GmbH/Kosten: Die Laster der Laster-Hersteller + GmbH/Planungen 2020: Jetzt endlich die Nachfolge anpacken + Geschäftsführer-Perspektive: Brexit, Exit … + Unternehmens-Recht: Was Sie als Geschäftsführer veranlassen müssen + Digitales: Neue Plattform für Haushalts-Dienstleistungen + GmbH/Kosten: Bei den Beraterhonoraren richtig sparen + Geschäftsführer privat: Die Vorsorgevollmacht sicher hinterlegen + GF/Haftung: Middelhoff-Verfahren eingestellt + Mitarbeiter/Lohnkosten: Doppelte Auflagen für die Pflegebranche + Firmenwagen: Achtung mit dem Investitionsabzugsbetrag
Schlagwort: Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, welche Personen Sie im Vorsorgefall vertreten und welche vorsorglichen Maßnahmen gelten. Haben Sie keinen Hausanwalt, der Ihre Papiere ordnet und hinterlegt, und wissen die Angehörigen nicht Bescheid über die Ablage, kann das bei der Umsetzung Ihres Willens zu Verzögerungen bis hin zur (unbeabsichtigten aber auch einer beabsichtigten) Unauffindbarkeit führen. Dieses Risiko können Sie ausschließen. Sie können Ihre Vorsorgevollmacht im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen. Vorteil: Die Eintragung erleichtert das Auffinden einer bestehenden Vollmacht (Patientenverfügung, Betreuungsverfügung) im Versorgungsfall. Eine rechtlich verbindliche Umsetzung ist damit sichergestellt.
Viele (Gesellschafter-) Geschäftsführer haben neben dem Ehevertrag (Gütertrennung, …
Volkelt-Brief 39/2013
Themen heute : Regierungswechsel – bringt nicht viel für Geschäftsführer und Kapitalgesellschaften + Vorsorgevollmacht: Satzungsklausel verhindert GmbH-Stillstand + Steuern: FA bestraft Formfehler, wenn Sie auf Weihnachts- und Urlaubsgeld verzichten + Untaugliche Geschäftsführung: Mitarbeiter-Kritik an den/die falschen Adressaten + Geschäftsführer-Offenlegungspflichten: Null-Bilanz kostet Unternehmens-Image + Geschäftsführer-privat: Bello hat keinen Gleichbehandlungsanspruch + Wichtig für EU-Geschäfte: Frist für Gelangensbestätigung verlängert + BISS …