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Mehr-Kosten für den Steuerberater: Anzeigepflicht für Steuergestaltungen

Anfangs des Monats haben sich die Finanz­mi­nis­ter des Bun­des und der Län­der auf die Eck­punk­te zur recht­li­chen Aus­ge­stal­tung einer Anzei­ge­pflicht für natio­na­le Steu­er­ge­stal­tun­gen ver­stän­digt. Was bedeu­tet das für Ihre per­sön­li­che steu­er­li­chen Dis­po­si­tio­nen und die Ihrer GmbH? Nach Ein­schät­zung der Bun­des­steu­er­be­ra­ter­kam­mer wer­den damit Bera­ter oder Steu­er­pflich­ti­ge dazu ver­pflich­ten, alle geplan­ten lega­len Steu­er­ge­stal­tun­gen von sich aus an das Finanz­amt zu mel­den. Das soll gel­ten für alle Steu­er­sa­chen im Zusam­men­hang mit den Ertrags­steu­ern (ESt, KSt, GewSt), der Erb­schafts- und Schen­kungs­steu­er und der Grunderwerbsteuer.

Im Klar­text: …

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Whistleblowing: Über den Umgang mit schwierigen Mitarbeitern (I)

Feh­ler pas­sie­ren in jeder Fir­ma. Noch grö­ßer wird der Feh­ler aller­dings, wenn Sie damit falsch umge­hen. Im schlech­tes­ten Fall führt das dazu, dass einer Ihrer Mit­ar­bei­ter den Vor­fall öffent­lich macht (sog. Whist­le­b­lo­wing). Natür­lich liest kein Geschäfts­füh­rer ger­ne in der Zei­tung, ob Ent­las­sun­gen geplant sind, ob die GmbH in finan­zi­el­len Schwie­rig­kei­ten steckt, ob die geplan­te Expan­si­on nach Chi­na doch nicht zustan­de kommt oder ob die neue Betriebs­stät­te in den USA schluss­end­lich doch nicht rea­li­siert wird. Das gilt auch für unge­woll­te Ver­öf­fent­li­chun­gen in den Sozia­len Medien.

Dazu genügt es nicht, … 

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Brexit & Co.: Er(n)ste Vorsorge-Pläne sind jetzt schon strategische Pflicht

Brexit & Co.: Er(n)ste Vorsorge-Pläne sind jetzt schon strategische Pflicht

Nach einer Stu­die des Bera­tungs­un­ter­neh­mens Oli­ver Wyman (The „red tape” cos­ts of Brexit) wird sich der Brexit in einer Grö­ßen­ord­nung von 9 Mrd. EUR auf die deut­sche Export­wirt­schaft aus­wir­ken. Beson­ders betrof­fen: Klei­ne­re Unter­neh­men aus Deutsch­land. 60% von ihnen expor­tie­ren aus­schließ­lich in den EU-Raum und sind damit nicht vor­be­rei­tet auf die zukünf­ti­gen Anfor­de­run­gen für einen Export nach Groß­bri­tan­ni­en. Das betrifft mit rund 30 % Export­an­teil zu einem gro­ßen Teil auch die Auto­mo­bil­in­dus­trie und deren mit­tel­stän­di­sche und klei­ne­re Zulieferer.

Kom­men für Kfz zusätzliche … 

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GF-ESt: Anschaffungskosten bei Verkauf der GmbH-Beteiligung

Wird nach dem Ver­kauf eines GmbH-Anteils eine freie Gewinn­rück­la­ge in eine zweck­ge­bun­de­ne Rück­la­ge umge­wan­delt, kann der Ver­äu­ße­rer den damit ver­bun­de­nen Buch­wert­ver­lust nicht als nach­träg­li­chen Anschaf­fungs­kos­ten ver­rech­nen (BFH, Urteil v. 6.12.2017, IX R 7/17).

