US-Markt: Mit Qualität und Referenzen gegen Parolen + Altersvorsorge: Gesellschafter-Geschäftsführer müssen sich beeilen + Handwerker-GmbHs: Neue Vergleichszahlen für Geschäftsführer-Gehälter + Konflikte in der GmbH: So geht konstruktive Streitkultur + GmbH-Recht: Frist für Änderung des Gesellschaftsvertrages + BISS …
Der Volkelt-Brief 46/2016 > Download als PDF - lesen im „Print”
Freiburg 11. November 2016
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
nach einem poltrigen Nominierungsverfahren und einem peinlichen Wahlkampf wird in den nächsten Wochen wieder Alltag gemacht. Auch werden Google, Bing oder Yahoo die Algorithmen, mit denen Ihre Firma oder Ihre Produkte gefunden werden, nicht ändern. Nur wenige deutsche Verbraucher werden von Amazon zu Bol wechseln oder ihre Bücher wieder um die Ecke kaufen. Auch für viele kleinere Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen in die USA haben, wird sich nicht viel ändern. Das gilt für das Fachmagazin für Fahrstühle, das in die USA verkauft wird wie für den Parfüm-Spezialisten, der hochwertige Produkte an spezielle Kundengruppen verkauft, wie für den IT-Anbieter, der eine Schnittstelle für Banken-Software bedient (vgl. Nr. 39 + 44/2016). Hier gilt weiterhin: Qualität, Referenzen, Empfehlungen und persönliche Kontakte entscheiden den Bestand und die Weiterentwicklung der Geschäftsbeziehung.
Altersvorsorge: Gesellschafter-Geschäftsführer müssen sich beeilen
Nach wie vor ist die Pensionszusage für den Geschäftsführer eine gute Form der Zukunftssicherung. Damit ist es möglich, Beiträge zur Zukunftssicherung als Betriebsausgaben anzusetzen und mit einer Rückstellung den steuerpflichtigen Gewinn der GmbH zu drücken. Jetzt hat der BFH ein wichtiges Grundsatzurteil zur Erdienensdauer entschieden. Dass betrifft alle beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer, die älter sind und noch keine Pensionszusage zur Sicherung ihrer Alterseinkünfte vereinbart haben (BFH, Urteil vom 20.7.2016, I R 33/15). Danach gilt:
- Der Grundsatz, dass sich der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH den Anspruch auf Altersversorgung nur erdienen kann, wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem Eintritt in den Ruhestand 10 Jahren liegen, gilt auch bei einer mittelbaren Versorgungszusage mit rückgedeckter Unterstützungskassenzusage.
- Kann die Erdienensdauer vom Gesellschafter-Geschäftsführer nicht mehr abgeleistet werden, muss ein gewissenhafter Geschäftsleiter im Interesse der GmbH von der Versorgungszusage absehen. Die Zuwendungen sind nicht als Betriebsausgaben abziehbar (vgl. Nr. 44/2015, BFH, Urteil vom 20.5.2015, I R 17/14 für Pensionszusagen).
Handwerker-GmbHs: Neue Vergleichszahlen für Geschäftsführer-Gehälter
Die BBE-Media hat die neuesten Zahlen zur Geschäftsführer-Vergütung 2016 vorgelegt. Wir haben die Zahlen für Handwerker-GmbHs etwas genauer unter die Lupe genommen. Besonderheiten:
- Je nach Gewerk ist die Gehalts-Entwicklung auch in diesem Jahr wieder sehr unterschiedlich. In erster Linie liegt das daran, dass kleinere Handwerker-GmbHs sehr stark von der Person des Geschäftsführers und dem jeweiligen Kundenstamm geprägt sind.
- Insofern ist ein starker Einbruch (- 6,4 % im Segment Gesundheit) ebenso wenig signifikant wie die größte verzeichnete Steigerung (+ 28 % im Segment Straßen- und Tiefbau). Hier dürfte die Datenbasis nicht mehr hergeben.
- Bei den Zahlen handelt es sich um Durchschnittszahlen. In der Praxis gibt es aber die unterschiedlichsten Betriebsgrößen – von der Kleinst-GmbH mit weniger als 500.000 € Umsatz bis zur Handwerker-GmbH mit 25 Mio. € und mehr Umsatz im Jahr.
