Autor: volkelt
VOLKELTs Wochen-Briefing 06/2021
Wer im Geschäfts-Alltag Zeit hat, in den Wirtschafts-Gazetten zu blättern, muss feststellen: Da läuft Einiges aus dem Ruder. Commerzbank. TUI. Thyssen. Lufthansa. Flughäfen. Werbung. Messen. Logistik + Infrastruktur. Einzelhandel. Dazu: Wirecard, Cum-Ex zuletzt Gamestop. Nur ein paar Platzhalter – mit Reichweite. Man hat – und ich schließe mich dem an – den Eindruck, Politik ahnt nicht, wie Wirtschaft funktioniert – und dass … * DAS VOLLSTÄNDIGE WOCHEN-BRIEFING GIBT ES JEDEN FREITAG UND NUR IM ABO-BEZUG DIREKT AUF SMARTPHONE + TABLET + PC *
- Ärger mit dem Finanzamt: Steuer nach Aktenlage
- Zombie-Firmen: Vorkehrungen treffen und professionell reagieren
- Geschäftsführer-Perspektive: Verkaufen oder Abwarten
- Digitales: Kontextuelle Markenwerbung
- GmbH Steuererklärungen 2019: Nie ohne Plausibilitätsprüfung
- Neues Urteil: BFH zum Geschäftsführer-Firmenwagen
- Risiko: GmbH/UG haftet nur ab Betriebsübernahme
- Krisenszenario: Gläubiger muss Insolvenzgrund nachweisen
- GmbH/Recht: Kein Stimmrecht für den eigenen GmbH/UG-Anteil
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NOTFALL: Schutzschirmverfahren – Was Sie dazu wissen sollten!
VOLKELTs Wochen-Briefing 05/2021
Immerhin: In Sachen Verlustrücktrag kommt Bewegung. Höchstbetrag: 10/20 Mio. EUR aus den Verlustjahren 2020/2021 können mit dem Gewinn aus 2019 verrechnet werden. Für viele KMU heißt das: Es gibt Geld vom Finanzamt zurück. Was wir nicht wissen: Wie lange das Verfahren dauern wird und wann die Rückzahlung auf dem Konto ankommt. Immerhin … * DAS VOLLSTÄNDIGE WOCHEN-BRIEFING GIBT ES JEDEN FREITAG UND NUR IM ABO-BEZUG DIREKT AUF SMARTPHONE + TABLET + PC *
Die Themen:
- Chefsache: Die Preis-Strategie in vor-inflationären Zeiten
- Im Überblick: Wichtige Urteile für GmbH und Geschäftsführer in 2020 (II)
- Geschäftsführer-Perspektive: WP-Testat – na und?
- Praktisch: Marketing-Upgrade 2021
- Digitales: Home-Office, Coworking und New Work
- Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plandaten Februar 2021
- Geschäftsführer unterwegs: Lufthansa akzeptiert Rückerstattungspflicht
- GmbH/Mitarbeiter: Arbeitgeber muss unterschiedliche Bezahlung begründen
- GF/Haftung: Insolvenzantragspflicht bleibt bis zum 30.4.2021 ausgesetzt
- Geschäftsführer privat: Sofort-Abschreibung für Home-Office-Hard- und Software
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NOTFALL: Schutzschirmverfahren – Was Sie dazu wissen sollten!
VOLKELTs Wochen-Briefing 04/2021
Heute sind es gleich zwei Meldungen, die aufhorchen lassen: Der Beschluss um die neue einheitliche Identifikationsnummer für jeden Bundesbürger – ausgestellt vom Finanzamt und App-geeignet. UND: Heute zum ersten Mal schwarz auf weiß gelesen: Die Corona-Sonderabgabe (Handelsblatt, 29.1. Seite 64, Prof. Richter, TU Dortmund) – quasi als Soli-Ersatz für außergewöhnliche Umstände. Die Zukunft wird´s … * DAS VOLLSTÄNDIGE WOCHEN-BRIEFING GIBT ES JEDEN FREITAG UND NUR IM ABO-BEZUG DIREKT AUF SMARTPHONE + TABLET + PC *
Die Themen:
- Bürokratie: Neue Meldepflicht für GmbH/UG
- Im Überblick: Die wichtigsten Urteile für GmbH/UG aus 2020
- Praktisch: Corona Hilfen – neuester Stand
- Digitales: Neue Ideen für die Immobilien-Branche
- Vorsicht: Privates Geld aus der GmbH-Kasse
- GmbH/Recht: Nachträgliches Wettbewerbsverbot für einen Gesellschafter
- Behörden: Gerichte kippen DSGVO-Bußgelder
- Doppelrolle: GmbH-Geschäftsführer kann nicht zugleich Syndikusanwalt sein
- Finanzamt: Betriebs-KITA in der Rechtsform einer gGmbH muss „offen” sein
- GmbH/Recht: Kleinste Änderungen im Musterprotokoll kosten
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NOTFALL: Pleite – Was tun?
Das wird spannend und sicherlich auch ein Lehrstück für alle Geschäftsführer-Kollegen/innen: Laut SZ/SPIEGEL hat die Staatsanwaltschaft Köln Ermittlungen gegen Geschäftsführer der Galeria Karstadt Kaufhof GmbH (GKK) aufgenommen. Es geht um den Verdacht einer Insolvenzverschleppung – das betrifft genau die Fälle, über die wir hier unter dem Stichwort „Insolvenzantragspflicht” berichten. Konkret: GKK soll bereits im Januar 2020 und nicht erst im März 2020 zahlungsunfähig gewesen sein.
