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| Fachkräfte | Zum 1.3.2020 gelten die Vorschriften des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Danach darf jeder Nicht EU-Bürger, der ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorweisen kann, in Deutschland arbeiten. Personen ab 45 Jahren müssen ein Mindestgehalt oder eine angemessene Altersversorgung nachweisen. | … informieren Sie sich dazu, wie Sie im Ausland Fachkräfte rekrutieren können. Nutzen Sie dazu entsprechende Internet-Portale, z. B. Remel/Düsseldorf. |
Autor: volkelt
Es gibt sie noch: Eine kleine Minderheit von Menschen, die trotz intensivster Google-Recherche unauffindbar bleiben und zu denen bei der Google-Bilder-Recherche keine Anzeige und kein Konterfei aufpoppt. Die meisten von uns – Eitelkeit hin oder her – finden beim Self-Googln Selbstporträts oder Fotos von sich. Konterfeis, die auf der Website eingestellt sind, die man auf Xing, Facebook, Youtube oder einem anderen Sozialen Netzwerk hinterlassen hat oder auf der man von der Presse auf einem öffentlichen Termin abgeblitzt wurde.
Wie man mit diesem Fundus gutes Geld verdienen kann, macht jetzt das US-StartUp-Unternehmen Clearview vor. Dort hat man unterdessen aus allen öffentlich zugänglichen Quellen insgesamt 3 Milliarden Fotos gesammelt und daraus eine umfangreiche Gesichtsdatenbank zusammengestellt. Jetzt geht das Geschäftsmodell in die nächste Phase der Vermarktung. Zielgruppe sind die US-Behörden bzw. alle Institutionen, die sich für Gesichter interessieren und die Zugriff auf Software mit Gesichtserfassung haben. Das Potenzial ist riesig: Von Menschen, die Geschäfte betreten, dort sofort erkannt werden und zu bestimmten Produkten geleitet werden, über die Erkennung von Taschendieben und Kleinkriminellen, die vor dem Ladendiebstahl identifiziert werden sollen, bis hin zum Einreise-Check an der US-Grenze. Allerdings: Selbst der US-Datenschutz ist alarmiert. Ein gesetzliches Verbot für die Sammlung und Verwertung solcher Daten gibt es zumindest in den USA (noch) nicht. In Deutschland wird man mit einer solchen Geschäftsidee allerdings so schnell kein Geld verdienen können.
Im privatwirtschaftlichen Bereich sind Geschäftsführer-Gehälter für die Öffentlichkeit tabu. Ausnahme: Die GmbH macht dazu Angaben im (öffentlichen) Geschäftsbericht oder in ihren Veröffentlichungen im elektronischen Unternehmensregister. Relevant ist ein Fall aus Bayern, wonach die Presse Auskunft über die Höhe des Geschäftsführer-Gehalts einer öffentlich-rechtlichen GmbH gerichtlich durchsetzen wollte. Konkret ging es um den Nordbayerischen Kurier, der im Zusammenhang mit der Verlängerung des Anstellungsvertrages mit dem Geschäftsführer der Klinikum-GmbH eine Offenlegung des Gehalts durchsetzen wollte (Verwaltungsgerichtshof München, Beschluss v. 14.5.2012, 7 CE 12.370). Das Gericht stellt dazu klar, dass das Recht des Geschäftsführers auf Vertraulichkeit Vorrang vor dem öffentlichen Interesse auf Transparenz hat. Hat der Geschäftsführer keine Zustimmung zur Veröffentlichung des Gehalts gegeben, müssen sich alle beteiligten Institutionen (Gemeinderat, Kommune, Träger) auch daran halten. ACHTUNG: Als Geschäftsführer einer kommunalen GmbH sind Sie danach gut beraten, vor der Bestellung den Anstellungsvertrag auf Kleingedrucktes bzw. auf eine solche Veröffentlichungsklausel hin zu prüfen und ggf. nachzuverhandeln.
Wird das steuerfrei als Erbe auf den Ehegatten übertragene sog. Familienheim (als Wohnung selbst genutzte Immobilie) vor Ablauf von 10 Jahren auf einen Dritten gegen Einräumung eines lebenslangen Nießbrauchs durch den Ehegatten übertragen, entfällt die Steuerbefreiung nachträglich. ACHTUNG: Das gilt auch, wenn vereinbart wird, dass die Immobilie im Wege des vorweggenommenen Erbes gegen Nießbrauch auf die Kinder übertragen wird (BFH, Urteil v. 11.7.2019, II R 38/16).
