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Volkelt-Briefe

Konflikte in der GmbH: Vorbeugen und es besser machen (I)

In den letz­ten Wochen haben wir an die­ser Stel­le Hin­wei­se zur Rechts­la­ge und Tipps zur Lösung von Kon­flik­ten zwi­schen den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rern von GmbHs aus­ge­führt. Nach unse­ren Erfah­run­gen sind GmbHs davon im Schnitt alle 2 Jah­re betrof­fen: Von klei­ne­ren Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten bis hin zu rechts­er­heb­li­chen Kon­flik­ten, die zum wirt­schaft­li­chen Still­stand der GmbH füh­ren. Wir haben auch zahl­rei­che Kon­flik­t­ur­sa­chen und typi­sche Aus­lö­ser auf­ge­zeigt und für eini­ge Fäl­le ganz kon­kre­te Lösun­gen vor­ge­schla­gen. In der Pra­xis wis­sen Sie aus eige­ner Erfah­rung, dass jeder Kon­flikt ein Son­der­fall ist und die betei­lig­ten Per­so­nen reagie­ren ganz unter­schied­lich. Den­noch sind Sie gut bera­ten, wenn Sie auf die­sen Fall vor­be­rei­tet sind und das Instru­men­ta­ri­um zum Kon­flikt­ma­nage­ment sys­te­ma­tisch für sich und zum Woh­le der GmbH ein­set­zen kön­nen. Des­we­gen an die­ser Stel­le noch­mals die ein­zel­nen Bau­stei­ne im Überblick: … 

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Frau gesucht: Was tun, damit Sie nicht gegen das AGG verstoßen?

Aus­nah­me­wei­se – und zwar dann, wenn in Ihrem Betrieb über­wie­gend Män­ner beschäf­tigt sind und Sie mehr Aus­ge­gli­chen­heit schaf­fen wol­len – dür­fen Sie das bereits in der Stel­len­aus­schrei­bung so for­mu­lie­ren – ohne gleich befürch­ten müs­sen, wegen Ver­stoß gegen das All­ge­mei­ne Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG) abge­mahnt zu wer­den. Das Lan­des­ar­beits­ge­richt (LAG) Köln hielt die For­mu­lie­rung „Frau­en an die Macht” in der Stel­len­an­zei­ge für zuläs­sig (Urteil v. 18.5.2017, 7 Sa 913/16).

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Digitales: DSGVO – Checkliste für den Geschäftsführer

Die neue Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) gilt ab 25. Mai ver­bind­lich für alle Unter­neh­men und für alle digi­ta­len Pro­jek­te. Der IT-Exper­te Ste­fan Schwab (Schwab IT UG) emp­fiehlt aus Geschäfts­füh­rungs-Sicht, sich an den fol­gen­den Check­punk­ten zu ori­en­tie­ren und die dazu umge­setz­ten Lösun­gen der IT-Abtei­lung bzw. des exter­nen IT-Bera­ters abzu­fra­gen. Hat Ihre GmbH weni­ger als 9 Mit­ar­bei­ter, sind Sie – anstel­le des Daten­schutz­be­auf­trag­ten – als Geschäfts­füh­rer ver­ant­wort­lich für die kor­rek­te Umset­zung. Die Prüf­punk­te im Einzelnen: … 

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Kleingedrucktes: Ihr perfekter Aufhebungsvertrag mit der GmbH

Auch und gera­de in Auf­he­bungs­ver­trä­gen ent­schei­det im Zwei­fel das „Klein­ge­druck­te“. Bei­spiel: Der Geschäfts­füh­rer einer GmbH hat­te mit sei­nem „Arbeit­ge­ber“ im Auf­he­bungs­ver­trag ver­ein­bart „dass alle bekann­ten und unbe­kann­ten Ansprü­che aus dem Rechts­ver­hält­nis“ aus­ge­gli­chen wer­den. Nach­träg­lich stell­te die GmbH aber fest, dass ein Arbeit­ge­ber­dar­le­hen an den Geschäfts­füh­rer noch nicht begli­chen war und klag­te dies ein. Der Geschäfts­füh­rer ging dage­gen davon aus, dass mit die­ser For­mu­lie­rung die For­de­run­gen aus dem Arbeit­ge­ber­dar­le­hen im Auf­he­bungs­ver­trag bereits berück­sich­tigt sind. Vor Gericht bekam der aus­ge­schie­de­ne Geschäfts­füh­rer Recht (OLG Düs­sel­dorf, 3 U 11/97). Er muss­te das Dar­le­hen nicht zurück­zah­len. Wich­tig ist: … 