Indiz für eine Insolvenzverschleppung ist, dass GKK Sozialabgaben schon ab Januar 2020 nicht mehr gezahlt habe. In der Strafanzeige wird dem Unternehmen ebenfalls zur Last gelegt, bereits im Februar 2020 vor Gericht ausgehandelte Vergleichsangebote nicht mehr gezahlt zu haben. Dabei geht es in Einzelfällen um bis zu 90.000 EUR für ausgeschiedene Mitarbeiter. Insgesamt geht es um einen Millionenbetrag.
Hintergrund: Antragsteller ist wohl einer der ehemaligen Mitarbeiter, der von GKK noch nicht oder nur unzureichend abgefunden wurde und der jetzt mit anwaltlicher Hilfe „Druck macht”. Eventuell einigt man sich auf eine (hohe) Zahlung gegen Einstellung des Verfahrens. Das ist in der Praxis (leider) ein durchaus übliches Vorgehen.
Für eine Insolvenzverschleppung droht eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe. Dazu kommt ein zivilrechtliches Verfahren um den Schadensersatz – in der Regel vom Geschäftsführer aus der privaten Tasche zu zahlen. Eventuell gibt es einen Ausgleich aus einer D & O‑Versicherung.
Für die Praxis: Schlechte Aussichten für die GKK-Geschäftsführer – die ihre Entscheidungen im besagten Zeitraum sicherlich täglich juristisch abgesichert haben. Dennoch: Solche Zahlungsrückstände sind Kriterium für die Zahlungsunfähigkeit. Selbst dann, wenn es andere Gründe gab, Zahlungen auszusetzen – etwa weil die Fälle juristisch noch nicht abgeschlossen waren. Orientierungsgröße ist die sog. 10%-Regel, vgl. dazu Nr. 42/2020. Noch schwieriger wird eine solche Beurteilung, im Zusammenhang mit (ausstehenden) Corona-Beihilfen. Im Zweifelsfall sollten Sie nur auf der Grundlage eines juristischen Gutachtens handeln! Brisant: Die Bundesregierung hat erst gestern beschlossen, die GKK mit einem 460 Mio. EUR – (Nachrang-) Darlehen zu unterstützen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Treuepunkte
An oder mit bzw. im Zusammenhang mit den Corona-Impfungen wurde jetzt eine interministerielle Arbeitsgruppe einberufen – bestehend aus Dieter R. vom Bundesgesundheitsministerium, Dr. Paul K. vom neu begründeten Bundesministerium für politische Kommunikation (BfpK) und das Ganze unter der Leitung von Daniel D., CEO der Agentur Prometheus PR und Politikberatung. Man will herausfinden, wie man eine Durchimpfung von 100% erreichen kann – und zwar mit freiwilliger Impfvorgabe. Erstes Ergebnis: Ein Deal mit der Firma Payback. Die Impfung wird direkt im Payback-Chip gespeichert. Fragen wie „Sind Sie geimpft“ oder „Legen Sie Ihren Impfpass vor“ sind dann überflüssig. Stattdessenn lautet die Frage: „Sammeln Sie Treuepunkte?“. Im nächsten Schritt würde man das mit einer Zugangskontrolle in Supermärkten koppeln, wobei sich die Eingangsschranke nur noch für solche Kunden öffnet, die im Besitz einer Payback-Kundenkarte mit entsprechendem Impf-Vermerk sind. Bei unbefugtem Betreten löst ein Warnsignal aus und die Security greift ein zur unmittelbaren Überstellung der Probanden in eine der ausgewählten psychiatrischen Kliniken. Besonderen Benefit hat eine große deutsche Airline bereits angekündigt: Mit gültigem Chip sitzt man/frau grundsätzlich in der Business-Class. Gute Sache.
VOLKELTs Wochen-Briefing 03/2021
spannend wie ein Krimi: Das Handelsblatt-Team hat Markus Braun, Ex-Wirecard-CEO., porträtiert und den Aufstieg und Zerfall eines Unternehmens gut recherchiert nachgezeichnet – Thomas Middelhoff lässt grüßen, von der Cote d´Azur. Dagegen sind die Probleme mittelständischer Geschäftsführer … * DAS VOLLSTÄNDIGE WOCHEN-BRIEFING GIBT ES JEDEN FREITAG UND NUR IM ABO-BEZUG DIREKT AUF SMARTPHONE + TABLET + PC *
Die Themen:
- GF in der kommunalen GmbH: Was die Öffentlichkeit wissen darf
- GmbH-Recht: Korrekte Beschlussfassung in Corona-Zeiten
- Geschäftsführer-Perspektive: Mit Volldampf voraus
- Digitales: Mit dem Chatbot gegen die Warteschleife
- D & O gegen die Haftung: So checken Sie die Versicherungs-Police
- GmbH/Steuern: Voraussetzungen der Organschaft
- Bürokratie: Zusätzliche Meldepflicht für GmbH/UG
- GmbH/Finanzen: Verlust statt Umsatzrückgang
- Schlachthof-Geschäftsführer: Geldstrafe wegen Tierquälerei
- AGG-Verstoß: „Junges hochmotiviertes Team”
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Neustart: So läuft das Schutzschirmverfahren
