Nur wenige Geschäftsführer haben den Umstieg auf das Betriebssystem Windows 8.0 veranlasst. Für die, die zu schnell oder schlecht beraten umgestellt haben, ist jetzt Besserung in Sicht. Dazu unser IT-Experte Stefan Schwab: „Der Versuch, professionelle Ansprüche mit spielerischen Komponenten zu verbinden, konnte nicht gut gehen“. Mit Windows 10 sind nun viele Mängel behoben. Das System ist damit jetzt auch für den professionellen Einsatz in kleineren Unternehmen optimiert. Als Geschäftsführer sollten Sie bei einer geplanten Umstellung insbesondere auf Folgendes achten: …
Autor: volkelt
Ein Unternehmen mit 25 Geschäftsreisen pro Monat kann nach Schätzungen jährlich ca. 3.500 € an Verwaltungskosten einsparen, wenn nicht mehr mit Bargeld abgerechnet wird. Das sind Kosten für die Bevorratung mit Bargeld, für zusätzliche Verbuchungen und Kontrollen. Dazu kommen in der Regel Barzahlungen für viele Kleineinkäufe wie Büromaterialien, Werkzeuge und kleinere Dienstleistungen. In vielen Firmen werden Sonderzahlungen noch in bar geleistet.…
Im Arbeitsgerichtsprozess gegen einen Mitarbeiter dürfen Sie zwar zusätzliche Gründe für die Kündigung nachschieben. Nicht möglich ist es aber, die Kündigung mit einem völlig neuen Grund oder völlig neuen Gründen zu belegen. Das „Auswechseln“ von Kündigungsgründen ist grundsätzlich nicht möglich. Es handelt sich dann um eine erneute Kündigung. Folge: Es muss erneut geprüft werden, ob die Voraussetzung für eine Kündigung (verhaltensbedingt, betriebsbedingt) vorliegen und ob Fristen korrekt eingehalten sind (LAG Düsseldorf, Urteil vom 24.6.2015, 7 Sa 1243/14). …
Diktiert der Geschäftsführer zu Beginn und zum Ende der Fahrt die vorgeschriebenen Daten auf Kassette und trägt er diese Daten anschließen in eine Excel-Tabelle ein, genügt das nicht den Voraussetzungen für ein ordnungsgemäß zu führendes Fahrtenbuch. Begründung: Diese Diktate lassen sich verändern, ohne dass sich das nachträglich feststellen lässt (FG Köln, Urteil vom 18.6.2015, 10 K 33/15). …
Das BMAS hat jetzt die angekündigten Erleichterungen bei der Dokumentationspflicht nach den Mindestlohnvorschriften verkündet (vgl. Nr. 29/2015). Danach wird die Einkommensschwelle von 2.958 € modifiziert. Danach entfällt die Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz bereits dann, wenn das regelmäßige Monatsentgelt mehr als 2.000 € brutto beträgt und dieses Monatsentgelt jeweils für die letzten tatsächlich abgerechneten 12 Monate nachweislich gezahlt wurde. Außerdem sind bei der Beschäftigung von engen Familienangehörigen (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers) die Aufzeichnungspflichten nicht mehr anzuwenden (Quelle: Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung vom 1.8.2015).
Der DFB-Psychologe Hans-Dieter Herrmann setzt auf transformationale Führung für das gesamte DFB-Team. Einfaches Grundprinzip: Es geht um Geben und Nehmen. Fordern und Fördern. Die Merkmale dieses Führungsanspruchs sind: …
Volkelt-Brief 32/2015
Führungs-Qualitäten: So hat der DFB die alte Struktur auf Vordermann gebracht + Arbeitgeber-Ranking: Schlechte Noten für Ihre Firma – was tun? + Terminsache (I): Deadline für den Jahresabschluss 2014 + Terminsache (II): EU-Vorsteuer bis spätestens 30.9.2015 beantragen + Krisen-Management: Vorsicht mit Bank-Ansprachen + Steuerprüfung: Finanzamt darf Umsätze nicht einfach schätzen + Arbeitsrecht: Geschäftsführer muss sich selbst mitzählen + BISS …
Ob Tripadvisor-Empfehlung oder Amazon-Note: Bewertungs-Portale im Internet werden immer häufiger zum entscheidenden Kriterium bei der Kaufentscheidung. Auch bei der Suche nach dem neuen Arbeitgeber. Sind Sie hier nicht, nicht richtig oder sogar mit der Note „mangelhaft“ gelistet, haben Sie schlechte Karte bei der Suche nach neuen Mitarbeitern. …
Mittelgroße und große GmbHs müssen den Jahresabschluss und den Lagebericht bis zum 31.8. des Jahres aufstellen und feststellen lassen (§ 42a Abs. 2 GmbHG). Ein Verstoß gegen diese Vorschriften bedeutet für Sie als Geschäftsführer: …
Wenn Sie im Ausland Umsatzsteuer gezahlt haben (auch: Geschäftsreisen, Messetermine, Übernachtungen usw.), können Sie die Vorsteuer beim Bundeszentralamt für Steuern “online” anmelden und sich erstatten lassen (www.bzst.de > Steuern international > Vorsteuervergütung > Inländische Unternehmen > Elektronische Antragstellung). Achtung: Für 2014 gezahlte Umsätze müssen Sie den entsprechenden Antrag bis zum 30.9. des Folgejahres – also bis zum 30.9.2015 – einreichen. Die Umsatzsteuer zurück gibt es, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: …