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Geschützt: Volkelt-Brief 38/2020

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Volkelt-Brief 17/2018

  • Klein gegen groß: Lie­fe­ran­ten und Zulie­fe­rer/VW-Pre­vent + Kon­flik­te in der GmbH: Vor­keh­run­gen gegen einer Tro­ja­ner (II) + Digi­ta­les: So opti­mie­ren Sie neue Pro­jek­te und Ideen + GF-Netz­wer­ke: Der Geschäfts­füh­rer als Bei­rat von Geschäfts­part­nern + GF-Amts­nie­der­le­gung: Kein Anspruch auf Kün­di­gungs­schutz + GmbH/Geld: Ren­di­ten für US-Staats­an­lei­hen auf dem Weg nach oben + GmbH/Steuer: Neue Grö­ßen­klas­sen für die Betriebs­prü­fung + GmbH/Geld: Zah­lungs­ver­zug kos­tet Vorfälligkeitsentschädigung

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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GmbH/Geld: Zahlungsverzug kostet Vorfälligkeitsentschädigung

Kann die GmbH ein Dar­le­hen nicht wie ver­ein­bart bedie­nen und kün­digt die Bank dar­auf­hin die Geschäfts­be­zie­hung, kann sie neben der Rück­zah­lung zusätz­lich die bis zu die­sem Zeit­punkt ver­ein­bar­te Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung als Scha­dens­er­satz in Rech­nung stel­len (BGH, Urteil v. 20.2.2018, XI ZR 445/17).

Damit stellt der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) abschlie­ßend und recht­lich bin­dend klar, dass für Ver­brau­cher­dar­le­hen und geschäft­li­che Kre­di­te unter­schied­li­che Maß­stä­be gel­ten. Die Ban­ken sind dem­nach berech­tigt, die bis zum Zeit­punkt der Kün­di­gung ver­trag­lich fixier­te Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung zu berech­nen und den Betrag ent­spre­chend als Scha­dens­er­satz durch­zu­set­zen. Neh­men Sie das Klein­ge­druck­te (hier: „Vor­zei­ti­ge Kün­di­gung des Dar­le­hens­ver­tra­ges”) unbe­dingt zur Kenntnis.

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Volkelt-Brief 33/2014

The­men heu­te: Neue Mit­ar­bei­ter: „Es wird immer enger …” + Recht: Neue Vor­schrif­ten für Ver­trä­ge mit Geschäfts­part­nern + Geld und Vor­sor­ge: Pri­vat Finanz­pro­ble­me gefähr­den Ihre Geschäfts­füh­rer-Stel­lung + Min­dest­lohn: So blei­ben Prak­ti­kan­ten außen vor + Bank darf Sie bei Umschul­dun­gen nicht benach­tei­li­gen + Steu­er­be­ra­ter emp­feh­len „Tem­po machen“ bei der Betriebs­über­tra­gung + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Wie steht es um Ihre Boni­tät? + BISS

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Vorfälligkeit: Damit machen die Banken gute Geschäfte – aber nicht mit Ihnen …

Wenn Sie oder Ihre GmbH ein Dar­le­hen vor­zei­tig zurück­zah­len wol­len, dann muss die Bank bei der Berechnung