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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 34/2016

Volkelt-FB-0110 Jah­re AGG: Es kommt noch schlim­mer + Natur­ge­wal­ten: Insol­venz­an­trags­pflicht soll ver­län­gert wer­den + CDU star­tet in den Wahl­kampf: 3‑Stu­fen-Modell zur Steu­er­ent­las­tung + Fami­li­en-GmbH: Ver­samm­lungs­lei­ter sitzt gut + Arbeits­platz GmbH: Kunst als Wohl­fühl­fak­tor + Mit­ar­bei­ter: Arbeits­ge­rich­te prü­fen Face­book-Kom­men­ta­re ganz genau + BISS

 

 

 

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Ohne Berater: FA muss Fristverlängerung zurücknehmen

Erle­digt der Steu­er­be­ra­ter die Steu­ern der GmbH, ist der 31.12. des Fol­ge­jah­res Ter­min zur Ein­rei­chung der Steu­er­erklä­run­gen (ohne Steu­er­be­ra­ter: 31.5.).  Kün­digt der Geschäfts­füh­rer der GmbH den Bera­ter­ver­trag, wird die­se Frist­ver­län­ge­rung nicht … 

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Steuern: FA darf „bei Verdacht” länger prüfen

Hat die Betriebs­prü­fungs­stel­le Anhalts­punk­te dafür, dass es zu erheb­li­che Ände­run­gen gegen­über der Steu­er­ver­an­la­gung kom­men wird oder dass der Ver­dacht einer Steu­er­straf­tat oder einer Steu­er­ord­nungs­wid­rig­keit bestehen, kann sie den Prü­fungs­zeit­raum ohne aus­drück­li­che Begrün­dung ver­län­gern. Im Ein­zel­fall sogar auf bis zu 11 Jah­ren rück­wir­kend (FG Düs­sel­dorf, Urteil vom 26.9.2013, 13 K 4630/12 AO).