Liefert einer der Gesellschafter Waren oder andere Leistungen an seine GmbH, dann kann laut Bundesfinanzhof (BFH) die ausstehende Forderung als Gesellschafter-Darlehen bewertet werden. Folge: In einem eventuellen Insolvenzverfahren wird diese Forderung als nachrangige Forderung behandelt – in den meisten Fällen heißt das: Dafür gibt es noch nicht einmal die „Quote” (BFH, Urteil v. 28.8.2018, I B 114/17).
Autor: volkelt
Die Kfz-Steuer wird laut ADAC für viele Autofahrer, die ihr Fahrzeug nach dem Stichtag 1.9.2018 erstmals zulassen, höher ausfallen. Das neue Abgas-Prüfverfahren WLTP führt zu höheren Referenzwerten für die Steuer. Nach ADAC-Rechnungen steigt die Kfz-Steuer für einzelne Modelle um mehr als 70%. Der Branchenexperte Ferdinand Dudenhöffer von der Uni Duisburg-Essen erwartet im Durchschnitt 50 EUR mehr Kfz-Steuer.
Volkelt-Brief 37/2018
Kommunale GmbHs: Viele Geschäftsführer-Gehälter immer noch „top secret” + Rechtsstreitigkeiten: Geordnetes Vorgehen ist Chefsache + Digitales: Die Versicherungs-Police vom Sprachassistenten + Neues Urteil: Geschäftsführer-Anstellungsvertrag kann mündlich gekündigt werden + Planung: Mindestlohngesetz gilt auch für ausländische Transporteure + Achtung: Finanzamt behandelt Kunstspenden als vGA +
BISS … die Wirtschaft-Satire
Eigentlich wollte der Gesetzgeber als Vorbild für die Transparenz ihrer Manager-Gehälter glänzen. In einigen Kommunen wurden die Verträge der Geschäftsführer entsprechend geändert oder nur noch zu entsprechend neuen Konditionen verlängert (vgl. Nr. 14/2017). Fakt ist, dass viele kommunale GmbHs kein Einsehen für so viel Transparenz haben und weiter auf Nichtveröffentlichung setzen. So das Ergebnis der aktuellen Studie 2018 der Zeppelin Uni Friedrichshafen.
Danach …
In den letzten Jahren sind die Prozessrisiken im Geschäftsalltag enorm gestiegen. Das liegt an den immer enger werdenden Rechtsrahmen, aber auch an der rundum Abdeckung mit Rechtsschutzversicherungen. Die Hemmschwelle, unklare Rechtsfragen gerichtlich klären zu lassen, hat enorm abgenommen. Für Sie als Geschäftsführer bedeutet das: Sie müssen die organisatorischen Vorkehrungen dafür schaffen, dass rechtserhebliche Sachverhalte (Mängelrügen, Garantieleistungen, Schaden auslösende Verursachungen, Abmahnungen usw.) systematisch bearbeitet werden. Gleichzeitig müssen Sie dafür sorgen, dass die Kosten für Rechtsberatung nicht aus dem Ufer laufen. Folgende Vorkehrungen reduzieren das Geschäftsführer-Risiko: …
Nicht nur im Haushalt übernehmen Alexa, Siri oder Cortana immer mehr das Kommando. Ob Anrufschaltung, Musikauswahl, Heizungssteuerung, Wecker oder sonstige Remember-Funktionen: Die Sprach-Assistenten sind nicht auf dem Vormarsch, sie befinden sich in voller Fahrt auf der Überholspur (vgl. Nr. 9/2018). Zum Beispiel in der Versicherungs-Branche (Handelsblatt: „Alexa, der neue Herr Kaiser”).
Die Deutsche Familienversicherung entwickelt …
Für die Kündigung von Arbeits- und Anstellungsverträge gilt: Eine mündliche Kündigung ist möglich. Grundsätzlich sicherer ist es aber, wenn Sie schriftlich – bzw. im Beisein Dritter – kündigen. Das gilt auch für die Kündigung des Geschäftsführer-Anstellungsvertrages.
Ausnahme: Im Anstellungsvertrag ist für die Kündigung ausdrücklich „Schriftform” vereinbart. Das gilt dann so wie im Vertrag festgeschrieben. Ein Sonderfall wurde jetzt vor dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein verhandelt. Hier ging es die mündlich ausgesprochene Kündigung des Geschäftsführer-Anstellungsvertrages. Danach gilt: „Ein Geschäftsführeranstellungsvertrag kann – wenn im Vertrag selbst keine abweichende Regelung getroffen wurde – auch durch mündliche Vereinbarung beendet werden” (LAG Schleswig-Holstein, Urteil v. 10.4.2018, 1 Sa 367/17).
Hinweise bzw. Indizien, die für eine mündlich ausgesprochene Kündigung sprechen, sind danach zum Beispiel: ein vorgenommene Abmeldung des Geschäftsführers aus der Sozialversicherung oder Auskünfte des gekündigten Geschäftsführers vor dem Familiengericht bzw. zum Versorgungsausgleich, die für eine Beendigung des Anstellungsverhältnisses sprechen.
Im Urteilsfall ging es um einen angeheirateten Geschäftsführer, dessen Ehe mit der Nichte des Allein-Gesellschafters der GmbH gescheitert war. Er verwies auf die fehlende schriftliche Kündigung, um zusätzliche Gehaltszahlungen durchzusetzen. Das Gericht lies sich aber nicht von arbeitsrechtlichen Formalien beeindrucken, sondern Bestand auf einer tatsächlichen Beweisaufnahme. Erfreulich.
Das deutsche Mindestlohngesetz (MiLoG)gilt auch für ausländische Transportunternehmen und ihre nur kurzfristig in Deutschland eingesetzten Fahrer. Nicht eindeutig geklärt ist, was ein „kurzfristigen” Einsatz in Deutschland ist, z. B., ob das auch für den Transit (mit Pause und/oder Zwischenstopp) gilt (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 20.8.2018, 11 K 544/17 u. a., Revision zugelassen).
Wer mit der GmbH Kunst erwirbt und diese an (die eigne) gemeinnützige Stiftung spendet, muss aufpassen. Dazu gibt es ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts (FG) Köln. Danach gilt: Sind die Gesellschjafter der spendenden GmbH zugleich die alleinigen Gesellschafter der kunstfördernden Stiftung, gehen die Finanzbehörden davon aus, dass die Kunstspende als vGA an die Gesellschafter zu werten ist. Begründung: Da diese auch die Gesellschafter der Stiftung sind, handelt es sich um eine Vorteilsgewährung an der Gesellschaft nahestehende Personen. Das gilt für alle Koinstellationen, in denen identische Personen an der spendenden und der empfangenden Gesellschaft beteiligt sind (FG Köln, Urteil v. 21.3.2018, 10 K 2146/16).
Volkelt-Brief 36/2018
CEO-Fraud: Vorbeugen gegen eine neue Betrugsmasche + Firmenwagen/Flotte: Entscheider-Vorgaben für die E‑Mobilität + Digitales: Nerds mögen keine Overhead-Vorgaben – was tun? + Pflichtversicherte Geschäftsführer: Anspruch auf Rente mit 63 + GmbH/Finanzen: Zahlungsziel als Kalkulationsfaktor + Mini-Betrug: Ende einer der größten deutschen Firmeninsolvenzen + GmbH-Recht: Nachtrag zum Eigenkapitalersatz + Mitarbeiter: Arbeitgeber muss „Fremdgehen” nicht hinnehmen
BISS … die Wirtschaft-Satire