Die mehrfache Erstattung einer nur einmal einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer kommt laut Finanzgericht (FG) Köln nicht in Betracht. Das Verfahren bildet ein Musterverfahren für eine Vielzahl derzeit noch beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) anhängiger Streitfälle. Dem Rechtsstreit liegen Aktiengeschäfte zugrunde, die außerbörslich im Rahmen eines sog. Leerverkaufs abgeschlossen wurden. Die Aktiengeschäfte wurden vor dem Dividendenstichtag mit einem Anspruch auf die zu erwartende Dividende abgeschlossen und nach dem Dividendenstichtag vereinbarungsgemäß mit Aktien ohne Dividendenanspruch angedient.
Zu entscheiden war, ob dem Aktienkäufer (Leerkäufer) ein Anspruch auf Erstattung der Kapitalertragsteuer zustand. Dazu das FG Köln: „Der Aktienkäufer wird bei einem außerbörslichen Leerverkauf nicht bereits durch Abschluss des Kaufvertrags wirtschaftlicher Eigentümer der ihm später zu liefernden Aktien. Er hat keinen Anspruch auf Anrechnung der Kapitalertragsteuer. Die mehrfache Erstattung einer nur einmal einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer scheide im Übrigen bereits denknotwendig aus” (FG Köln, Urteil v. 19.7.2019, 2 K 2672/17).
Angaben zu den Gesellschaftern der GmbH müssen an das Transparenzregister gemeldet werden, sofern die Namen dieser Gesellschafter (natürliche Personen) nicht aus einem anderen gesetzlich vorgegebenen Register (Handelsregister, Unternehmensregister) öffentlich einsehbar sind. In einigen Regionen werden derzeit Formulare an GmbHs verschickt (bekannt: Rheinland-Pfalz, Franken, Saarland). Die Unternehmen werden aufgefordert, ihre Gesellschafter unter Hinweis auf die Veröffentlichungspflicht einem Transparenzregister zu melden und erheben dazu eine Gebühr (49 EUR). ACHTUNG: Dabei handelt es sich nicht um das offizielle Transparenzregister. Weisen Sie die zuständigen Mitarbeiter an, die Unterlagen an die Rechtsabteilung Ihrer IHK/HK weiterzuleiten und auf keinen Fall zu zahlen.
Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch und die Transparenz-Initiative FragdenStaat haben jetzt eine Plattform freigeschaltet, auf der Verbraucher mittels Formularfragebogen direkt bei der zuständigen Behörde anfragen können, wann der Betrieb (Lebensmittelhandel, Discounter, Gastronomiebetrieb) zuletzt geprüft wurde und welche Mängel festgestellt wurden. Dazu klickt der Verbraucher den gesuchten Betrieb auf der Internet-Landkarten-Seite TopfSecret an. Anschließend öffnet sich ein Formular mit Fragen zu dem gesuchten Betrieb, das dann direkt an die Behörde zur Auskunft/Beantwortung verschickt werden kann. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat das Verfahren jetzt für rechtmäßig erklärt. Die Behörden dürfen die Daten an die Plattform herausgeben (OVG Lüneburg, Beschluss v. 16.1.2020, 2 ME 707/19).
Volkelt-Brief 04/2020
GmbH: Wenn´s schneller gehen muss … + Dienstleister-GmbHs: mal mehr, mal weniger verdientl + Geschäftsführer-Perspektive: KI im Chefbüro + Geschäftsführer/Compliance: Was Sie jetzt veranlassen müssen + Digitales: Neues Portal für den passenden Coach + Geschäftsführer/Abberufung: Was tun, wenn die GmbH nicht mehr zahlt? + GmbH/Steuer: Besteuerung der Privatfahrten mit dem Firmen-Bike + Mitarbeiter: BMAS bereitet „lückenlose Erfassung der Arbeitszeiten” vor + Marketing: Bewertung von Unternehmen in Internet-Portalen + Geschäftsführer privat: Anspruch auf Zusammenveranlagung nach der Trennung
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Wenn StartUp-Gründer ihren Einsatz vergolden wollen oder wenn der Kapitalmarkt nicht mehr an das Geschäftsmodell der Gründer glaubt, hilft der Gang zur Börse. Das kann gut gehen, wie in den Fällen Wirecard AG oder der TeamViewer AG. Muss aber nicht. Der Fall Vapiano etwa belegt derzeit sehr eindrucksvoll und öffentlichkeitswirksam, wie man über Jahre das Geld der Anleger mehr oder weniger systematisch verbrennen kann. Der Börsengang – mithin die Gründung einer Aktiengesellschaft – ist also kein Allheilmittel, wenn es darum geht, ein Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen.
