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Volkelt-Briefe

Steuer: Änderung des Kaufpreises für den GmbH-Anteil

Wird um den end­gül­ti­gen Ver­äu­ße­rungs­preis gericht­lich gestrit­ten und die­ser erst nach dem Ver­äu­ße­rungs­zeit­punkt abschlie­ßend durch das Gericht fest­ge­legt, muss das bei der Ermitt­lung des Ver­äu­ße­rungs­ge­winns rück­wir­kend auf den Ver­äu­ße­rungs­zeit­punkt berück­sich­tigt wer­den. Das gilt auch für die damit im Zusam­men­hang ste­hen­den Ver­äu­ße­rungs­kos­ten (BFH, Urteil vom 12.3.2014, I R 55/13). Was tun? 

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Steuern: Der Trick mit den Sonderzahlungen

Zahlt der Käu­fer eines GmbH-Anteils dem als Geschäfts­füh­rer ver­blei­ben­den Ex-Gesellschafter 

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 28/2014

The­men heu­te:  Anzug und Kra­wat­te: Kein Wer­bungs­kos­ten-Zuschuss für Geschäfts­füh­rer + GmbH-Nach­fol­ge: Klein­un­ter­neh­mer-Pri­vi­leg wird weg­fal­len Fami­li­en-GmbH: Sie haben Anspruch auf den Aus­bil­dungs-Bonus + Arbeits­kli­ma: So ver­bes­sern Sie die Groß­raum-Atmos­hä­re + GmbH-Kos­ten: Kein Still­stand bei den Ener­gie­kos­ten – was tun? + Fir­men­wa­gen: Beach­ten Sie die neu­en Vor­ga­ben + Geschäfts­füh­rer-Pflicht: Sie müs­sen die Gesell­schaf­ter zügig ein­la­den + Steu­ern: Der Trick mit den Son­der­zah­lun­gen + BISS