- Gegenüber dem Vorjahr sind keine großen Abweichungen festzustellen. Das Gesamt-Niveau ist zufrieden stellend hoch bis sehr gut. Bei den unten genannten Werten handelt es sich um die Festbezüge. Zusätzlich wird in drei von vier Handwerker-GmbHs eine Tantieme gezahlt und zwar im Durchschnitt in Höhe von 16 % der Festbezüge. Hier die aktuellen Vergleichszahlen der Geschäftsführer im Handwerk:
Gewerk | Fest-Gehalt 2014/2015 | Fest-Gehalt 2015/2016 | Differenz | Gesamtvergütung inkl. Tantieme (16 %) |
Elektroinstallation | 116.000 € | 132.000 € | +13 % | 153.000 € |
Gesundheit | 132.000 € | 124.000 € | - 6,4 % | 144.000 € |
Dentallabor | 112.000 € | 111.000 € | - 0,9 % | 129.000 € |
Nahrungs-/Genussmittel | 128.000 € | 123.000 € | - 4,0 % | 143.000 € |
Büroelektronik | 115.000 € | 124.000 € | + 7,3 % | 144.000 € |
Druckerei | 120.000 € | 120.000 € | +/- 0 % | 139.000 € |
Straßen-/Tiefbau | 102.000 € | 143.000 € | + 28,7 % | 165.000 € |
Metall/Maschinen | 120.000 € | 121.000 € | + 0,9 % | 141.000 € |
Bauunternehmen | 106.000 € | 114.000 € | + 7,1 % | 132.000 € |
Heizung/Sanitär/Klima | 104.000 € | 99.000 € | - 5,0 % | 115.000 € |
Dachdecker | 109.000 € | 111.000 € | + 1,0 % | 129.000 € |
Tischler/Ladenbau | 99.000 € | 108.000 € | + 8,4 % | 125.000 € |
Baunebengewerbe | 101.000 € | 103.000 € | + 2,0 % | 119.000 € |
Beträge auf volle Tausend gerundet. Quellen: BBE Media Gehaltsumfrage 2015/2016, eigene Analysen
Konflikte in der GmbH: So geht konstruktive Streitkultur
Erfahrungsgemäß kommt es in GmbHs mit mehreren Gesellschafter (-Geschäftsführern) durchschnittlich alle zwei Jahre zu ernsthaften Meinungsverschiedenheiten bis Konflikten um die Geschäftspolitik. Das liegt in der Natur der Sache. Hinderlich sind Verdrängung, verhärtete Fronten und Kompromisslosigkeit. Hier einige Hinweise, wie Sie sich zum Ziel führenden Konflikt-Management disziplinieren:
Checkliste: Konflikt-Management in der GmbH
nicht verdrängen | In vielen GmbHs werden Konflikte ausgesessen. Oft dauert es Jahre, bis einer der Beteiligten eine Veränderung herbeiführt. Was dabei übersehen wird: In der Zwischenzeit sind meist schon zahlreiche Geschäftschancen der GmbH ausgelassen worden. Schade! |
dokumentieren | Wie bei einer Scheidung kommen die „dicken Brocken“ im Nachhinein. Dann helfen mündliche Absprachen, Vereinbarungen und Besserungsversprechungen nicht. Dokumentieren Sie Sachverhalte, die das Gesellschafts- und das Anstellungsverhältnis Ihrer Mit-Gesellschafter betreffen (Besprechungen, E‑Mails). |
Beratung nutzen | Wägen Sie ab, was es zu verlieren gibt. Beispiel: Gibt es Verträge mit Kunden, die auf Ihre GmbH und nicht auf die beteiligten Personen zugeschnitten sind, sollten Sie zunächst gezielt professionelle Beratung in Anspruch nehmen (z. B. Mediation), um den Bestand zu sichern. |
Berater checken | Leider gibt es auf dem Beratermarkt viel Schatten. Verlassen Sie sich nur auf zertifizierte Berater, die Referenzen vorlegen und nehmen Sie die Referenzen auch in Anspruch. Nutzen Sie den BDU für Auskünfte. |
Die Rechtslage prüfen | Hüten Sie sich vor selbst gestrickten Lösungen, z. B. die Abberufung des Mit-Geschäftsführers. Die Rechtslage ist schwierig. Prüfen Sie alle Vertragswerke der GmbH (Gesellschaftsvertrag, Anstellungsvertrag) nach Rechten und Pflichten, Ausscheidensmöglichkeiten, geltwerten Vereinbarungen wie Abfindungen. |
Ausnahmsweise vor Gericht streiten | In der 2‑Personen-GmbH werden Abberufung und Ausschluss eines Gesellschafters erst nach einem Gerichtsurteil wirksam. In der Regel fahren Sie besser, wenn Sie sich außergerichtlich einigen. Dazu sollten Sie sich von einem versierten Fachanwalt für Gesellschaftsrecht vertreten lassen. Das kostet, aber Sie geben dann garantiert nur Rechtspositionen auf, die Sie vor Gericht ohnehin nicht durchsetzen können. |
GmbH-Recht: Frist für Änderung der Gesellschaftsvertrages
Die Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag, nach der die Gründungskosten von der GmbH übernommen werden, kann erst nach einer Frist von 10 Jahren abgeändert werden. Es gelten die Bestimmungen des § 26 Abs. 5 AktG (OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.8.2016, 12 W 121/16 HR).
Mit besten Grüßen
Lothar Volkelt
Herausgeber + Chefredakteur