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Volkelt-Briefe

Richtige Geschäftsführung: Vollmachten und Vertretungen

Nichts ist pein­li­cher als eine miss­lun­ge­ne Beschluss­fas­sung der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung – z. B., weil der Geschäfts­füh­rer Rechts- und Form­fra­gen falsch ein­schätzt. Im schlech­tes­ten Fall haf­tet der zustän­di­ge Geschäfts­füh­rer, etwa wenn durch eine ver­zö­ger­te Ver­trags­un­ter­zeich­nung ein Scha­den ent­steht. In der Pra­xis wer­den vie­le Feh­ler bei Vertretungs­regelungen oder Voll­mach­ten gemacht. Hier die Rechts­la­ge für Sonderfälle: … 

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Volkelt-Brief 23/2017

Büro­kra­tie: Rebel­len über­neh­men IHK Ham­burg + Rich­ti­ge Geschäfts­füh­rung: Voll­mach­ten und Ver­tre­tun­gen + GmbH-Bei­rat: Vor­sicht mit Ver­gü­tun­gen von Zusatz­tä­tig­kei­ten + Geschäftsführer/Technik: Muss Erfin­dun­gen der GmbH anbie­ten + GmbH-Anteil: FA besteu­ert Ver­kauf dop­pelt + GmbH-Recht: War­nung vor fal­schen Regis­ter­ein­trä­gen + BISS

 

 

 

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Volkelt-Brief 26/2016

Volkelt-FB-01Fami­li­en-GmbHs: „mixed stra­tegy” gewinnt + Per­so­nal: Immer mehr Arbeit bleibt am Chef hän­gen + CMS: Brin­gen Sie Ihre Unter­neh­mens-Richt­li­nen auf Vor­der­mann (I) + Gekün­digt: Geschäfts­füh­rer kön­nen Lücke nut­zen + Wirt­schafts­recht: Neue Vor­ga­ben für AGBs bei B2C-Geschäf­ten + Per­so­nal: Das Ent­gelt­gleich­heits­ge­setz kommt, gewal­tig + Finanz­amt: Straf-Zins­satz kommt auf den Prüf­stand + BISS

 

 

 

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Gekündigt: Geschäftsführer können Lücke nutzen

Die Kol­le­gen, die aus dem Anstel­lungs­ver­hält­nis zum Geschäfts­füh­rer bestellt und spä­ter abbe­ru­fen wur­den, haben u. U. gute Chan­cen, wie­der im alten Job beschäf­tigt wer­den zu müs­sen. Und zwar dann, wenn das alte Arbeits­ver­hält­nis mit einem sepa­ra­ten Auf­hebungs­vertrag been­det wur­de. Noch nicht gericht­lich ent­schei­den ist, wer den Auf­he­bungs­ver­trag sei­tens der GmbH unter­zeich­nen muss. Ist der nur vom Geschäfts­füh­rer (und nicht von der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung) unter­zeich­net, ist das u. U. ein Form­man­gel. Der Auf­he­bungs­ver­trag wäre unwirksam. … 

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Volkelt-Brief 18/2016

Volkelt-FB-01Geschäfts­füh­rer-Haf­tung: Neu­es Urteil nennt kon­kre­te GF-Pflich­ten + Stress-Job „Geschäfts­füh­rer“: Neu­es­te Erkennt­nis­se zum Stress­ab­bau + GmbH-Finan­zen: 0‑Zins blo­ckiert Fir­men-Ver­käu­fe – was tun? + Neu­es BGH-Urteil: Der GmbH-Gesell­schaf­ter hat Stimm­rechts-Hoheit + Neu­es BGH-Urteil: Der Gesell­schaf­ter hat Stimm­rechts-Hoheit + GmbH-Recht: Neue Urtei­le zur „Gesell­schaft­er­lis­te“ + GF-Finan­zen: Gehalts-Ober­gren­ze wird Wahl­kampf­the­ma + Mit­ar­bei­ter: Ers­te Schlupf­lö­cher im AGGBISS

 

 

 

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Mitarbeiter: Der Richtige muss kündigen

Der gekün­dig­te Arbeit­neh­mer kann ver­lan­gen, dass ihm mit der Kün­di­gung eine offi­zi­el­le Voll­machts­ur­kun­de im Ori­gi­nal aus­ge­hän­digt wird. Das ist immer dann wich­tig, wenn 

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Vorsorgevollmacht: Satzungsklausel verhindert GmbH-Stillstand

Vie­le (Gesell­schaf­ter-) Geschäfts­füh­rer haben neben dem Ehe­ver­trag (Güter­tren­nung, …