Ist der Kaufvertrag über einen GmbH-Anteil noch nicht völlig abgeschlossen, darf das Finanzamt bei der Rückabwicklung keine zweite steuerpflichtige Übertragung unterstellen. Noch besser: Auch ein bereits veranlagter Veräußerungsgewinn entfällt (BFH, Urteil vom 6.12.2016, IX R 49/15).
Schlagwort: Urteil vom 6.12.2016
Volkelt-Brief 23/2017
Bürokratie: Rebellen übernehmen IHK Hamburg + Richtige Geschäftsführung: Vollmachten und Vertretungen + GmbH-Beirat: Vorsicht mit Vergütungen von Zusatztätigkeiten + Geschäftsführer/Technik: Muss Erfindungen der GmbH anbieten + GmbH-Anteil: FA besteuert Verkauf doppelt + GmbH-Recht: Warnung vor falschen Registereinträgen + BISS …
Volkelt-Brief 08/2017
Geschäftsführer-Jubiläum: Immer wieder Ärger um die Steuer + Teure Erbschaft: Finanzamt kassiert bei GmbHs doppelt + GmbH-Recht: Ein Geschäftsführer fällt aus – was tun? + Leiharbeit: Ab 1.4.2017 wird neu gezählt – ACHTUNG + Geschäftsführer-Haftung: Insolvenzantragspflicht ist kein Kavaliersdelikt + GmbH-Krise: Anspruch auf Insolvenzgeld für neue Mitarbeiter + BISS …
Einen für auch andere interessanten Fall hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt entschieden. Dabei ging es um eine Erbschaft, die einer GmbH überlassen wurde – und zwar für den Fall einer Pflege-GmbH. Hier hatte eine Pflege-Patientin ihr gesamtes Vermögens aus Dankbarkeit der GmbH überlassen. Im entschiedenen Fall ging es um einen Betrag von rund 1.000.000 €, der gemäß Steuerklasse 3 nach Abzug des Freibetrages von 20.000 € mit 30 % Erbschaftsteuer belastet wird, also mit ca. 300.000 €. Allerdings: Was hier gut gemeint war, wird von den Finanzbehörden ausschließlich nach der Gesetzeslage behandelt.
Nach der jetzigen Rechtsprechung ist von einer solchen Erbschaft eher abzuraten. Und zwar deswegen, weil …