Den (nach­träg­li­chen) Anschaf­fungs­kos­ten einer Betei­li­gung kön­nen grund­sätz­lich nur sol­che Auf­wen­dun­gen des Gesell­schaf­ters zuge­ord­net wer­den, die nach han­dels- und bilanz­steu­er­recht­li­chen Grund­sät­zen zu einer offe­nen oder ver­deck­ten Ein­la­ge in das Kapi­tal der Gesell­schaft füh­ren. Dage­gen gehö­ren antei­li­ger Gewinn­vor­trag, Jah­res­über­schuss oder the­sau­ri­er­te Gewinn nicht zu den nach­träg­li­chen Anschaf­fungs­kos­ten des Ver­äu­ße­rers und min­dern daher den Ver­äu­ße­rungs­ge­winn nicht.

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BGH aktuell: Stiller Gesellschafter ersetzt Eigenkapital

Hat der Stil­le Gesell­schaf­ter einer GmbH (hier: 95% des GmbH-Kapi­tals) fak­tisch so viel Ein­fluss wie ein GmbH-Gesell­schaf­ter, kann sei­ne Ein­la­ge bzw. sei­ne zusätz­li­chen Dar­le­hen als eigen­ka­pi­talerset­zen­des Dar­le­hen bewer­tet wer­den. In der wirt­schaft­li­chen Kri­se ist der Insol­venz­ver­wal­ter berech­tigt, aus­ge­zahl­te Zin­sen zurück zu ver­lan­gen (BGH, Urteil v. 23.1.2018, II ZR 246/15).

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GF-Gehalt: „Feste” Tantieme ist keine Tantieme

Wird dem (Fremd-) Geschäfts­füh­rer regel­mä­ßig eine monat­lich „fes­te” Tan­tie­me über einen bestimm­ten EU-Betrag gezahlt, muss die­se bei der Berech­nung des Pen­si­ons­an­spruchs des Geschäfts­füh­rers berück­sich­tigt wer­den (LAG Nie­der­sach­sen, Urteil v. 1.2.2018, 4 Sa 48/17 B).

Es kommt also nicht dar­auf an, wie das „Kind” genannt wird. Ent­schei­dend ist der Cha­rak­ter – danach ist ein regel­mä­ßig gezahl­ter Ver­gü­tungs­be­stand­teil in gleich blei­ben­der Höhe, der ohne leis­tungs- oder ergeb­nis­ori­en­tier­te Bemes­sungs­grund­la­ge gewährt wird, kei­ne ech­te Tan­tie­me, son­dern fixer Gehaltsbestandteil

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Digitales: Im Takt bleiben – die Schritt-für-Schritt-Handlungsanweisung

Fakt ist, dass die Digi­ta­li­sie­rung – die Erhe­bung, Ver­knüp­fung und Ver­net­zung ent­schei­dungs­re­le­van­ter Daten – in allen Bran­chen auf den ver­schie­dens­ten Ebe­nen pas­siert. Wer es nicht schafft, die Aus­wir­kun­gen auf die eige­ne Bran­che und das eige­ne Geschäfts­mo­dell zu sehen und recht­zei­tig zu anti­zi­pie­ren, wird schnel­ler schei­tern als das über lan­ge Zeit für altern­de Geschäfts­mo­del­le galt.

Weit­ge­hend durch­ge­setzt haben sich bereits die digi­ta­len Geschäfts­mo­del­le im Han­del (Inter­net-shops), in den Medi­en (Social Media) und für Dienst­leis­tun­gen (Rei­sen, Ver­gleichs­por­ta­le, HR). Gut auf dem Weg sind das digi­ta­le Auto­mo­bil, auto­no­mes Fah­ren und Platt­for­men (Pro­duk­ti­on und Groß­han­del). Im Kom­men sind intel­li­gen­te Cus­to­mer-Ser­vices (auch: smart home) und Bera­tung mit Sprach­as­sis­tenz auf der Grund­la­ge künst­li­cher Intel­li­genz (KI) (Health, Fin­tech). Dabei gilt es, für jedes Geschäfts­mo­dell den pas­sen­den digi­ta­len Mix zu entwickeln.

