Overhead: So drücken kleinere Unternehmen ihre Beraterkosten + Neues Urteil: Finger weg von der GmbH-Kasse + Geschäftsführer-Know-How: Die wichtigsten GmbH-Urteile aus 2016 + GmbH-Steuern: Übertragung eines GmbH-Anteils für 0 € + Haftung: Geschäftsführer haftet für Einfuhrumsatzsteuer + GmbH-Grundstücksverkauf: Kostet immer Grunderwerbsteuer + BISS …
Der Volkelt-Brief 03/2017 > Download als PDF - lesen im „Print”
Freiburg, 20. Januar 2017
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
der aktuelle Report des renommierten Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) im Auftrag der Stiftung Familiengesellschaften offenbart: Der Standort Deutschland nimmt 2016 nur noch Platz 12 ein und belegt damit im Monitoring unter 18 Kandidaten einen bescheidenen Platz im hinteren Mittelfeld. Zu wenig für mittelständische Investoren, wenn es darum geht, nachhaltige Standort-Investitionen zu entscheiden.
In der Tat: Deutsche Mittelständler investieren in Deutschland nur noch, wenn es um Verwaltungs- und Büro-Arbeitsplätze geht. Produktion, Forschung und Entwicklung wandern aus. Das gilt aber nur für größere Mittelständler. Als Geschäftsführer eines kleineren Unternehmens müssen Sie die Standort-Nachteile aushalten. Was tun? Der Großteil der Bürokratiekosten für kleinere Unternehmen sind Kosten für den Steuerberater – inkl. Lohnabrechnung, Meldungen an die Sozialversicherungsträger und allen damit im Zusammenhang stehenden Rechtsfragen. Zwei von drei (61 %) der beratenen Unternehmen halten die Preise für diese Dienstleistungen für zu hoch oder viel zu hoch.
Wichtig: Nach der letzten Überarbeitung der Steuerberater-Vergütungsverordnung (StbVV) vom Juli 2016 können Sie mit Ihrem Steuerberater die Preise weitgehend frei aushandeln. Davon wird allerdings in der Praxis nach wie vor kaum Gebrauch gemacht.
Neues Urteil: Finger weg von der GmbH-Kasse
Wie schnell unüberlegtes Verhalten ein unerfreuliches juristisches Nachspiel hat, belegt der Fall eines Münchner Kollegen, der eigentlich nur ein (kurzfristiges) privates, finanzielles Überbrückungsproblem hatte. Das OLG München bringt den Sachverhalt auf folgenden Nenner: „Die Aushändigung von Bargeld an den Geschäftsführer und Mit-Gesellschafter, der sich in desolater finanzieller Situation befindet und das Geld für seinen Lebensunterhalt benötigt, stellt keine Erfüllung der Einlageschuld dar, auch wenn die Kassenabrechnung und das Kassenzählprotokoll entsprechende Eintragungen enthalten“ (OLG München, Urteil vom 12.10.2016, 7 U 1983/16).
Geschäftsführer-Know-How: Die wichtigsten GmbH-Urteile aus 2016
Als Geschäftsführer – wem sage ich das – sind Sie verantwortlich für die Compliance im Unternehmen. Sie müssen dafür sorgen, dass „Recht und Gesetz“ in der Firma korrekt umgesetzt werden. Dazu müssen Sie permanent auf der Höhe der Rechtsprechung sein. Gerade im GmbH-Recht ist hier Vieles in Bewegung. Wir haben die wichtigsten Neuerungen und Änderungen aus 2016 in der folgenden Übersicht nochmals für Sie zusammengestellt:
Steuerrecht | Wohnen in der GmbH-Immobilie: Der Geschäftsführer muss mindestens eine Miete zahlen, die die Kosten der GmbH für den Kauf und die Unterhaltung der Immobilie deckt und zusätzlich einen angemessenen Gewinnaufschlag bringt. | BFH, Urteil vom 27.7.2017, I R 12/15
Fundstelle: Nr. 48/2016 |
Pensionszusage: Der BFH bestätigt abschließend die 10-jährige Erdienensfrist – wer kein 10 Jahre mehr bis zum Ausscheiden hat, hat keine Chance eine Pensionszusage zu vereinbaren oder eine bestehende Aufzustocken. | BFH, Urteil vom 20.7.2016, I R 33/15
Fundstelle: Nr. 46/2016 |
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Inkongruente Gewinnausschüttung: Wird der Gewinn abweichend vom Anspruch aus dem Geschäftsfanteil ausgeschüttet, muss das Finanzamt mitziehen. | FG Köln, Urteil vom 14.9.2016, 9 K 1560/14
Fundstelle: Nr. 45/2016 |
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Verdeckte Gewinnausschüttung: In 2016 gab es wieder zahlreiche Urteile in Sachen verdeckte Gewinnausschüttung. Alle wichtigen Urteile haben wir in Ausgabe 38/2016 zusammengefasst. | Fundstelle: Nr. 38/2016 | |
