­stel­lung. In Sachen GmbH-Gesell­schafts­recht ist also in den nächs­ten 4 Jah­ren nicht mit Ände­run­gen zu rechnen.

Auch in Sachen … 

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Risiko-Management: Wie SIE Ihre GmbH fit für alle Fälle machen (II)

In wel­chem Umfang und auf wel­chen gesetz­li­chen Grund­la­gen Sie für betrieb­li­che Risi­ken haf­ten, haben wir in Nr. 9/2018 auf­ge­zeigt. Lesen Sie heu­te, wie Sie ein wirk­sa­mes Risi­ko-Manage­ment-Sys­tem – auch geeig­net für klei­ne­re Unter­neh­men – stu­fen­wei­se ein­füh­ren. Stu­fe 2: Sys­te­ma­ti­sches Beob­ach­ten von Risi­ken. Arbeitsschema:… 

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Digital: So nutzen SIE StartUp-Vorteile für Ihre Firma

In fast allen grö­ße­ren Städ­ten gibt es unter­des­sen (geför­der­te) Grün­der­zen­tren. Ziel ist es, jun­ge Men­schen mit Start-Up-Ideen vor Ort zu bin­den, zu för­dern und ihren Enthu­si­as­mus in rea­lis­ti­sche Bah­nen zu len­ken. Das betrifft ins­be­son­de­re alle Uni­ver­si­täts-Stand­or­te mit IT- und Infor­ma­tik-Stu­di­en­gän­gen. An der Schnitt­stel­le zwi­schen Stu­di­um, Prak­ti­kum und For­schung gibt es zahl­rei­che Initia­ti­ven, die jun­gen Grün­dern eine Infra­struk­tur bereit­stel­len. In sol­chen pri­va­ten Grün­der­zen­tren wer­den pro­fes­sio­nell aus­ge­stat­te­te Arbeits­plät­ze, bes­te Ver­net­zung, Bera­tung und wei­ter­füh­ren­de Semi­nar-The­men – BWL, Mar­ke­ting, Social Media usw. – angeboten.

Zugleich bemüht sich das Manage­ment der Grün­der­zen­tren um Kon­tak­te zur regio­na­len Wirt­schaft bzw. zu Unter­neh­men, die poten­zi­el­le Ver­wer­ter der so geschaf­fe­nen Start­Up-Ideen sind oder sein könn­ten. Für klei­ne­re Fir­men, die kei­ne eige­nen Digi­tal-Initia­ti­ven ent­wi­ckeln kön­nen, bie­ten sich damit gute Mög­lich­kei­ten, sich in die regio­na­le Grün­der­sze­ne ein­zu­brin­gen. Das ist möglich, .. 

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Unterstützung für den GF: Was tun, wenn der Tag nur 24 Stunden hat?

Als GmbH-Geschäfts­füh­rer sind Sie zustän­dig für alle Belan­ge der GmbH. In beson­de­ren Situa­tio­nen der GmbH (wirt­schaft­li­che Kri­se, Umstruk­tu­rie­rungs­pro­zes­se usw.) fehlt oft die eige­ne Erfah­rung. Die meis­ten GmbH-Geschäfts­­­füh­rer scheu­en aber den Ein­satz von exter­nen Bera­tern. Ent­we­der sind die­se zu teu­er oder pas­sen nicht in den mit­tel­stän­di­schen Betrieb. Lösung: Der Mana­ger auf Zeit (z. B. Seni­or Exper­ten Ser­vice unter -> www.ses-bonn.de). Damit bin­den Sie einen erfah­re­nen Mana­ger ver­trag­lich ins Unter­neh­men ein. Außer­dem kann er am Erfolg sei­ner Tätig­keit gemes­sen und ver­gü­tet wer­den. Hat er sei­ne Auf­ga­be erle­digt, schei­det er aus und der vor­ma­li­ge Allein-Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer führt die Geschäf­te der GmbH wie­der allei­ne. Die­se Punk­te müs­sen geklärt werden: …