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BGH aktuell: Haftstrafe gegen den Geschäftsführer einer kommunalen GmbH

Der Geschäfts­füh­rer gab Insi­der-Infor­ma­tio­nen über geplan­te Grund­stücks­käu­fe an einen Mak­ler wei­ter, der dafür sorg­te, dass die Prei­se anstie­gen, so dass der kom­mu­na­len Bau-GmbH erheb­li­che Mehr­kos­ten ent­stan­den (z. B. für das Bau­pro­jekt Düs­sel­dor­fer Jus­tiz­zen­trum). Dafür kas­sier­te er Pro­vi­sio­nen. Wegen Bestech­lich­keit und Untreue wur­de er vom Land­ge­richt zu einer Frei­heits­stra­fe von ins­ge­samt sie­ben Jah­ren und sechs Mona­ten ver­ur­teilt. Der BGH bestä­tig­te jetzt das Straf­maß  (BGH, Beschluss v. 20.3.2018, 1 StR 401/17).

 Zu dem hohen Straf­maß kam es, weil dem Geschäfts­füh­rer neben den oben beschrie­be­nen Ver­feh­lun­gen noch zahl­rei­che ande­re Ver­su­che nach­ge­wie­sen wer­den konn­ten, bei denen der Geschäfts­füh­rer Insi­der-Infor­ma­tio­nen zu sei­nen Guns­ten bzw. zuguns­ten sei­ner Mit­tä­ter ein­ge­setzt hat­te. Fazit: In der Regel bleibt es bei sol­chen Ver­feh­lun­gen lei­der nie bei einem Aus­rut­scher – die Ver­su­chung stellt sich mit jedem neu­en Pro­jekt. Damit steigt die Auf­fal­lens-Wahr­schein­lich­keit – zumal es in kom­ple­xen Orga­ni­sa­tio­nen immer vie­le Mit­ar­bei­ter gibt, die die Abläu­fe ken­nen, beur­tei­len kön­nen und Mani­pu­la­tio­nen in den Pro­zes­sen durch­schau­en. Fazit: Auf kei­nen Fall zur Nach­ah­mung empfohlen

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Fußball-WM: Ankündigung einer Krankheit zum Finale

Selbst wenn einer Ihrer Mit­ar­bei­ter spä­ter (z. B. zu einem bestimm­ten Ter­min um die Fuß­ball-WM in Russ­land) tat­säch­lich vom Arzt attes­tiert krank geschrie­ben ist, dür­fen Sie die­sen Mit­ar­bei­ter kün­di­gen, wenn die­ser zuvor ange­kün­digt hat, zu einem bestimm­ten Ter­min zu feh­len. Eine sol­che Ankün­di­gung genügt als wich­ti­ger Grund für eine außer­or­dent­li­che und damit frist­lo­se Kün­di­gung (OLG Hamm, Urteil v. 14.8.2015, 10 Sa 156/15).

Begrün­dung: Es han­delt sich um einen Miss­brauch des Arbeit­neh­mer auf sein Recht auf Ent­gelt­fort­zah­lung. Soweit zu Ihren recht­li­chen Mög­lich­kei­ten im Extrem­fall. Wir emp­feh­len, sich mit den Mit­ar­bei­tern zu arran­gie­ren und bereits im Vor­feld abzu­klä­ren, wel­che Mit­ar­bei­ter Fuß­ball-affin berück­sich­tigt wer­den wol­len und wie Ver­tre­tun­gen orga­ni­siert wer­den kön­nen. Ter­min für die Russ­land-WM: Eröff­nungs­spiel ist am 14.6. (Frei­tag), 17 Uhr. Das ers­te deut­sche Spiel fin­det statt am 17.6 (Sonn­tag), 17 Uhr (Mexi­ko), das Fina­le wird am 15.7 um 17 Uhr gespielt

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Geschäftsführer privat: Keine Erleichterungen für die private ESt-Erklärung

