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Volkelt-Briefe

GF-ESt: Anschaffungskosten bei Verkauf der GmbH-Beteiligung

Wird nach dem Ver­kauf eines GmbH-Anteils eine freie Gewinn­rück­la­ge in eine zweck­ge­bun­de­ne Rück­la­ge umge­wan­delt, kann der Ver­äu­ße­rer den damit ver­bun­de­nen Buch­wert­ver­lust nicht als nach­träg­li­chen Anschaf­fungs­kos­ten ver­rech­nen (BFH, Urteil v. 6.12.2017, IX R 7/17).

Den (nach­träg­li­chen) Anschaf­fungs­kos­ten einer Betei­li­gung kön­nen grund­sätz­lich nur sol­che Auf­wen­dun­gen des Gesell­schaf­ters zuge­ord­net wer­den, die nach han­dels- und bilanz­steu­er­recht­li­chen Grund­sät­zen zu einer offe­nen oder ver­deck­ten Ein­la­ge in das Kapi­tal der Gesell­schaft füh­ren. Dage­gen gehö­ren antei­li­ger Gewinn­vor­trag, Jah­res­über­schuss oder the­sau­ri­er­te Gewinn nicht zu den nach­träg­li­chen Anschaf­fungs­kos­ten des Ver­äu­ße­rers und min­dern daher den Ver­äu­ße­rungs­ge­winn nicht.

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