Bereits seit 2006 ist die Internetsuchmaschine XPIDER im Einsatz. Die Suchmaschine sammelt selbstständig Informationen nach Kriterien, die der Nutzer selbst festlegen kann. Diese Suchmaschine wird u. a. auch vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eingesetzt. Z. B., um in Internet-Auktionshäusern wie Ebay, reBay, momox oder anderen Kleinanzeigenmärkten in der regionalen Zeitung oder anderen Verkaufsportalen systematisch nach Steuerhinterziehern zu fahnden. Auch Privatverkäufer, die in größerem Umfang Waren verkaufen, können mit XPIDER von der Steuerfahndung kontrolliert werden. So werden täglich ca. 100.000 Internetseiten auf steuerlich relevante unternehmerische Aktivitäten geprüft. Achtung: …
Autor: volkelt
Unterdessen sichern auch viele mittelständische GmbHs ihre Geschäftsführer gegen die immer komplexeren Anforderungen an die Geschäftsführungs-Tätigkeit und die damit verbundenen Haftungsrisiken ab. Sie schließen für den oder die Geschäftsführer eine Vermögensschaden-Versicherung (D & O – Police) ab. Damit ist auch sichergestellt, dass der GmbH aus Fehlentscheidungen der Geschäftsführer kein finanzieller Schaden entsteht (außer: grobe Fahrlässigkeit oder aus vorsätzlicher Handlung).
Wichtig: …
Ist der Arzt nicht bereit, einen Behandlungstermin außerhalb der üblichen Arbeitszeit des Arbeitnehmers zu legen, handelt es sich um ein unverschuldetes Arbeitsversäumnis, das der Arbeitgeber dulden muss. Ist im Tarif- oder Arbeitsvertrag vorgesehen, dass bei einer unverschuldeten Arbeitsverhinderung Lohnfortzahlung gewährt wird, dann gilt dies auch für den oben genannten Fall eines unverschuldeten Arbeitsversäumnisses – sprich: für den Arztbesuch während der Arbeitszeit (LAG Niedersachen, Urteil v. 8.2.2018, 7 Sa 256/17).
Bei Gesellschafterwechseln in Mitunternehmerschaften geht die Unternehmeridentität verloren und damit der auf den Mitunternehmer entfallende vortragsfähige Fehlbetrag unter. Dies gilt auch für die Übertragung eines Kommanditanteils im Rahmen einer Abspaltung. Die Übertragung des Kommanditanteils im Rahmen der Abspaltung ist als Ausscheiden der ehemaligen GmbH als Gesellschafterin und Eintritt einer neuen GmbH als neuer Gesellschafterin anzusehen (FG Düsseldorf, Urteil v. 9.7.2018, 2 K 2170/16 F).
Arbeitgeber, die ihren Geschäftsbetrieb mit Mini-Jobbern aufrecht erhalten (Aushilfen) oder so organisiert haben (Einzelhandel) tun sich schwer mit der Verwaltung, insbesondere mit der Ermittlung des korrekten Urlaubsanspruchs. Ab sofort bietet die Mini-Job-Zentrale hier Abhilfe mit einem Urlaubsrechner. Damit können Sie die jeweiligen Urlaubsansprüche korrekt berechnen und müssen nicht mehr befürchten, dass es zu einer aufwendigen juristischen Auseinandersetzung um den Urlaubsanspruch gemäß § 3 BUrlG vor dem Arbeitsgericht kommt. Den Urlaubsrechner gibt es unter > Urlaubsrechner.
Nach „Silicon Valley”, „Silicon Germany” nun > „Disrupt yourself”. Interessant. Wie gehen Sie „als Mensch” mit dem Thema Digitalisierung um – Ängste, Visionen, Chancen, Überforderung … Christoph Keese (Jahrgang: 1964) gibt seine persönlichen Erfahrungen weiter. Lesenswert – für alle Kollegen – denen das Thema bisweilen über den Kopf wächst und denen die Antworten ausgehen.
Aus dem Klappentext: „Wir spüren alle, dass der Boden, auf dem wir stehen, zittert. Lähmt uns der Gedanke, dass rund die Hälfte aller Berufe aussterben wird? Oder elektrisiert uns die Aussicht auf eine glanzvolle digitale Zukunft? Christoph Keese, einer der führenden Digitalisierungsexperten Deutschlands, ist immer am Puls der Veränderungen. Er fordert uns auf, unsere persönlichen Stärken zu erkennen und zu nutzen, um uns radikal neu zu erfinden. Zeigt, wie wir es schaffen, mit den Entwicklungen Schritt zu halten. In »Disrupt yourself« steckt ein Versprechen: Wir können alle zu Digitalisierungsgewinnern werden”.
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Brisant: Jetzt wurde bekannt, dass die Volkswagen AG sechs Mitarbeiter – Vorstände und leitenden Angestellte – nicht wegen Verstoßes gegen ihre Treuepflichten, sondern wegen Verstoßes gegen ihre Geheimhaltungspflichten aus ihren Anstellungsverträgen gekündigt hat. Weitere Kündigungen werden folgen, die Arbeitsgerichte werden sich damit auseinandersetzen müssen. Interessant aus der Geschäftsführer-Perspektive: Wenn SIE in einer solchen strafbedrohten Zwickmühle stecken: Was ist besser in einem Ermittlungsverfahren? Den Arbeitgeber zu belasten und die Kündigung in Kauf zu nehmen oder mit einer Mitwirkung im Verfahren die eigene Rechtsposition zu verbessern – Stichwort: Kronzeuge. Der betroffene VW-Vorstand Heinz-Jakob Neußer hat jedenfalls schon vorher klar Schiff gemacht: Er hat sich mit VW vor der Kündigung auf eine 1,4 Mio. EUR Bonuszahlung (außergerichtlich) geeinigt.
Ist ein Strafverfahren gegen Sie eröffnet, …
Volkelt-Brief 38/2018
Geschäftsführer im Spagat: Aussagen, Zeugnis verweigern oder schweigen – was ist besser? + Mitarbeiter einbinden: So steigern SIE Mitdenken und Verantwortung + Digitales: Fehler, die eine StartUp-Beteiligung scheitern lassen + GmbH-Jahresabschluss: Was tun, wenn der Steuerberater nicht liefert? + Achtung: Gesellschafter-Vorschuss wird zum Gesellschafter-Darlehen + GmbH/Finanzen: Mehrkosten für die Logistik + GmbH/Firmenwagen: Kfz-Steuer für Neufahrzeuge steigt
BISS … die Wirtschaft-Satire
Wer gute Mitarbeiter enger an die Firma binden will, muss sich etwas einfallen lassen. Gute Löhne sind nur eine Möglichkeit. Viele, gerade junge Arbeitnehmer, die in der Familien-Gründungsphase sind, erwarten flexible Arbeitszeiten, Kinderbetreuung u. Ä. Es geht aber noch mehr. Auch für kleinere Unternehmen interessant: Die Beteiligung am Unternehmen – in einer der unterschiedlichen Ausgestaltungen, die dafür möglich sind. Nach dem Mitarbeiterbeteiligungsgesetz haben Sie die Möglichkeit, Mitarbeiter einfacher und staatlich begünstigt an der Firma zu beteiligen. Im Einzelnen gilt: Sie können die Mitarbeiter bis zu einer Höhe von 360 € pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei beteiligen. Voraussetzung: …