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Volkelt-Briefe

Mitarbeiter: Werden Gutverdiener zu leitenden Angestellten?

Die Bun­des­re­gie­rung plant Aus­nah­men vom Kün­di­gungs­schutz. Danach sol­len Gut­ver­die­ner mit einem Jah­res­ein­kom­men > 234.000 EUR in Zukunft als lei­ten­de Ange­stell­te qua­li­fi­ziert wer­den. Vor­teil für die Unter­neh­men: Die­se sog. Risi­ko­trä­ger in den Unter­neh­men (hier: Ban­ken­bran­che) genie­ßen dann nicht mehr den vol­len Kün­di­gungs­schutz. Für das im Koali­ti­ons­ver­trag bereits ver­ein­bar­te Vor­ha­ben liegt aller­dings noch kein kon­kre­ter Gesetz­ent­wurf vor.

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