Anzei­ge
„Die vier apo­ka­lyp­ti­schen Rei­ter“ – so bezeich­net Mar­ke­ting-Guru Gal­lo­way Ama­zon, Apple, Face­book und Goog­le. Die­se Tech-Gigan­ten haben nicht nur neue Geschäfts­mo­del­le ent­wi­ckelt. Sie haben die Regeln des Wirt­schafts­le­bens und die Vor­aus­set­zun­gen für Erfolg neu definiert. 
In dem respekt­lo­sen Stil, der Gal­lo­way zu einem der gefei­ertsten Wirt­schafts­pro­fes­so­ren der Welt gemacht hat, zer­legt er die Stra­te­gien der Vier. Er führt vor, wie sie unse­re grund­le­gen­den emo­tio­na­len Bedürf­nis­se mit einer Schnel­lig­keit und in einem Aus­maß mani­pu­lie­ren, an die ande­re nicht her­an­kom­men. Und er zeigt, wie man die Leh­ren aus ihrem Auf­stieg auf sein eige­nes Unter­neh­men oder sei­nen eige­nen Job anwen­den kann.

 

Bei­spiel: Der Hand­wer­ker ist gut bera­ten mit einem Mix aus digi­ta­ler Kun­den­da­ten­bank und Doku­men­ta­ti­on, regio­na­lem Social-Media-Con­tent, her­kömm­li­chem und smart-home-Leis­tungs- und Bera­tungs­an­ge­bot, Prä­senz auf den Beschaf­fungs-Platt­for­men für Vor­pro­duk­te sowie Finan­zie­rungs-Ser­vices. Als Geschäfts­füh­rer bestim­men Sie, wel­che Schrit­te Sie in wel­cher Rei­hen­fol­ge und Prio­ri­tät umsetzen.

Nicht leicht tun sich die tra­di­tio­nel­len Ban­ken mit Finan­zie­run­gen für das digi­ta­le Invest. Für klei­ne­re Unter­neh­men ist der Zugang zur Pri­vat Equi­ty nicht ganz ein­fach. Hier sind die Volu­men zu klein und der damit ver­bun­de­ne büro­kra­ti­sche Auf­wand für die Inves­to­ren zu groß. Gute Mög­lich­kei­ten bie­tet eine Crowd­fun­ding-Finan­zie­rung – der Markt ist „im Kom­men”. In 2017 wur­den bereits 200 Mio. EUR auf die­se Wei­se in klei­ne­re Unter­neh­men inves­tiert. Zugang gibt es über Crowdfunding-Portale.

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Geschützt: 10 Fehler im Geschäftsführer-Anstellungsvertrag, die Ihnen nicht passieren sollten …

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NEU: Merkblatt zur Kassenbuchführung

Inter­es­sant für alle, die ein Kas­sen­buch füh­ren müs­sen: Die Ober­fi­nanz­di­rek­ti­on Karls­ru­he hat ein aktua­li­sier­tes Merk­blatt dazu her­aus­ge­ge­ben. Es ent­hält alle Vor­ga­ben, die zu berück­sich­ti­gen sind, wenn neben der elek­tro­ni­schen Kas­se ein Kas­sen­buch geführt wird > Hier geht es zum Merkblatt

 

 

 

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Die „GmbH” in der GroKo: Stillstand, nur der Firmenwagen steht nicht still

auf den 174 Sei­ten Koali­ti­ons­pa­pier taucht nicht ein­mal die „GmbH” auf. Was nicht heißt, es bestün­de kein Hand­lungs­be­darf. Ver­wie­sen sei auf offe­ne Rechts­fra­gen zur Gesell­schaft­er­lis­te, die Mög­lich­keit einer beur­kun­dungs­frei­en Über­tra­gung von GmbH-Antei­len oder Pro­ble­me bei der Beschluss­fest­stel­lung. In Sachen GmbH-Gesell­schafts­recht ist also in den nächs­ten 4 Jah­ren nicht mit Ände­run­gen zu rechnen.

Auch in Sachen …