Die von den Bun­des­län­dern Hes­sen, Bre­men, Rhein­land-Pfalz und Schles­wig Hol­stein ein­ge­brach­ten Gesetz­ent­wür­fe zur Ver­ein­fa­chung der steu­er­li­chen Aner­ken­nung des häus­li­chen Arbeits­zim­mers, zur Erhö­hung des Arbeit­neh­mer-Pausch­be­tra­ges, zur Ver­ein­fa­chung der Aner­ken­nung von Hand­wer­kerleis­tun­gen (Sockel­be­trag: 300 EUR) und von Pfle­ge­kos­ten wur­den kurz­fris­tig von Tages­ord­nung des Bun­des­rats abge­setzt und auf unbe­kann­te Zeit ver­tagt. Im Koali­ti­ons­ver­trag gibt es kei­ne ent­spre­chen­den Abspra­chen für die oben genann­ten steu­er­li­che Erleich­te­run­gen für Pri­vat­per­so­nen (Quel­le: Bun­des­rat, Beschluss vom 23.3.2018).

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 14/2018

Gro­Ko-Ver­ein­ba­rung: Wie­der eine Steu­er­ge­stal­tung weni­ger + Über­for­dert: Über den Umgang mit schwie­ri­gen Mit­ar­bei­tern (III) + Ach­tung GF-Spe­sen­ab­rech­nung: Was tun, wenn die Zah­len nicht stim­men? + Digi­ta­les: So nut­zen Sie das The­ma für´s Con­tent-Mar­ke­ting + GmbH-Geschäfts­füh­rer: Nur „aus­nahms­wei­se” kein Pflicht­mit­glied in der RV+ EU-Par­la­ment: Neue Eck­da­ten einer neu­en Ent­sen­de-Richt­li­nie + BFH aktu­ell: Umsatz-Schät­zung nur unter stren­gen Auf­la­gen+ Steu­er­vor­teil: Der Fir­men­wa­gen für den Ehe­part­ner mit Minijob

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Gestaltung: Wieder ein Steuerspar-Modell weniger

Sind Sie als GmbH-Gesell­schaf­ter zu mehr als 10% an der GmbH betei­ligt, hat das steu­er­li­che Fol­gen für die Finan­zie­rung. Für Ihre Dar­le­hen an die GmbH müs­sen Sie die Zin­sen nicht mit der güns­ti­gen Abgel­tungs­steu­er von 25 % ver­steu­ern, son­dern mit Ihrem per­sön­li­chen Steu­er­satz – bei einem Gut­ver­die­ner sind das schnell 45%. Der ein oder ande­re nutzt die Mög­lich­keit, die Kin­der in die GmbH ein­zu­be­zie­hen – im Wege des vor­weg­ge­nom­me­nen Erbes mit anschlie­ßen­der Dar­le­hens­ge­wäh­rung an die GmbH. Dop­pel­ter Vor­teil bis­her: Das vor­weg­ge­nom­me­ne Erbe an die Kin­der bis 400.000 EUR bleibt steu­er­frei. Die Dar­le­hens­zin­sen wer­den bei den Kin­dern mit der Abgel­tungs­steu­er belas­tet. So weit so gut. …

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Überfordert: Über den Umgang mit schwierigen Mitarbeitern (III)

Nicht nur in der Poli­tik – Bei­spiel Mar­tin Schulz – auch in vie­len Betrie­ben ist das The­ma Über­for­de­rung längst ange­kom­men. Laut Ber­tel­mann-Stif­tung haben 42 % der Beschäf­tig­ten mit ste­tig stei­gen­den Anfor­de­run­gen zu kämp­fen. 33 % der befrag­ten Arbeit­neh­mer wis­sen nicht mehr, wie sie die stei­gen­den Anfor­de­run­gen bewäl­ti­gen kön­nen. 25 % der Beschäf­tig­ten legen ein zu hohes Arbeits­tem­po ein. 23 % der Beschäf­tig­ten machen kei­ne Pau­se. 20 % sto­ßen oft an die eige­ne Leis­tungs­gren­ze. 12,5 % gehen sogar arbei­ten, wenn sie krank sind. Nach einer Stu­die der DAK haben 7 % der Beschäf­tig­ten ver­schrei­bungs­pflich­ti­ge Medi­ka­men­te ein­ge­nom­men, um für den Arbeits­platz fit zu sein.

Aller­dings …