Das hat die Politik jetzt auch in Sachen Deutsche Bahn AG erkannt. Die Gesellschafter – sprich der Bund – trauen dem Vorstand der Bahn nicht mehr zu, die anstehenden Probleme lösen zu können. Stichworte: Infrastruktur, Pünktlichkeit, Kapazitäten, Personal oder Güterverkehr auf der Schiene. Jetzt berät man über eine dauerhafte Lösung. Über eine Strukturveränderung, die das Unternehmen dynamischer macht und die den Gesellschaftern einen besseren und schnelleren Durchgriff auf Entscheidungen der Geschäftsführung sichert. Das Alles soll nun die Umwandlung in die Rechtsform einer „GmbH” bringen. Als Mehrheits-Gesellschafter kann der Bund dann den Geschäftsführern der zukünftigen Deutsche Bahn GmbH jederzeit Weisungen zur konkreten Umsetzung vorgeben. Ein klarer Vorteil der GmbH, wenn es schneller gehen muss.
Die BBE-Media hat die neuesten Zahlen zur GmbH-Geschäftsführer-Vergütung veröffentlicht (Handelsblatt vom 16.12.2019). Abgefragt wurden Festgehalt und Tantiemeanteil. Hier die aktuellen Werte für Dienstleister-GmbHs. Auffällig: In einigen Sektoren gab es Steigerungen (Architekten/Ingenieure + 23 %, Finanzen/Versicherungen + 11,5 %). In wenigen Sektoren sogar Abschläge (Unterhaltung/TV – 6 %, EDV/Software – 5,5 %).
| Branche/Sektor … | Festgehalt
2018/19 |
Festgehalt
2019/20 |
Anteil
Tantieme |
Gesamtvergütung
2019/20 |
| Verlag | 127.000 EUR | 130.000 EUR | 44 % | 187.000 EUR |
| Unterhaltung/TV-Produktion | 132.000 EUR | 124.000 EUR | 27 % | 158.000 EUR |
| Leasing/Vermietung | 137.000 EUR | 137.000 EUR | 18 % | 161.000 EUR |
| Finanzen/Versicherungen | 138.000 EUR | 154.000 EUR | 17 % | 180.000 EUR |
| EDV/Software | 126.000 EUR | 119.000 EUR | 17 % | 139.000 EUR |
| Unternehmensberatung | 133.000 EUR | 125.000 EUR | 20 % | 150.000 EUR |
| Gesundheitswesen | 130.000 EUR | 131.000 EUR | 23 % | 161.000 EUR |
| Reisebüro/Verkehr | 127.000 EUR | 115.000 EUR | 17 % | 135.000 EUR |
| Zeitarbeit/Wachdienste | 133.000 EUR | 136.000 EUR | 12 % | 152.000 EUR |
| Werbung/Medien | 119.000 EUR | 123.000 EUR | 20 % | 146.000 EUR |
| Gastronomie/Hotel | 120.000 EUR | 121.000 EUR | 23 % | 149.000 EUR |
| Telekommunikation/Internet | 123.000 EUR | 118.000 EUR | 19 % | 141.000 EUR |
| Ausbildung/Schulung | 116.000 EUR | 111.000 EUR | 21 % | 134.000 EUR |
| Steuerberater/Wirtschaftsprüfer | 117.000 EUR | 116.000 EUR | 14 % | 132.000 EUR |
| Architekten/Ingenieure | 110.000 EUR | 136.000 EUR | 22 % | 166.000 EUR |
| Spedition | 106.000 EUR | 108.000 EUR | 18 % | 127.000 EUR |
| Reinigung | 104.000 EUR | 119.000 EUR | 19 % | 141.000 EUR |
| Immobilien | 102.000 EUR | 100.000 EUR | 13 % | 113.000 EUR |
| Bauträger | 105.000 EUR | 108.000 EUR | 15 % | 124.000 EUR |
| Sonstige Dienstleister | 95.000 EUR | 112.000 EUR | 22 % | 137.000 EUR |
| Umwelttechnik/Entsorgung | 100.000 EUR | 112.000 EUR | 13 % | 127.000 EUR |
Quellen: GmbH-Geschäftsführer Vergütungen 2019, BBE Media, Werte gerundet, eigene Berechnungen