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BAV: Betriebsrenten kosten Steuern auf fiktiven Gewinn

Vie­le GmbH bie­ten ihren Mit­ar­bei­tern eine betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung an. Das ist eine gute Mög­lich­keit, Mit­ar­bei­ter zu bin­den bzw. in der Kon­kur­renz um neue Mit­ar­bei­ter zu punk­ten. Die­ses Ange­bot wird ab dem Jah­res­ab­schluss 2015 teurer. … 

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Fremd-Geschäftsführer: So machen Sie mehr aus Ihrem Urlaub

Euro­pa­weit gilt: Gemäß EU-Richt­li­nie 2003/88/EG kön­nen auch Fremd­ge­schäfts­füh­rer und Geschäfts­füh­rer mit einer Min­der­heits­be­tei­li­gung Arbeit­neh­mer sein – mit ent­spre­chen­den Pflich­ten und Rech­ten. Das gilt z. B. für eine schwan­ge­re Geschäfts­füh­re­rin (sog. Dano­sa-Urteil des EuGH), auch für Geschäfts­füh­rer einer GmbH, die einen zu Drit­tel mit Arbeit­neh­mer­ver­tre­tern be­setzten (Drit­telbG) Auf­sichts­rat haben, nicht aber für den Geschäfts­füh­rer einer nach dem Mit­be­stim­mungs­ge­setz (Mit­bestG) mit­be­stimm­ten GmbH. Folg­lich gehen zahl­rei­che Arbeits­recht­ler davon aus, dass das Bun­des­ur­laubs­ge­setz auch für die oben genann­ten Geschäfts­füh­rer gilt (z. B. Forst, in GmbHR 2012, S. 821 ff.). Dar­aus erge­ben sich Ansprü­che des Geschäfts­füh­rers gegen den Arbeit­ge­ber GmbH. Das sind: … 

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Geld: 50%-Gesellschafter kann versicherungspflichtig sein

Selbst wenn der in der GmbH als Arbeit­neh­mer ange­stell­te Gesell­schaf­ter über 50 % der Stim­men hält und damit Beschlüs­se der GmbH ver­hin­dern kann, ist das allei­ne noch kein Indiz dafür, dass der Gesell­schaf­ter kein Arbeit­neh­mer im sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­chen Sin­ne sein kann (beherr­schen­der Gesell­schaf­ter). Viel­mehr müs­sen alle Kri­te­ri­en der sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­chen Ein­stu­fung berück­sich­tigt (z. B. Wei­sungs­rech­te) und pra­xis­re­le­vant bewer­tet wer­den (Landes­sozialgericht Ber­lin-Bran­den­burg, Urteil vom 7.1.2016, L 9 KR 84/13). …

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Steuer: GmbH/UG muss Erbschaft doppelt versteuern

Erbt eine GmbH (Hier: Tes­ta­men­ta­ri­sche Ein­set­zung durch einen Bewoh­ner eines Pfle­ge­heims) Bar­mit­tel, dann sind die­se Betriebs­ein­nah­me und müs­sen bei der Ermitt­lung des steu­er­pflich­ti­gen Gewinns mit­ge­rech­net wer­den (FG Nie­der­sach­sen, Urteil vom 28.6.2016, 10 K 285/15). …

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ACHTUNG: Keine GmbH-Anmeldung durch Schweizer Notar

Jetzt hat ein Regis­ter­ge­richt die Anmel­dung einer deut­schen GmbH-Grün­dung durch einen Schwei­zer Notar (Ber­ner Nota­ri­at) abge­lehnt. Das Urteil trägt aller­dings nicht zur Rechts­si­cher­heit bei, zumal der Bun­des­ge­richts­hof in die­ser Sache noch in 2013 die Beur­kun­dung durch einen aus­län­di­schen Notar im Grund­satz zuge­las­sen hat – solan­ge die aus­län­di­sche Beur­kun­dung der deut­schen gleich­wer­tig ist (BGH, Beschluss vom 17.12.2013, II ZB 6/13 für den Fall der Schweiz, aber auch: Nie­der­land, Bel­gi­en). In Ber­lin sieht man das anders (AG Ber­lin-Char­lot­ten­burg, Beschluss vom 22.1.2016, 99 AR 9466/15). …

Gera­de für Grün­der lohnt ein Aus­wan­dern auf ein aus­län­di­sches Nota­ri­at nicht – die Grün­dungs­kos­ten in Deutsch­land sind so gering (ca. 350 EUR), dass ein sol­ches Risi­ko nicht lohnt. Anders zu beur­tei­len ist das etwa bei der Grün­dung von kapi­tal­in­ten­si­ven Toch­ter­ge­sell­schaf­ten durch einen Kon­zern. Hier lässt sich bei der Grün­dung in der Tat Eini­ges spa­ren. Bleibt das Rest­risiko „Ein­tra­gungs­ver­wei­ge­rung“ durch das Regis­ter­ge­richt. Dazu soll­te Ihr Haus­an­walt Kon­takt zum jewei­li­gen Amts­ge­richt Abt. Regis­ter­ge­richt auf­neh­men und danach die Ein­schät­zun­gen vor Ort berücksichtigen.