GmbH-Recht | Einwurf-Einschreiben: Wenn Sie bisher nur Einschreiben mit Rückschein in GmbH-Angelegenheiten (Ladung zur GV, Ausschlussdrohung usw.) akzeptiert haben, müssen Sie umdenken. Der BGH hat das Einwurf-Einschreiben grundsätzlich als Zustellungsform zugelassen und aufgewertet. | BGH, Urteil vom 27.9.2016, II ZR 299/15
Fundstelle: Nr. 50/2016 |
Versammlungsleitung: Sie dürfen eine Gesellschafterversammlung nur abbrechen, wenn es dafür einen Beschluss oder einen besonderen sachlichen Grund gibt. Ansonsten kann weiter „beschlossen“ werden. | OLG Hamburg, Urteil vom 22.1.2016, 11 U 287/14
Fundstelle: Nr. 42/2016 |
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Gemeinnützige/kommunale GmbH: In 2016 gab es wieder zahlreiche Urteile in Sachen gemeinnützigen/kommunale GmbH. Alle wichtigen Urteile haben wir in Ausgabe 39/2016 zusammengefasst. | Fundstelle: Nr. 39/2016 | |
GmbH-Pflichtveröffentlichung: In 2016 gab es wieder zahlreiche Urteile in Sachen elektronisches Unternehmensregister. Alle wichtigen Urteile haben wir in Ausgabe 31/2016 zusammengefasst. | Fundstelle: Nr. 31/2016 | |
Geschäftsführer-Sorgfaltspflicht: Der Geschäftsführer ist verpflichtet, das unternehmerische Handeln auf eine sorgfältige Ermittlung der Entscheidungsgrundlagen zu stützen, alle verfügbaren Informationsquellen auszuschöpfen und aufgrund dessen die Vor- und Nachteile der bestehenden Handlungsmöglichkeiten sorgfältig abzuschätzen und so den erkennbaren Risiken Rechnung zu tragen. Orientiert sich der Geschäftsführer bei seiner Entscheidung z. B. an einer Machbarkeitsstudie, die 3 ½ Jahre alt ist und die bei den zu erwartenden Besucherzahlen deutlich von den tatsächlich erreichten Besucherzahlen abweicht, kann er sich schadensersatzpflichtig machen. | OLG Schleswig, Urteil vom 17.2.2016, 9 U 58/15
Fundstelle: Nr. 47/2016 |
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Arbeits- und Sozialrecht | Pflichtversicherung: Sobald der Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer vertragliche Mitspracherechte (Veto) hat, ist ihm der Zugang zur gesetzlichen Rente verwehrt. | SG Reutlingen, Urteil vom 28.6.2016, S 8 R 1775/14
Fundstelle: Nr. 47/2016 |
Leiharbeitnehmer: Laut Drittelbeteiligungsgesetz muss eine GmbH wie eine Aktiengesellschaft einen Aufsichtsrat bestellen (und entsprechend mit Arbeitnehmervertretern besetzen), wenn Sie in der Regel mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigt. Leiharbeitnehmer zählen dabei nicht mit. | SG Saarbrücken, Beschuss vom 2.3.2016, 4 W 1/15
Fundstelle: Nr. 47/2016 |
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Facebook: Die Arbeitsgerichte machen sich immer öfter die Mühe, Facebook-Einträge ganz genau auf Rechtsverstöße zu prüfen – auch und gerade in Arbeitsgerichtsprozessen. | LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.6.2016, 4 Sa 5/16
Fundstelle: Nr. 47/2016 |
GmbH-Steuern: Übertragung eines GmbH-Anteils für 0 €
Bei der Übertragung eines wertlosen GmbH-Anteils ohne Entgelt zwischen fremden Dritten ist in der Regel eine Veräußerung anzunehmen. Achtung: „Diese Vermutung hat jedoch keine Grundlage für Verträge zwischen einander nahe stehenden Personen, denn bei ihnen kann nicht unterstellt werden, dass sie Leistung und Gegenleistung im Regelfall nach kaufmännischen Gesichtspunkten ausgehandelt haben“ (BFH, Urteil vom 3.8.2016, IX R 23/15).
Haftung: Geschäftsführer haftet für Einfuhrumsatzsteuer
Ein GmbH-Geschäftsführer verletzt seine Pflicht der ordnungsgemäßen Verwaltung von Mitteln, wenn er ungeachtet der Inanspruchnahme des sog. Aufschubverfahrens vor Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer nicht ausreichende Mittel zur Zahlung bereit gehalten hat, obwohl ihm die angespannte wirtschaftliche Situation der GmbH bekannt gewesen sein muss (FG Düsseldorf, Urteile vom 22.11.2016, 4 K 1746/16 H und 4 K 1748/16 H).
GmbH-Grundstücksverkauf: Kostet immer Grunderwerbsteuer
Verkauft eine GmbH (juristische Person des Privatrechts) ein Grundstück oder eine Immobilie an einen öffentlichen Träger (hier: Landkreis), dann ist dieser Vorgang nicht Grunderwerbesteuer befreit (§ 4 Nr. GrErbStG) (BFH, Urteil vom 9.11.2016, II R 12/15).
Lothar Volkelt
Herausgeber + Chefredakteur Geschäftsführer-Fachinformationsdienst