Wird um den endgültigen Veräußerungspreis gerichtlich gestritten und dieser erst nach dem Veräußerungszeitpunkt abschließend durch das Gericht festgelegt, muss das bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns rückwirkend auf den Veräußerungszeitpunkt berücksichtigt werden. Das gilt auch für die damit im Zusammenhang stehenden Veräußerungskosten (BFH, Urteil vom 12.3.2014, I R 55/13). Was tun?
Schlagwort: Veräußerungskosten
Zahlt der Käufer eines GmbH-Anteils dem als Geschäftsführer verbleibenden Ex-Gesellschafter
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Volkelt-Brief 28/2014
Themen heute: Anzug und Krawatte: Kein Werbungskosten-Zuschuss für Geschäftsführer + GmbH-Nachfolge: Kleinunternehmer-Privileg wird wegfallen + Familien-GmbH: Sie haben Anspruch auf den Ausbildungs-Bonus + Arbeitsklima: So verbessern Sie die Großraum-Atmoshäre + GmbH-Kosten: Kein Stillstand bei den Energiekosten – was tun? + Firmenwagen: Beachten Sie die neuen Vorgaben + Geschäftsführer-Pflicht: Sie müssen die Gesellschafter zügig einladen + Steuern: Der Trick mit den Sonderzahlungen + BISS …