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Innehalten: Über den Zusammenhang von Angst und Geschäft

Die vie­len Live-Berich­te der letz­ten Wochen über Gewalt-Exzes­se in TV, Face­book, Twit­ter und auf den Smart­phones sind zwar durch­aus infor­ma­tiv. Auf der ande­ren Sei­te wecken und ver­viel­fäl­ti­gen sie bei vie­len Men­schen Ängs­te. Wel­che Aus­wir­kun­gen das auf die Geschäf­te haben wird, dar­über lässt sich der­zeit nur spe­ku­lie­ren. In der Rei­se­bran­che spe­ku­liert man z. B. mit dem schnel­len Ver­ges­sen der Kun­den nach dem Mot­to: Preis schlägt Angst. Wer ein rich­ti­ges Schnäpp­chen machen kann, lässt sich das nicht ent­ge­hen. Ob die­se Rech­nung auf­geht, sei erst ein­mal dahin gestellt. … 

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Volkelt-Brief 32/2016

Volkelt-FB-01Inne­hal­ten: Über den Zusam­men­hang von Angst und Geschäft + Steu­ern: Umsatz­steu­er auf Finanz-Trans­ak­tio­nen dau­ert + Nach­ge­tre­ten: Der Neue sucht nach Feh­lern sei­nes Vor­gän­gers + Ent­sen­de-Richt­li­nie: Bil­lig-Job­ber vor end­gül­ti­gem Aus + Mit­ar­bei­ter: EU will Dress-Code-Beschrän­kun­gen + Kon­zer­ne: BFH prüft Regeln zur Organ­schaft + GmbH-Recht: Nächs­te Run­de im Fall Tön­nies + Geschäfts­füh­rer unter­wegs: Maß­nah­men gegen ein Fahr­ver­bot + BISS

 

 

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Umsatzsteuer auf Finanz-Transaktionen dauert

Wenn Sie als Geschäfts­füh­rer Rück­la­gen der GmbH oder Ihr pri­vat Ange­spar­tes auf den Finanz­märk­ten Gewinn brin­gend anle­gen wol­len, müs­sen Sie auch in den nächs­ten Jah­ren nicht befürch­ten, dass Sie beim Kauf oder Ver­kauf Trans­ak­ti­ons­steu­er (GTT) zah­len müs­sen. Laut Finanz­mi­nis­ter Schäub­le wird Deutsch­land einer sol­chen Besteue­rung nur zustim­men, wenn eine sol­che Rege­lung auf der Grund­la­ge einer G20-Ver­stän­di­gung kommt. Bis­her war noch nicht ein­mal eine Ver­stän­di­gung im G7-Kreis mög­lich und auch in der EU sind unter­des­sen nur noch 9 Mit­glieds-Staa­ten Steu­er-Befür­wor­ter. Die EU-Kom­mis­si­on will eine Trans­ak­ti­ons­steu­er von 0,1 % auf den Han­del mit Akti­en und Anlei­hen und von 0,01 % auf Finanz­pro­duk­te erhe­ben, die auf Wert­pa­pie­ren auf­bau­en (Deri­va­te). …

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Nachgetreten: Der Neue sucht nach Fehlern seines Vorgängers

Beim Wech­sel der Geschäfts­füh­rung häu­fen sich die Fäl­le, in denen die neu­en Geschäfts­füh­rer ver­su­chen, der aus­ge­schie­de­nen Geschäfts­füh­rung Feh­ler nach­zu­wei­sen und Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen gegen die­se durch­zu­set­zen. Wie kann sich der aus­ge­schie­de­ne Geschäfts­füh­rer gegen unbe­rech­tig­te For­de­run­gen weh­ren? Dreh- und Angel­punkt der recht­lichen Aus­ein­an­der­set­zung ist dann die Ent­las­tung. Wur­de der Geschäfts­füh­rer Jahr für Jahr von den Gesell­schaf­tern ent­las­tet, ist eine Inan­spruch­nah­me in der Regel nur mög­lich, wenn „Ansprü­che zum Zeit­punkt der Ent­las­tung nicht bekannt waren“. Das ist aller­dings kaum oder nur sehr schwer nach­zu­wei­sen. Um­gekehrt gilt: Der aus­ge­schie­de­ne Geschäfts­füh­rer muss die Ent­las­tung nach­wei­sen kön­nen. Er ist also gut bera­ten, die­sen Vor­gang jähr­lich zu doku­men­tie­ren (Pro­to­kol­le der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung bzw. die Mit­tei­lung darüber).

Wich­tig:

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Entsende-Richtlinie: Billig-Jobber vor endgültigem Aus

Die EU-Kom­mis­si­on macht jetzt Druck in Sachen Ent­sen­de-Richt­li­nie. In Brüs­sel will man so ein wei­te­res Auf­bre­chen der Inter­es­sen-Gegen­sät­zen der Ost/­West-EU-Län­der ver­hin­dern und schnells­tens ein­heit­li­che Vor­schrif­ten schaf­fen (vgl. Nr. 12/2016). Danach ist vorgesehen: …